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| OLG Stuttgart, 20.03.1987 - 4 Ws 71/87 |
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Papierfundstellen
- NStZ 1987, 295
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70
Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.1987 - 4 Ws 71/87
In Anlehnung an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zum Wechsel der behördlichen Zuständigkeit während eines anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, der nicht als Klagänderung, sondern als gesetzlicher Parteiwechsel behandelt wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, ESVGH 20, 145 [146] und die dort zitierte zivilprozessuale Literatur; BVerwGE 44, 148 ; BVerwG in VRspr. 27, 857 [859]; OVG Saarland, DÖV 1975, 644;… Eyermann/Fröhler, VwGO , 8. Aufl., § 78 Rdn. 8;… Redeker/von Oertzen, VwGO , 7. Aufl., § 78 Rdn. 11;… Kopp, VwGO , 7. Aufl., § 91 Rdn. 8 und 13) tritt mit der Aufhebung des angefochtenen Beschlusses die Justizvollzugsanstalt. - BVerfG, 17.03.1983 - 2 BvR 442/82
Fortsetzung eines im Strafvollzug begonnenen Verfahrens bei Verlegung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.1987 - 4 Ws 71/87
Dies läßt es angebracht erscheinen, in Anwendung der in den Entscheidungen des BVerfG (NStZ 1983, 380 ) und des OLG Celle (NStZ 1981, 494 und NStZ 1985, 350 bei Franke) enthaltenen Ausführungen, eine Verweisung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts H. auszusprechen, die nach § 110 StVollzG für eine Verpflichtung der Justizvollzugsanstalt H. zuständig ist. - OVG Saarland, 31.10.1974 - I R 18/73
Entschädigung für den Abriss einer Schule durch Besatzungsmacht; Nachträglich …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.1987 - 4 Ws 71/87
In Anlehnung an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zum Wechsel der behördlichen Zuständigkeit während eines anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, der nicht als Klagänderung, sondern als gesetzlicher Parteiwechsel behandelt wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, ESVGH 20, 145 [146] und die dort zitierte zivilprozessuale Literatur; BVerwGE 44, 148 ; BVerwG in VRspr. 27, 857 [859]; OVG Saarland, DÖV 1975, 644;… Eyermann/Fröhler, VwGO , 8. Aufl., § 78 Rdn. 8;… Redeker/von Oertzen, VwGO , 7. Aufl., § 78 Rdn. 11;… Kopp, VwGO , 7. Aufl., § 91 Rdn. 8 und 13) tritt mit der Aufhebung des angefochtenen Beschlusses die Justizvollzugsanstalt.
- OLG Celle, 01.06.1981 - 3 Ws 144/81
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.1987 - 4 Ws 71/87
Dies läßt es angebracht erscheinen, in Anwendung der in den Entscheidungen des BVerfG (NStZ 1983, 380 ) und des OLG Celle (NStZ 1981, 494 und NStZ 1985, 350 bei Franke) enthaltenen Ausführungen, eine Verweisung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts H. auszusprechen, die nach § 110 StVollzG für eine Verpflichtung der Justizvollzugsanstalt H. zuständig ist. - OLG Stuttgart, 03.01.1984 - 4 Ws 447/83
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.1987 - 4 Ws 71/87
Neben den wesentlichen rechtlichen Erwägungen müssen von der Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen so vollständig wiedergegeben werden, daß anhand dieser Feststellungen eine rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht möglich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 4.1.1984, NStZ 1984, 528 und die dort zitierte Rechtsprechung und Literatur). - VGH Baden-Württemberg, 13.03.1969 - II 708/67
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.03.1987 - 4 Ws 71/87
In Anlehnung an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zum Wechsel der behördlichen Zuständigkeit während eines anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, der nicht als Klagänderung, sondern als gesetzlicher Parteiwechsel behandelt wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, ESVGH 20, 145 [146] und die dort zitierte zivilprozessuale Literatur; BVerwGE 44, 148 ; BVerwG in VRspr. 27, 857 [859]; OVG Saarland, DÖV 1975, 644;… Eyermann/Fröhler, VwGO , 8. Aufl., § 78 Rdn. 8;… Redeker/von Oertzen, VwGO , 7. Aufl., § 78 Rdn. 11;… Kopp, VwGO , 7. Aufl., § 91 Rdn. 8 und 13) tritt mit der Aufhebung des angefochtenen Beschlusses die Justizvollzugsanstalt.
- OLG Frankfurt, 25.07.2023 - 3 Ws 224/23
Verpflichtungsklage, Herausgabe von Gegenständen, keine von Amts wegen …
Begehrt der Antragsteller eine ihn begünstigende Maßnahme tritt durch die Verlegung i.d.R. keine Erledigung ein (so Beck-OK Strafvollzug Bund/Euler, 23. Edition 1.2.2023, StVollzG § 115 Rdnr. 14, OLG Stuttgart Beschluss vom 20. März 1987 - 4 Ws 71/87, NStZ 1987, 295).Der Wechsel der Entscheidungszuständigkeit tritt allerdings erst aufgrund eines wirksamen Verweisungsbeschlusses nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten (§ 17 a GVG i.V.m. § 83 VwGO) ein, ohne dass es eines Verweisungsantrags des Betroffenen bedürfe (so Beck-OK Strafvollzug Bund/Euler, 23. Edition 1.2.2023, StVollzG § 110 Rdnr. 5, OLG Celle NStZ 1981, 494-495, OLG Stuttgart Beschluss vom 20. März 1987 - 4 Ws 71/97 NStZ 1987, 295).
