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Rechtsprechung
   KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23 - 161 Ss 30/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9813
KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23 - 161 Ss 30/23 (https://dejure.org/2023,9813)
KG, Entscheidung vom 05.04.2023 - 4 ORs 17/23 - 161 Ss 30/23 (https://dejure.org/2023,9813)
KG, Entscheidung vom 05. April 2023 - 4 ORs 17/23 - 161 Ss 30/23 (https://dejure.org/2023,9813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Anforderungen, Verfahrensrüge, Verstoß gegen Hinweispflicht

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 265 Abs 2 Nr 3 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Anforderungen an eine Verfahrensrüge bei Verstoß gegen Hinweispflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angaben zu erfolgtem Sachvortrag bei Verfahrensrüge wegen Verstoß gegen Hinweispflicht; Anforderungen an Vortrag zur Verfahrensrüge wegen Beschränkung der Verteidigung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Revision: Verstoß gegen Hinweispflicht - Welche Bedeutung hatte die geänderte Tatzeit?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestehen einer Hinweispflicht des Gerichts auf eine veränderte Sachlage nur bei Erforderlichkeit eines Hinweises zur genügenden Verteidigung des Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 355
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 65/18

    Statt Einziehung: Datenträger können auch gelöscht werden

    Auszug aus KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23
    Rn. 5 a) Es kann dahinstehen, ob die Verfahrensrüge - wie die Generalstaatsanwaltschaft meint - unzulässig ist, weil nicht ausgeführt worden sei, ob der Angeklagte durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung der Sachlage hinreichend unterrichtet wurde und daher ein ausdrücklicher gerichtlicher Hinweis entbehrlich war (vgl. in diesem Sinne der 5. Strafsenat des BGH, NStZ 2019, 239; offengelassen vom 1. Strafsenat in NStZ 2020, 97, 99), oder ob nach der Neufassung des § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO durch das "Gesetz zur effektiven und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" vom 17. August 2017 (BGBl. I Seite 3202) ein solcher Vortrag nicht erforderlich ist, weil stets ein förmlicher Hinweis auf die Änderung der Sachlage erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 4 StR 272/21 - [juris]; NStZ 2019, 236 [3. Strafsenat]).

    Die durch den Bundesgerichtshof hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. BGH NStZ 2015, 233, 234; NStZ-RR 1997, 72;… Norouzi in MüKo/StPO, § 265 Rdn. 48 ff. mwN) wollte der Gesetzgeber kodifizieren, weitergehende Hinweispflichten hingegen nicht einführen (vgl. BGH NStZ 2020, 97; 2019, 239;… Bartel in KK, StPO 9. Auflage, § 265 Rdn. 26).

    Danach können Hinweispflichten auf eine geänderte Sachlage bei einer wesentlichen Veränderung des Tatbildes beispielsweise betreffend die Tatzeit, den Tatort, das Tatobjekt, das Tatopfer, die Tatrichtung oder eine Person des Beteiligten bestehen (vgl. BGH NStZ-RR 2022, 383; NStZ 2019, 239; 2015, 233, 234; BGHSt 56, 121, 123 ff.; 28, 196, 197 f.).

    Denn nur unter dieser Voraussetzung besteht - wie dargelegt - für das Gericht überhaupt die Rechtspflicht, einen Hinweis zu erteilen (vgl. BGH NStZ 2019, 239 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 5 RVs 4/22 - [juris-Rdn. 10]).

  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung …

    Auszug aus KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23
    Der Gesetzgeber hat mit der Vorschrift an die ständige Rechtsprechung angeknüpft, wonach eine Veränderung der Sachlage eine Hinweispflicht auslöst, wenn sie in ihrem Gewicht einer Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts gleichsteht (vgl. BT-Drucks. 18/11277, Seite 37 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14 - [juris-Rdn. 13]).

    Die durch den Bundesgerichtshof hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. BGH NStZ 2015, 233, 234; NStZ-RR 1997, 72;… Norouzi in MüKo/StPO, § 265 Rdn. 48 ff. mwN) wollte der Gesetzgeber kodifizieren, weitergehende Hinweispflichten hingegen nicht einführen (vgl. BGH NStZ 2020, 97; 2019, 239;… Bartel in KK, StPO 9. Auflage, § 265 Rdn. 26).

    Danach können Hinweispflichten auf eine geänderte Sachlage bei einer wesentlichen Veränderung des Tatbildes beispielsweise betreffend die Tatzeit, den Tatort, das Tatobjekt, das Tatopfer, die Tatrichtung oder eine Person des Beteiligten bestehen (vgl. BGH NStZ-RR 2022, 383; NStZ 2019, 239; 2015, 233, 234; BGHSt 56, 121, 123 ff.; 28, 196, 197 f.).

  • BGH, 24.07.2019 - 1 StR 185/19

    Hinweispflicht bei gegenüber der Anklage veränderter Sachlage (Anlass für einen …

    Auszug aus KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23
    Rn. 5 a) Es kann dahinstehen, ob die Verfahrensrüge - wie die Generalstaatsanwaltschaft meint - unzulässig ist, weil nicht ausgeführt worden sei, ob der Angeklagte durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung der Sachlage hinreichend unterrichtet wurde und daher ein ausdrücklicher gerichtlicher Hinweis entbehrlich war (vgl. in diesem Sinne der 5. Strafsenat des BGH, NStZ 2019, 239; offengelassen vom 1. Strafsenat in NStZ 2020, 97, 99), oder ob nach der Neufassung des § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO durch das "Gesetz zur effektiven und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" vom 17. August 2017 (BGBl. I Seite 3202) ein solcher Vortrag nicht erforderlich ist, weil stets ein förmlicher Hinweis auf die Änderung der Sachlage erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 4 StR 272/21 - [juris]; NStZ 2019, 236 [3. Strafsenat]).

