Rechtsprechung
| EuGH, 09.02.1984 - 344/82 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
Richtlinie 72/166/EWG Art. 2 Abs. 2; ; Richtlinie 72/166/EWG Art. 7 Abs. 2
- EU-Kommission
Gambetta Auto / Bureau central français
ANGLEICHUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN - KRAFTFAHRZEUG-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG - RICHTLINIE 72/166 - GEBIET DES GEWÖHNLICHEN STANDORTS DES FAHRZEUGS - BEGRIFF - ZULASSUNGSSTAAT
- EU-Kommission
Gambetta Auto / Bureau central français
- Wolters Kluwer
Vorlagefrage nach der Auslegung des Begriffs "gewöhnlicher Standort eines Fahrzeugs" im Sinne der Richtlinie 72/166/EWG im Hinblick auf ein Fahrzeug mit einem ordnungsgemäß verliehenen amtlichen Kennzeichen, dessen Verkehrszulassung später jedoch entzogen war; Folgen der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ANGLEICHUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN - KRAFTFAHRZEUG-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG - RICHTLINIE 72/166 - GEBIET DES GEWÖHNLICHEN STANDORTS DES FAHRZEUGS - BEGRIFF - ZULASSUNGSSTAAT
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gewöhnlicher Standort eines Fahrzeugs in einem Mitgliedstaat - Ersatz der in einem anderen Mitgliedstaat verursachten Schäden.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1983 - 344/82
- EuGH, 09.02.1984 - 344/82
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-73/89
A. Fournier und Angehörige gegen V. van Werven und andere. - …
Der Rechtssache 344/82 (Gambetta Auto/Bureau central fran- çais, Slg. 1984, 591) lag ein Unfall in Paris zugrunde, der von einem Fahrzeug mit österreichischem Kennzeichen verursacht wurde.
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