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Rechtsprechung
   LG Berlin, 10.08.2010 - 37 O 177/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,36067
LG Berlin, 10.08.2010 - 37 O 177/09 (https://dejure.org/2010,36067)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.08.2010 - 37 O 177/09 (https://dejure.org/2010,36067)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. August 2010 - 37 O 177/09 (https://dejure.org/2010,36067)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Berlin, 10.08.2010 - 37 O 177/09
    Nach der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs muss eine Bank, die ihren Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen erhält, über diese Rückvergütungen aufklären, damit der Kunde beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten (BGH…, Urteil vom 19. Dezember 2006, XI ZR 56/05, Rn. 22 …und Beschluss vom 20. Januar 2009, XI ZR 510/07, Rn. 12 sowie Urteil vom 12. Mai 2009, XI ZR 586/07, Rn. 14 f., jeweils zitiert nach juris).

    Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Mai 2009, XI ZR 586/07, Rn 22 (zitiert nach juris), ausdrücklich klargestellt.

    Nichts anderes lässt sich der Entscheidung vom 12. Mai 2009, XI ZR 586/07, entnehmen.

    Auf die Gründe, warum die Kapitalanlage später im Wert gefallen ist, kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Berlin, 10.08.2010 - 37 O 177/09
    Unerheblich ist, ob die Initiative von der Bank oder vom Kunden ausgeht BGH, WM 1993, 1455 ff.).

    Denn die Art der bisherigen Geschäftsbeziehung des Klägers zu der Beklagten ist für die Annahme eines Beratungsvertrages deswegen ohne Belang, weil ein solcher nicht voraussetzt, dass die Parteien in einer dauerhaften Geschäftsverbindung, etwa durch Führung eines Zahlungsverkehrskontos oder allgemein durch Abschluss eines sog. Rahmenvertrages verbunden sind (vgl. BGH, NJW, WM 1993, 1455 ).

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus LG Berlin, 10.08.2010 - 37 O 177/09
    Ein selbständiger Beratungsvertrag kommt nach der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs schon dann zustande, wenn ein Anlageinteressent an ein Kreditinstitut oder ein Kreditinstitut an einen Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten; der Abschluss des Beratungsvertrages erfolgt dabei stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs (…BGH, Urt. v. 25.09.2007 - XI ZR 320/06 - Rn. 12 m.w.N. sowie Urt. v. 07.10.2008, XI ZR 89/07).

    Bei einem Beratungsvertrag ist die Bank in Bezug auf das Anlageobjekt zur Aufklärung über all jene Eigenschaften und Risiken verpflichtet, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2008 - XI ZR 89/07 - Rn. 12).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds …

    Auszug aus LG Berlin, 10.08.2010 - 37 O 177/09
    Ohnehin seien die Vertriebsvergütungen, welche die Beklagte vorliegend vereinnahmt habe, keine "Rückvergütungen" im Sinne der jüngsten BGH-Rechtsprechung, insbesondere des Urteils vom 20. Januar 2009 ( XI ZR 510/07).

    Nach der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs muss eine Bank, die ihren Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen erhält, über diese Rückvergütungen aufklären, damit der Kunde beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten (BGH…, Urteil vom 19. Dezember 2006, XI ZR 56/05, Rn. 22 und Beschluss vom 20. Januar 2009, XI ZR 510/07, Rn. 12 …sowie Urteil vom 12. Mai 2009, XI ZR 586/07, Rn. 14 f., jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 06.12.2006 - IV ZR 34/05

    Beginn der Verjährungsfrist für Zinsforderungen aus Versicherungsleistungen; …

    Auszug aus LG Berlin, 10.08.2010 - 37 O 177/09
    Unverschuldet ist ein solcher Irrtum nur, wenn der Betreffende nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen brauchte (BGH NJW-RR 2007, 382).

    Er hat dies auch bei höchstrichterlich ungeklärten Rechtsfragen in Erwägung gezogen, einschränkend aber darauf verwiesen, dass ein nur "normales Prozessrisiko" einen Schuldner nicht entlaste (BGH NJW-RR 2007, 382).

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen …

    Auszug aus LG Berlin, 10.08.2010 - 37 O 177/09
    Fehl geht in diesem Zusammenhang der Hinweis der Beklagten auf die Rechtsprechung des BGH zum Entstehen eines sog. Entscheidungskonflikts (vgl. hierzu etwa BGH, NJW 2007, 357 ; NJW-RR 2007, 569 ; WM 2008, 946 ).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von …

    Auszug aus LG Berlin, 10.08.2010 - 37 O 177/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, in der Regel bereits durch deren Erwerb geschädigt (BGH, NJW 2005, 1579, 1580 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2008 - IX ZR 149/04

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Wirkungen einer …

    Auszug aus LG Berlin, 10.08.2010 - 37 O 177/09
    Fehl geht in diesem Zusammenhang der Hinweis der Beklagten auf die Rechtsprechung des BGH zum Entstehen eines sog. Entscheidungskonflikts (vgl. hierzu etwa BGH, NJW 2007, 357 ; NJW-RR 2007, 569 ; WM 2008, 946 ).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus LG Berlin, 10.08.2010 - 37 O 177/09
    Der zum Schadensersatz verpflichtete Anlageberater hat den Anleger so zu stellen, als hätte dieser an dem Anlagemodell nicht beteiligt, und ihm deshalb das eingesetzte Kapital zu erstatten (BGH, NJW-RR 2000, 998; KG, KGR 2005, 191).
  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines …

    Auszug aus LG Berlin, 10.08.2010 - 37 O 177/09
    Fehl geht in diesem Zusammenhang der Hinweis der Beklagten auf die Rechtsprechung des BGH zum Entstehen eines sog. Entscheidungskonflikts (vgl. hierzu etwa BGH, NJW 2007, 357 ; NJW-RR 2007, 569 ; WM 2008, 946 ).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04

    Bankenhaftung: Informationspflichten bei Kapitalanlageberatung

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen …

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier: …

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines …

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung …

  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen: …

  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

  • OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99

    Haftung des Anlageberaters - Anbieter von Kapitalanlagen - Erfüllung von …

  • AG Frankfurt/Main-Höchst, 01.06.1993 - Hö 3 C 6251/92
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