    Die durch den Bundesgerichtshof hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. BGH NStZ 2015, 233, 234; NStZ-RR 1997, 72;… Norouzi in MüKo/StPO, § 265 Rdn. 48 ff. mwN) wollte der Gesetzgeber kodifizieren, weitergehende Hinweispflichten hingegen nicht einführen (vgl. BGH NStZ 2020, 97; 2019, 239;… Bartel in KK, StPO 9. Auflage, § 265 Rdn. 26).

  • OLG Saarbrücken, 14.09.2020 - Ss 40/20

    Trunkenheitsfahrt, erforderliche Feststellungen, Regelvermutung, Widerlegung, …

    Auszug aus KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23
    Rn. 14 Da der Angeklagte die hiesige Tat vor dieser Verurteilung beging, wäre - wenn die Vollstreckung zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils noch nicht erledigt gewesen sein sollte - vom Amtsgericht eine Gesamtgeldstrafe mit der von ihm verhängten Geldstrafe zu bilden oder anderenfalls ein Härteausgleich vorzunehmen gewesen (vgl. KG, Beschluss vom 23. Juni 2020 - (4) 161 Ss 40/20 (75/20) - m.w.N.)..
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …

    Auszug aus KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23
    Rn. 8 Um dem Revisionsgericht die Prüfung eines Verstoßes gegen § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO zu ermöglichen, muss der Revisionsführer gemäß § 344 Absatz 2 Satz 2 StPO die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfG NJW 2005, 1999, 2001; BGH NStZ-RR 2013, 222; NJW 2007, 3010, 3011; 1995, 2047; BGHSt 29, 203; 21, 334, 340).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …

    Auszug aus KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23
    Rn. 8 Um dem Revisionsgericht die Prüfung eines Verstoßes gegen § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO zu ermöglichen, muss der Revisionsführer gemäß § 344 Absatz 2 Satz 2 StPO die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfG NJW 2005, 1999, 2001; BGH NStZ-RR 2013, 222; NJW 2007, 3010, 3011; 1995, 2047; BGHSt 29, 203; 21, 334, 340).
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10

    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines …

    Auszug aus KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23
    Danach können Hinweispflichten auf eine geänderte Sachlage bei einer wesentlichen Veränderung des Tatbildes beispielsweise betreffend die Tatzeit, den Tatort, das Tatobjekt, das Tatopfer, die Tatrichtung oder eine Person des Beteiligten bestehen (vgl. BGH NStZ-RR 2022, 383; NStZ 2019, 239; 2015, 233, 234; BGHSt 56, 121, 123 ff.; 28, 196, 197 f.).
  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06

    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame …

    Auszug aus KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23
    Rn. 8 Um dem Revisionsgericht die Prüfung eines Verstoßes gegen § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO zu ermöglichen, muss der Revisionsführer gemäß § 344 Absatz 2 Satz 2 StPO die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfG NJW 2005, 1999, 2001; BGH NStZ-RR 2013, 222; NJW 2007, 3010, 3011; 1995, 2047; BGHSt 29, 203; 21, 334, 340).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 206/18

    Hinweispflicht bei Veränderung der Tatsachengrundlage zur Ausfüllung eines …

    Auszug aus KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23
    Rn. 5 a) Es kann dahinstehen, ob die Verfahrensrüge - wie die Generalstaatsanwaltschaft meint - unzulässig ist, weil nicht ausgeführt worden sei, ob der Angeklagte durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung der Sachlage hinreichend unterrichtet wurde und daher ein ausdrücklicher gerichtlicher Hinweis entbehrlich war (vgl. in diesem Sinne der 5. Strafsenat des BGH, NStZ 2019, 239; offengelassen vom 1. Strafsenat in NStZ 2020, 97, 99), oder ob nach der Neufassung des § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO durch das "Gesetz zur effektiven und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" vom 17. August 2017 (BGBl. I Seite 3202) ein solcher Vortrag nicht erforderlich ist, weil stets ein förmlicher Hinweis auf die Änderung der Sachlage erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 4 StR 272/21 - [juris]; NStZ 2019, 236 [3. Strafsenat]).
  • BGH, 08.11.2005 - 2 StR 296/05

    Hinweispflicht; faires Verfahren (Vertrauenstatbestand; Wahrunterstellung; …

    Auszug aus KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23
    Ein Hinweis auf eine Veränderung der Tatzeit ist demnach insbesondere erforderlich, wenn der Angeklagte für die angeklagte Zeit ein Alibi vorbringt (vgl. BGH StV 2019, 818; NStZ-RR 2006, 213; NStZ 1994, 502).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche …

  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen" …

  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht - Erfordernis eines Hinweises …

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines …

  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

  • BGH, 25.03.1992 - 3 StR 519/91

    Glaubwürdigkeit von Zeugen - Augenscheinseinnahme in Abwesenheit der Angeklagten …

  • BGH, 21.12.2021 - 4 StR 272/21

    Verwerfung der Revision als ungegründet mit Anm. des Senats zur Tatmotivation

  • OLG Hamm, 13.01.2022 - 5 RVs 4/22

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Sachlage; Hinweispflicht des Gerichts …

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