Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer steht nicht entgegen, dass sich eine Gemeinde aus bauplanungsrechtlichen Gründen eine Fremdenverkehrsdienstbarkeit hat einräumen lassen, wonach das Ferienappartement jährlich nicht über acht Wochen vom Eigentümer oder demselben ...
- Judicialis
KAG Art. 3 Abs. 1; ; Satzung des Marktes Bad Hindelang über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kommunale Steuern: Zweitwohnungsteuer; Fremdenverkehrsdienstbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Zweitwohnungssteuer und Fremdenverkehrsdienstbarkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung zur persönlichen Lebensführung als örtliche Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2a GG; Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer i.F.d. Einräumung einer Fremdenverkehrsdienstbarkeit aus ...
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 28.02.2007 - Au 6 K 06.1178
- VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.975
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Sie könne nicht darauf bestehen, dass der Eigentümer sein Appartement nicht als Zweitwohnung nutze und ihn gleichzeitig zum pauschalierten Jahreskurbeitrag als Zweitwohnungsinhaber heranziehen (BayVGH vom 13.8.1999 Az. 4 B 97.975 ).Dieses Ergebnis widerspricht auch nicht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 13. August 1999 Az. 4 B 97.974 = ZKF 2000, 111 und Az. 4 B 97.975 ), wonach diese Fremdenverkehrsdienstbarkeit die Erhebung eines pauschalierten Jahreskurbeitrags nach Treu und Glauben verbietet; denn der Übertragung dieser Rechtsprechung steht schon entgegen, dass der Begriff der Zweitwohnung für verschiedene Rechtsgebiete nicht einheitlich ausgelegt werden kann.
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Zwar sei durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 26.9.2001 BVerwGE 115, 165) geklärt, welcher Zeitraum zur Eigennutzung für die volle Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer erforderlich sei.Die Heranziehung des Klägers - der über eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit von acht Wochen verfügt und die Wohnung auch tatsächlich nutzt - zu 75 vom Hundert des vollen Jahresbetrags der Steuer (in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 2 lit. c ZwStS) kann indes nicht als unverhältnismäßig beanstandet werden (vgl. BVerwG vom 26.9.2001 BVerwGE 115, 165).
- VerfGH Bayern, 15.12.1988 - 70-VI-86
Grenzen der Kommunalaufsicht im Bereich der Gemeindesteuern
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Um die Unvereinbarkeit von Dienstbarkeit und Zweitwohnungsbesteuerung habe der Beklagte, der zu dieser Zeit Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Genehmigung der Zweitwohnungsteuersatzung erhoben hatte (vgl. BayVerfGH vom 15.12.1988 VerfGH 41, 140), wissen müssen.Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Dezember 1988 (VerfGH 41, 140) und die gesetzgeberische Reaktion hierauf (Verbot der Zweitwohnungsteuer mit Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 21.7.1989, GVBl. S. 361, bis zum Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.7.2004, GVBl. S. 272 ) war damals nicht absehbar.
