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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.02.2013 - 4 B 9.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2668
BVerwG, 06.02.2013 - 4 B 9.13 (https://dejure.org/2013,2668)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.2013 - 4 B 9.13 (https://dejure.org/2013,2668)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 4 B 9.13 (https://dejure.org/2013,2668)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Umdeutung der Berufung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung i.R.d. Einhaltung der Frist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124a Abs. 4 S. 1
    Möglichkeit der Umdeutung der Berufung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung i.R.d. Einhaltung der Frist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 C 32.07

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Auslegung, Berufung, nicht eingelegte …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2013 - 4 B 9.13
    Die Frage würde sich in einem Revisionsverfahren nicht stellen, weil die Frist des § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO bereits abgelaufen war, als das Oberverwaltungsgericht die Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 2008 - BVerwG 6 C 32.07 - (Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 38) darauf aufmerksam gemacht hat, dass eine Umdeutung der Berufung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung nicht möglich sein dürfte.

    Da das erstinstanzliche Urteil der Klägerin am 11. September 2012 zugestellt wurde, endete die Frist des § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO für den Antrag auf Zulassung der Berufung - und damit auch für die Klarstellung, dass eine Berufung als Antrag auf Zulassung der Berufung zu verstehen sei (vgl. Urteil vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25, Beschlüsse vom 19. April 2010 - BVerwG 9 B 4.10 - juris Rn. 5…, vom 19. Juli 2011 - BVerwG 4 B 18.11 - juris Rn. 4 …und vom 10. Januar 2013 - BVerwG 4 B 30.12 - juris Rn. 4) - am 11. Oktober 2012.

  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 30.12

    Entscheidung über die Berufung ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2013 - 4 B 9.13
    Da das erstinstanzliche Urteil der Klägerin am 11. September 2012 zugestellt wurde, endete die Frist des § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO für den Antrag auf Zulassung der Berufung - und damit auch für die Klarstellung, dass eine Berufung als Antrag auf Zulassung der Berufung zu verstehen sei (…vgl. Urteil vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25, Beschlüsse vom 19. April 2010 - BVerwG 9 B 4.10 - juris Rn. 5…, vom 19. Juli 2011 - BVerwG 4 B 18.11 - juris Rn. 4 und vom 10. Januar 2013 - BVerwG 4 B 30.12 - juris Rn. 4) - am 11. Oktober 2012.
  • BVerwG, 19.04.2010 - 9 B 4.10

    Berufungseinlegung; Umdeutung in Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2013 - 4 B 9.13
    Da das erstinstanzliche Urteil der Klägerin am 11. September 2012 zugestellt wurde, endete die Frist des § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO für den Antrag auf Zulassung der Berufung - und damit auch für die Klarstellung, dass eine Berufung als Antrag auf Zulassung der Berufung zu verstehen sei (vgl. Urteil vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25, Beschlüsse vom 19. April 2010 - BVerwG 9 B 4.10 - juris Rn. 5…, vom 19. Juli 2011 - BVerwG 4 B 18.11 - juris Rn. 4 …und vom 10. Januar 2013 - BVerwG 4 B 30.12 - juris Rn. 4) - am 11. Oktober 2012.
  • BVerwG, 19.07.2011 - 4 B 18.11
    Auszug aus BVerwG, 06.02.2013 - 4 B 9.13
    Da das erstinstanzliche Urteil der Klägerin am 11. September 2012 zugestellt wurde, endete die Frist des § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO für den Antrag auf Zulassung der Berufung - und damit auch für die Klarstellung, dass eine Berufung als Antrag auf Zulassung der Berufung zu verstehen sei (…vgl. Urteil vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25, Beschlüsse vom 19. April 2010 - BVerwG 9 B 4.10 - juris Rn. 5, vom 19. Juli 2011 - BVerwG 4 B 18.11 - juris Rn. 4 …und vom 10. Januar 2013 - BVerwG 4 B 30.12 - juris Rn. 4) - am 11. Oktober 2012.
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