Rechtsprechung
| VG Schwerin, 28.05.2021 - 5 A 4595/17As SN |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 77 Abs 1; VwGO, § 113 Abs 5 S 1; AsylG, § 3; AsylG, § 4; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 11 Abs 1
Côte d'Ivoire: Bescheid rechtmäßig. Zudem stand und steht dem Kläger eine interne Fluchtalternative innerhalb der Elfenbeinküste zur Verfügung.
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …
Auszug aus VG Schwerin, 28.05.2021 - 5 A 4595/17As
Ein Abschiebungsverbot nach dieser Vorschrift kann auch darin begründet sein, dass sich die individuelle Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers alsbald nach der Rückkehr in seinen Heimatstaat wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlimmern würde, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind und er auch anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1999 - Az. 9 C 2.99 - sowie Urteil vom 25. November 1997 - Az. 9 C 58.96 - , Beschluss vom 17. August 2011 - Az. 10 B 13/11 - juris).Die Gefahr muss zudem konkret sein, was voraussetzt, dass die Verschlechte rung des Gesundheitszustands alsbald nach der Rückkehr in das Heimatland eintreten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 - Az. 9 C 58/96 - juris).
- EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen …
Auszug aus VG Schwerin, 28.05.2021 - 5 A 4595/17As
Selbst im Falle einer den Grundätzen des Urteils des EuGH vom 19. Juni 2018, Az.: C-181/16 "Gnandi", hinsichtlich der Ausreisefrist widersprechenden Rückkehrentscheidung ist der Kläger jedenfalls nicht in seinen Rechten verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020, Az.:1 C 1/19, juris). - BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 1.19
Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …
Auszug aus VG Schwerin, 28.05.2021 - 5 A 4595/17As
Selbst im Falle einer den Grundätzen des Urteils des EuGH vom 19. Juni 2018, Az.: C-181/16 "Gnandi", hinsichtlich der Ausreisefrist widersprechenden Rückkehrentscheidung ist der Kläger jedenfalls nicht in seinen Rechten verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020, Az.:1 C 1/19, juris).
- BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG Schwerin, 28.05.2021 - 5 A 4595/17As
Entscheidend ist allein, ob für den Ausländer eine konkrete individuelle Gefahr für die in der Vorschrift genannten Rechtsgüter besteht und die Gefahr dem Einzelnen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit landesweit droht (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Oktober 1995 - Az. 9 C 9.95 - und 17. Oktober 2006 - Az. 1 C 18.05 - , jeweils juris). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG Schwerin, 28.05.2021 - 5 A 4595/17As
Entscheidend ist allein, ob für den Ausländer eine konkrete individuelle Gefahr für die in der Vorschrift genannten Rechtsgüter besteht und die Gefahr dem Einzelnen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit landesweit droht (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Oktober 1995 - Az. 9 C 9.95 - und 17. Oktober 2006 - Az. 1 C 18.05 - , jeweils juris). - BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11
Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde
Auszug aus VG Schwerin, 28.05.2021 - 5 A 4595/17As
Ein Abschiebungsverbot nach dieser Vorschrift kann auch darin begründet sein, dass sich die individuelle Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers alsbald nach der Rückkehr in seinen Heimatstaat wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlimmern würde, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind und er auch anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1999 - Az. 9 C 2.99 - sowie Urteil vom 25. November 1997 - Az. 9 C 58.96 - , Beschluss vom 17. August 2011 - Az. 10 B 13/11 - juris). - BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99
Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der …
Auszug aus VG Schwerin, 28.05.2021 - 5 A 4595/17As
Ein Abschiebungsverbot nach dieser Vorschrift kann auch darin begründet sein, dass sich die individuelle Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers alsbald nach der Rückkehr in seinen Heimatstaat wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlimmern würde, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind und er auch anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1999 - Az. 9 C 2.99 - sowie Urteil vom 25. November 1997 - Az. 9 C 58.96 - , Beschluss vom 17. August 2011 - Az. 10 B 13/11 - juris). - VG Gelsenkirchen, 27.11.2014 - 17a K 3614/13
Bosnien; Bosnien-Herzegowina; Ersatzmedikation; Krankenversicherung; …
Auszug aus VG Schwerin, 28.05.2021 - 5 A 4595/17As
Der Ausländer muss sich grundsätzlich auf den Behandlungsstandard, der in seinem Herkunftsland für die von ihm geltend gemachten Erkrankungen allgemein besteht, verweisen lassen, wenn damit keine grundlegende Gefährdung verbunden ist (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27. November 2014 - Az. 17a K 3614/13.A - juris, m.w.N.). - VG Würzburg, 24.10.2018 - W 2 K 18.30950
Erfolglose Klage eines homosexuellen ivorischen Staatsangehörigen
Auszug aus VG Schwerin, 28.05.2021 - 5 A 4595/17As
Aus der Gesamtschau der zu dem Verfahren beigezogenen Erkenntnismitteln droht in der Elfen beinküste Homosexuellen nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Gruppenverfol gung, denn trotz der gesellschaftlichen Anfeindungen und wie hier vereinzelten körperli chen Übergriffen, denen Homosexuelle ausgesetzt sind, erreicht dies in der Verfolgungs dichte und im Schweregrad nicht die hohen Anforderungen an eine Gruppenverfolgung (so auch VG Würzburg, Urteil vom 24. Oktober 2018, Az.: W 2 K 18.30950; juris). - RG, 12.10.1921 - 94/20
1. Inwieweit sind die Vorschriften des StGB. über Hochverrat durch die …
Auszug aus VG Schwerin, 28.05.2021 - 5 A 4595/17As
August 2019 und damit im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung gültigen Fassung vom 15. August 2019 (BGBl. I, 1294 ff) regelt, dass ein Einreise- und Aufenthaltsverbot durch einen Verwaltungsakt zu erlassen ist (vgl. im Einzelnen zur aktuellen Rechtslage OVG MecklenburgVorpommern, Beschluss vom 11. Februar 2020, Az.: 4 LZ 94/20). - BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …
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