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Rechtsprechung
   BAG, 04.04.1973 - 4 AZR 241/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2436
BAG, 04.04.1973 - 4 AZR 241/72 (https://dejure.org/1973,2436)
BAG, Entscheidung vom 04.04.1973 - 4 AZR 241/72 (https://dejure.org/1973,2436)
BAG, Entscheidung vom 04. April 1973 - 4 AZR 241/72 (https://dejure.org/1973,2436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tätigkeitsmerkmale - Überprüfung von Übersetzungen - Druckreife Form

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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 301/79

    Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten - Arbeitsvorgang - Beratung von Studenten …

    Auszug aus BAG, 04.04.1973 - 4 AZR 241/72
    ergibt sich aus dem Verwendungszweck der Übersetzung oder einer ausdrücklichen Anordnung im Einzelfall." Das Landesarbeitsgericht fuhrt, obwohl das grundsätzlich notwendig ist (vgl. BAG AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT sowie die Urteile des Senats vom 12. April 1972 - 4 AZE 227/71 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte, 1? Mai 1972 - 4 AZE 285/71 -> demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT und 15. November 1972 - 4 AZE 5o/72 demnächst AP Nr. 61 zu §§ 22, 25 BAT), nicht im einzelnen aus, oh es die überwiegend auszuubende Tätigkeit des Klägers rechtlich beurteilt (§§ 22, 23 BAT) oder ob es von einer einheitlich zu bewertenden Gesamtatigkeit (BAG AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT) oder mehreren, für sich allein jeweils nicht überwiegenden Teiltatigkeiten (BAG AP Nr. 97 zu § 3 TO.A) ausgeht.
  • BAG, 06.10.1965 - 4 AZR 189/64

    Krankentransportfahrer - Feuerwehrtechnischer Dienst - Brandschutz - …

    Auszug aus BAG, 04.04.1973 - 4 AZR 241/72
    Das ist im Ergebnis zutreffend und revisxonsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BAG AP Nr. 4o and 47 zu $§ 22, 23 BAT Sowie Nr. 2 zu J§ 22, 23 BAT Krankenkassen, auch Urteile des Senats vom 12. April 1972 - 4 AZE 227/71 -" dem nächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassen sowie 12. Juli 1972 - 4 AZE 372/71 demnächst AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT2-.
  • BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71

    Berufungsurteil - Eingruppierungsprozesse - Höhergruppierungsprozesse - …

    Auszug aus BAG, 04.04.1973 - 4 AZR 241/72
    ergibt sich aus dem Verwendungszweck der Übersetzung oder einer ausdrücklichen Anordnung im Einzelfall." Das Landesarbeitsgericht fuhrt, obwohl das grundsätzlich notwendig ist (vgl. BAG AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT sowie die Urteile des Senats vom 12. April 1972 - 4 AZE 227/71 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte, 1? Mai 1972 - 4 AZE 285/71 -> demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT und 15. November 1972 - 4 AZE 5o/72 demnächst AP Nr. 61 zu §§ 22, 25 BAT), nicht im einzelnen aus, oh es die überwiegend auszuubende Tätigkeit des Klägers rechtlich beurteilt (§§ 22, 23 BAT) oder ob es von einer einheitlich zu bewertenden Gesamtatigkeit (BAG AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT) oder mehreren, für sich allein jeweils nicht überwiegenden Teiltatigkeiten (BAG AP Nr. 97 zu § 3 TO.A) ausgeht.
  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71