- BFH, 09.08.1989 - I R 181/85
Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben setzt indes nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (U.v. 9.8.1989 BFHE 158, 31 m.w.N.), der der Senat folgt, regelmäßig voraus, dass sich der Steuerpflichtige und die Verwaltungsbehörde als Partner eines konkreten Rechtsverhältnisses gegenüberstehen. - VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
Zweitwohnungssteuer; mehrjähriger Leerstand/Eigennutzungsmöglichkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Während das kurbeitragsrechtliche Merkmal des "Innehabens einer Zweitwohnung", das die Pauschalierung auslöst, sich an das Melderecht anlehnt und voraussetzt, dass diese weitere Wohnung auch für den eigenen Aufenthalt benutzt wird, erfasst das zweitwohnungsteuerrechtliche Merkmal des "Innehabens einer Zweitwohnung", das die Zweitwohnungsteuersatzung der Beklagten nicht an das Melderecht anknüpft, schon die Möglichkeit der Eigennutzung und setzt nur die tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis voraus, so dass im Unterschied zum Kurbeitragsrecht auch Zweitwohnungsinhaber ist, wer seine weitere Wohnung leerstehen lässt (vgl. Urteile des Senats vom 5.3.2008 Az. 4 BV 07.2044 m.w.N. auf die Rechtsprechung des BVerwG sowie vom 22.6.2007 BayVBl 2007, 724). - VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.974
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Dieses Ergebnis widerspricht auch nicht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 13. August 1999 Az. 4 B 97.974 = ZKF 2000, 111 und Az. 4 B 97.975 ), wonach diese Fremdenverkehrsdienstbarkeit die Erhebung eines pauschalierten Jahreskurbeitrags nach Treu und Glauben verbietet; denn der Übertragung dieser Rechtsprechung steht schon entgegen, dass der Begriff der Zweitwohnung für verschiedene Rechtsgebiete nicht einheitlich ausgelegt werden kann. - BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Dabei sei es jedoch wie in der eigentlichen Leitentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 10.10.1995 BVerwGE 99, 303) um Wohnungen gegangen, die vom Eigentümer entweder jederzeit zu Hauptwohnungen umgewandelt werden oder einem Mieter grundsätzlich als Hauptwohnung dienen hätten können. - BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer …
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Abschaffung von Steuervergünstigungen, sondern auch für die Erhebung einer zusätzlichen Steuer (BVerwG, U.v. 19.1.2000 BVerwGE 110, 265 unter Hinweis auf BVerfGE 30, 250, 38, 61 ). - BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Abschaffung von Steuervergünstigungen, sondern auch für die Erhebung einer zusätzlichen Steuer (BVerwG, U.v. 19.1.2000 BVerwGE 110, 265 unter Hinweis auf BVerfGE 30, 250, 38, 61 ). - VGH Bayern, 06.02.2007 - 4 BV 05.2550
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Februar 2007 (Az. 4 BV 05.2550) werde hingewiesen. - VG München, 07.12.2006 - M 10 K 06.778
- OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2021 - 5 LA 1/21
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ausschluss der …
Rn. 19 Ob eine - wie vorliegend zugunsten der Beklagten bewilligte und beantragte (§ 5 Nr. 1b] der notariellen Teilungserklärung vom 29. Mai 2012) - beschränkte persönliche Dienstbarkeit die Eigennutzungsmöglichkeit des Zweitwohnungsinhabers rechtlich ausschließt, lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern ist - abhängig vom Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit - eine Frage des Einzelfalles (nach dem VGH München, Urt. v. 29.05.2008 - 4 B 07.641 -, juris Rn. 19 stehe eine "Fremdenverkehrsdienstbarkeit" der Geltendmachung von Zweitwohnungssteuer nur entgegen, wenn diese so ausgestaltet sei, dass sie keine nennenswerte Eigennutzung zulasse). - VGH Bayern, 24.11.2009 - 4 B 08.1296
Zweitwohnungsteuer; Wohnsitz im Ausland; Amtsermittlung und Mitwirkungspflicht; …
Steuerrechtliche Ansprüche eignen sich daher nicht für vertragliche Vereinbarungen (BayVGH vom 29.5.2008, Az.: 4 B 07.641 in juris). - VG München, 15.09.2011 - M 10 K 10.6069
Zweitwohnungsteuer; Leerstand; Steuermaßstab: Jahresrohmiete
Es setze nur die tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis voraus, so dass auch Zweitwohnungsinhaber sei, wer eine Wohnung leer stehen lasse (BayVGH vom 29.5.2008 Az. 4 B 07.641 und vom 5.3.2008 Az. 4 BV 07.2044 ). - VGH Bayern, 18.12.2008 - 4 ZB 07.2329
Zweitwohnungsteuer; gewerbliche Ferienwohnung
Es setzt nur die tatsächliche Verfügungsmacht und die rechtliche Verfügungsbefugnis voraus, so dass auch Zweitwohnungsinhaber ist, wer eine Wohnung leerstehen lässt (vgl. Urteile des Senats vom 29.5.2008 Az. 4 B 07.641, vom 5.3.2008 Az. 4 BV 07.2044 m.w.N. auf die Rechtsprechung des BVerwG).
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