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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.2005 - 5 B 24.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14599
BVerwG, 04.04.2005 - 5 B 24.05 (https://dejure.org/2005,14599)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.2005 - 5 B 24.05 (https://dejure.org/2005,14599)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 2005 - 5 B 24.05 (https://dejure.org/2005,14599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Verfahrensrüge; Verfahrensrüge betreffend die Verletzung rechtlichen Gehörs; Beanstandung der gewonnenen Ergebnisse einer Beweisaufnahme; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 11.03

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; deutsche Sprache, familiäre …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2005 - 5 B 24.05
    Durch die auch vom Berufungsgericht zu Grunde gelegte Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 33.02 - BVerwGE 119, 6; s.a. Urteil vom selben Tag - BVerwG 5 C 11.03 - NVwZ 2004, 753) ist geklärt, dass bei der Bewertung einer "informatorischen Anhörung" vor einem Oberverwaltungsgericht zu berücksichtigen ist, dass diese der Gesprächssituation nach nicht als "einfaches Gespräch" angesehen werden kann.

    Überdies hat das Bundesverwaltungsgericht in dem herangezogenen Urteil vom 4. September 2003 (- BVerwG 5 C 11.03 - NVwZ 2004, 753) keinen divergenzfähigen Rechtssatz aufgestellt bzw. hat die Beschwerde keinen divergenzfähigen Rechtssatz bezeichnet, bei dessen Anwendung der von der Beschwerde gezogene Schluss gerechtfertigt wäre.

  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 33.02

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; deutsche Sprache, familiäre …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2005 - 5 B 24.05
    Durch die auch vom Berufungsgericht zu Grunde gelegte Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 33.02 - BVerwGE 119, 6; s.a. Urteil vom selben Tag - BVerwG 5 C 11.03 - NVwZ 2004, 753) ist geklärt, dass bei der Bewertung einer "informatorischen Anhörung" vor einem Oberverwaltungsgericht zu berücksichtigen ist, dass diese der Gesprächssituation nach nicht als "einfaches Gespräch" angesehen werden kann.
  • BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84

    Protokoll - Genehmigung - Sachverständiger Zeuge - Aussage - …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2005 - 5 B 24.05
    Da der geltend gemachte Verfahrensverstoß keinen absoluten Verfahrensmangel im Sinne des § 138 VwGO darstellt, hätte dargelegt werden müssen, dass und inwiefern sich ein Vernehmungs- oder Protokollierungsfehler konkret auf die getroffene Entscheidung ausgewirkt hat (BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 05.01.2001 - 4 B 57.00

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Revisionsgrundes der Divergenz …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2005 - 5 B 24.05
    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht; eine fehlerhafte Anwendung eines nicht bestrittenen Rechtssatzes im Einzelfall rechtfertigt eine Divergenzzulassung nicht (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2001 - BVerwG 4 B 57.00 - <NVwZ-RR 2001, 422>).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 267.02

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Darlegung eines Verfahrensmangels in …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2005 - 5 B 24.05
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt weder darin, dass das Gericht die Beteiligten nicht vor seiner Entscheidung auf das von ihm gewonnene Ergebnis einer Beweisaufnahme hinweist, noch darin, dass aus der Beweisaufnahme im Rahmen der Beweiswürdigung andere Schlüsse gezogen werden, als ein Beteiligter sie für geboten hält (stRspr BVerwG, Beschluss vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 267.02 -).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 10 B 17.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Rüge eines Verstoßes gegen die …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2005 - 5 B 24.05
    Offen bleiben kann, ob das Berufungsgericht gehalten gewesen wäre, auch für den ersten Teil der informatorischen Anhörung die Fragen des Gerichts und die Antworten des Klägers zu 1 in wörtlicher Wiedergabe in der Sitzungsniederschrift festzuhalten, ob sich die Kläger entgegenhalten lassen müssten, nicht nach § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO hinreichend auf eine aus ihrer Sicht erforderliche umfassende Protokollierung hingewirkt oder eine aus ihrer Sicht unzureichende Protokollierung nicht ausdrücklich beanstandet zu haben, oder ob das Beschwerdevorbringen den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 105 VwGO, §§ 159 ff. ZPO schon deswegen nicht ausfüllt, weil die Kläger dem in der Sache geltend gemachten Mangel mit einem Antrag auf Protokollberichtigung (§ 105 VwGO i.V.m. § 164 ZPO) hätten begegnen müssen (s. BVerwG, Beschluss vom 18. November 2004 - BVerwG 10 B 17.04 -).
  • BVerwG, 19.11.1999 - 5 B 75.99
    Auszug aus BVerwG, 04.04.2005 - 5 B 24.05
    Es steht auch sonst außer Zweifel, dass die Ergebnisse einer informatorischen Anhörung zu den Sprachkenntnissen nicht von vornherein ungeeignet sind, zur Klärung der Frage beizutragen, ob ein Aussiedlungsbewerber in der Lage ist, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen, und dass ein deutsches Gericht in aller Regel auch ohne die Hinzuziehung eines Sachverständigen in der Lage ist, zu beurteilen, ob eine Person die deutsche Sprache so beherrscht, wie dies nach § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG erforderlich ist (s.a. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1999 - BVerwG 5 B 75.99 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 11 A 4791/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27 …

    Rn. 43 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. April 2005 5 B 24.05 , juris, Rdnr. 9, und vom 15. September 2011 5 PKH 9.11 (5 B 27.11) , juris, Rdnr. 9.
  • BVerwG, 15.09.2011 - 5 PKH 9.11

    Auslegungsbedürftigkeit des Zeitpunkts des Spracherwerbs bzgl. Einreise

    Es ist zudem anerkannt, dass ein deutsches Gericht in aller Regel auch ohne die Hinzuziehung eines Sachverständigen in der Lage ist, zu beurteilen, ob eine Person die deutsche Sprache so beherrscht, wie dies nach § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG erforderlich ist (Beschlüsse vom 4. April 2005 - BVerwG 5 B 24.05 - juris Rn. 9 …und vom 19. November 1999 - BVerwG 5 B 75.99 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 18.10.2005 - 5 B 38.05

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Voraussetzungen …

    Auch sonst liegt eine Verletzung rechtlichen Gehörs nicht darin, dass das Gericht aus der Beweisaufnahme im Rahmen der Beweiswürdigung andere Schlüsse gezogen hat, als ein Beteiligter sie für geboten hält (stRspr BVerwG, s. etwa Beschluss vom 13. März 2003 - BVerwG 5 B 267.02 - Beschluss vom 4. April 2005 - BVerwG 5 B 24.05 -).
  • VG Minden, 20.02.2013 - 7 K 2280/11

    Anspruch auf Beeidigung als Dolmetscherin oder Dolmetscher

    Rn. 36 Vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 04.04.2005 - 5 B 24/05 -;.
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