    Feststellung des Anspruches - Entlohnung nach bestimmter Vergütungsgruppe - …

    Auszug aus BAG, 04.04.1973 - 4 AZR 241/72
    ergibt sich aus dem Verwendungszweck der Übersetzung oder einer ausdrücklichen Anordnung im Einzelfall." Das Landesarbeitsgericht fuhrt, obwohl das grundsätzlich notwendig ist (vgl. BAG AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT sowie die Urteile des Senats vom 12. April 1972 - 4 AZE 227/71 demnächst AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte, 1? Mai 1972 - 4 AZE 285/71 -> demnächst AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT und 15. November 1972 - 4 AZE 5o/72 demnächst AP Nr. 61 zu §§ 22, 25 BAT), nicht im einzelnen aus, oh es die überwiegend auszuubende Tätigkeit des Klägers rechtlich beurteilt (§§ 22, 23 BAT) oder ob es von einer einheitlich zu bewertenden Gesamtatigkeit (BAG AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT) oder mehreren, für sich allein jeweils nicht überwiegenden Teiltatigkeiten (BAG AP Nr. 97 zu § 3 TO.A) ausgeht.
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Bei dieser Beurteilung ist von dem vor dem 1. Januar 1975 geltenden Recht der §§ 22, 23 BAT alter Fassung auszugehen (vgl. BAGE 40, 183, 187 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, dass mit "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" gegenüber den lediglich "gründlichen Fachkenntnissen" niedrigerer Vergütungsgruppen eine Erweiterung der Fachkenntnisse dem Umfange, d.h. der Quantität nach verlangt wird (vgl. das Urteil des Senats, BAGE 40, 183, 191 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der …

    Um "Handwerksmeister" im tariflichen Sinne sein zu können, müßte der Kläger, wie das Landesarbeitsgericht tarifgerecht und in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung ausführt, in einem Handwerk die Meisterprüfung abgelegt haben und zudem mit der Meisterprüfung entsprechenden handwerklichen Aufgaben beschäftigt werden (vgl. das Urteil des Senats BAG 40, 183, 188 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 14. März 1984 - 4 AZR 14/82 - AP Nr. 87 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    "Industriemeister" im tariflichen Sinne ist er ebenfalls nicht, denn darunter sind mit dem Landesarbeitsgericht aus einem industriellen Ausbildungsberuf hervorgegangene Facharbeiter zu verstehen, die vor einer Industrie- und Handelskammer die Industriemeisterprüfung bestanden haben (vgl. BAG 40, 183, 188 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Auch "Maschinenmeister" im tariflichen Sinne kann der Kläger nicht sein, denn darunter sind Angestellte zu verstehen, denen die Wartung von Maschinen und Maschinenanlagen obliegt (vgl. BAG 40, 183, 189 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Darunter sind Meister zu verstehen, die keine Meisterprüfung abgelegt haben, denen jedoch von ihrem Verwaltungs-oder Betriebsleiter aufgrund besonderer Funktionen, insbesondere besonderer Kontroll- und Aufsichtsfunktionen, die Stellung eines Meisters (Funktionsmeister") übertragen worden ist (vgl. BAG 40, 183, 189 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dasselbe gilt für die sogenannten "Materialkontrollmeister" der Verteidigungsverwaltung (vgl. BAG 40, 183, 189 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975), deren Tätigkeiten gewisse Parallelen und Ähnlichkeiten im Verhältnis zu den rechtserheblichen Aufgaben des Klägers aufweisen.

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82

    Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum

    Dabei geht das Landesarbeitsgericht von der ständigen Rechtsprechung des Senats aus, wonach als technische Angestellte im Sinne der Vergütungsordnung zum BAT nur solche Angestellte anzusehen sind, deren Tätigkeit eine technische Ausbildung bzw. technische Fachkenntnisse fordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 - AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei nimmt das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung mit Recht Bedacht darauf, daß die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine Auffangfunktion haben und daher auch für solche Aufgaben herangezogen werden können, die nicht zu den eigentlichen behördlichen bzw. herkömmlichen Verwaltungsaufgaben im engeren Sinne zählen (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 - AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, BAG 38, 221, 228 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAG 36, 392, 397 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei bringt das Landesarbeitsgericht dem Kläger in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung auch diejenigen Fachkenntnisse gut, die er außerhalb des herkömmlichen Verwaltungsbereichs beim Arbeitsvorgang Nr. 1 auf zeichnerisch-künstlerisch-gestalterischem Gebiet, im Bereiche des Naturschutzes sowie auf den Gebieten der Biologie und Zoologie sowie beim Arbeitsvorgang Nr. 2 insbesondere auf pädagogisch-didaktischem Gebiet besitzen und anwenden muß (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 - AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, sowie BAG 38, 221, 230 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei kommt es entgegen der Meinung des beklagten Landes auf Vorschriften des Landeshaushaltsrechts sowie den Inhalt des Haushaltsplanes nicht an (vgl. die Urteile des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 - AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 31. Januar 1979 - 4 AZR 372/77 - AP Nr. 14 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

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