Der Senat schließt sich daher der Auffassung an, die eine "Klageänderung" oder auch die Annahme eines "gesetzlichen Parteiwechsels" (Wechsel der behördlichen Zuständigkeit während eines anhängigen verwaltungsrechtlichen Verfahrens; vgl. hierzu OLG Stuttgart Beschluss vom 20. März 1987 - 4 Ws 71/87; NStZ 1987, 295) für nötig hält.
- OLG Celle, 19.05.2009 - 1 Ws 248/09
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit des Anhaltens von in "Sütterlinschrift" …
Wenn die Vollzugsbehörde Tatsachen vorgetragen hat, die ihre Maßnahme gegenüber dem Gefangenen begründen sollen, dann muss das Gericht aufklären, ob sie zutreffen oder nicht, ehe es sie übernimmt (st. Rspr.. vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 2008 - 1 Ws 268/08 [StrVollz]. ebenso BVerfGE 21, 195. OLG Stuttgart NStZ 1987, 295. - BGH, 02.12.1988 - 2 ARs 536/88
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Vollzugsanstalt
Die Sache ist daher auf entsprechenden Antrag an das für den Sitz der anderen Vollzugsanstalt zuständige Gericht zu verweisen (OLG Celle NStZ 1981, 494;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 4. Aufl. § 110 Rdn. 4;… Schuler in Schwind/Böhm, StVollzG § 110 Rdn. 6;… ebenso wohl: Volckart/Schmidt, AK StVollzG 2. Aufl. § 111 Rdn. 3; vgl. auch BVerfG - Vorprüfungsausschuß - NStZ 1983, 380; OLG Stuttgart NStZ 1987, 295; abweichend für Fälle, in denen die Verlegung den Streitgegenstand verändert: OLG Hamm NStZ 1985, 336).
- OLG Celle, 27.08.2015 - 1 Ws 352/15
Begründung der Entscheidung über die Ablösung des Verurteilten aus der …
Wenn die Vollzugsbehörde Tatsachen vorgetragen hat, die ihre Maßnahme gegenüber dem Gefangenen begründen sollen, dann muss das Gericht aufklären, ob sie zutreffen oder nicht, ehe es sie übernimmt (vgl. BVerfGE 21, 195; OLG Stuttgart NStZ 1987, 295;… LNNV-Bachmann Abschn. P Rn. 68; jew. m. w. N.). - OLG Hamm, 28.10.2014 - 1 Vollz (Ws) 497/14
Bezugnahmen; Akten; Schriftstücke
In Bezug genommene Schriftstücke müssen jedoch - jedenfalls in Form dauerhafter Beiakten - bei den Gerichtsakten sein (Senatsbeschluss vom 07.10.2014 - III - 1 Vollz(Ws) 488-490/14; OLG Stuttgart NStZ 1987, 295). - OLG Zweibrücken, 09.07.1997 - 1 Ws 364/97 Wie sich aus dem in der angefochtenen Entscheidung in Bezug genommenen Beschluß der Strafvollstreckungskammer vom 24. April 1997 und der diesem Beschluß zugrundeliegenden Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt vom 3. April 1997 ergibt (zur Zulässigkeit von Bezugnahmen im Beschluß der Strafvollstreckungskammer vgl. OLG Stuttgart NStZ 1987, 295 m. w. N.), ist die Vollzugsbehörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen.
- OLG Hamm, 30.10.2014 - 1 Vollz (Ws) 488/14
Bezugnahmen; Akten; Schriftstücke; Verpflichtungsantrag; Vornahmeklage; …
Wird auf andere Dokumente verwiesen, so müssen diese Bestandteil der dem Senat vorgelegten Akten sein (OLG Stuttgart NStZ 1987, 295). - OLG Hamm, 29.05.2001 - 1 Vollz (Ws) 123/01
Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Anforderungen an die Begründung, …
Deshalb müssen in dem Beschluss der Strafvollstreckungskammer in der Regel diese angefochtenen Entscheidungen mit der von den Behörden gegebenen Begründungen in ihrem wesentlichen Umfang dargestellt werden (vgl. OLG Nürnberg ZFSTRVO 88, 191; OLG Stuttgart ZFSTRVO 1987, 253; Senatsbeschluss vom 28. Januar 1992 - 1 Vollz (Ws) 3/92; Senatsbeschluss vom 28. März 96, 1 Vollz (Ws) 26/96). - OLG Hamm, 13.06.1989 - 1 Vollz (Ws) 376/88 Demgemäß müssen in dem Beschluß der Strafvollstreckungskammer nach § 115 StVollzG die tatsächlichen Feststellungen, vergleichbar wie bei einem Strafurteil, vollständig und erschöpfend niedergelegt werden, da sonst eine rechtliche Überprüfung anhand der tatrichterlichen Feststellungen dem Senat nicht möglich ist (vgl. z.B. OLG Hamm, ZfStrVo SH. 1979, 114; OLG Stuttgart NStZ 1984, 528 sowie OLG Stuttgart, ZfStrVo 1987, 253).
- OLG Koblenz, 13.08.1992 - 2 Ws 309/92 Die gegen den Beschluß vom 11. Mai 1992 form- und fristgerecht erhobene Rechtsbeschwerde ist zulässig, weil die Feststellungen in dem angefochtenen Beschluß so unvollständig sind, daß nicht geprüft werden kann, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 116 Abs. 1 StVollzG vorliegen (…Callies/Müller-Dietz, StVollzG , 5. Aufl., § 116 Rdn. 3 m.w.N.; OLG Stuttgart, NStZ 1987, 295 ; Senatsbeschluß vom 6. April 1992 - 2 Ws 90/92 -).
- OLG Stuttgart, 22.06.1992 - 4 Ws 115/92
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