Rechtsprechung
| BVerwG, 26.04.2006 - 5 B 79.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Wolters Kluwer
Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage, ob eine nachträgliche Verschärfung der Bekenntnisvoraussetzungen für Spätaussiedler eine verfassungswidrige echte Rückwirkung darstellt - Beweiserheblichkeit der Frage, ob der klägerische Spätaussiedler ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Brandenburg, 26.05.2005 - 11 B 8.05
- BVerwG, 26.04.2006 - 5 B 79.05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03
Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 5 B 79.05
Rn. 5 Ebenfalls ohne Erfolg macht die Beschwerde geltend, auch im Falle der Anwendbarkeit des Bundesvertriebenengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus (Spätaussiedlerstatusgesetz - SpStatG) vom 30. August 2001 (BGBl I S. 2266) wäre die Revision zuzulassen gewesen, denn anders als in den den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 2003 - BVerwG 5 C 14.03 - (BVerwGE 119, 188) und - BVerwG 5 C 40.03 - (BVerwGE 119, 192) zugrunde liegenden Fällen, bei denen die betreffenden Personen ohne deutsches Volkstumsbewusstsein aufgewachsen seien und bei der Erstausstellung des Inlandspasses keine innere deutsche Identität bestanden habe, sei beim Kläger die innere Bekenntnislage durchgehend deutsch gewesen und sein Wille, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören, sei nach den erstinstanzlichen Zeugenaussagen unzweifelhaft zutage getreten.Rn. 6 2. Eine Divergenz zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92) und 13. November 2003 - BVerwG 5 C 14.03 und 5 C 40.03 - (…a.a.O.) ist nicht dargelegt.
Rn. 8 Auch eine Divergenz zu dem Urteil vom 13. November 2003 - BVerwG 5 C 40.03 - (…a.a.O.) ist nicht zu erkennen.
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 5 B 79.05
Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9).Es ist nichts dafür dargetan, dass das ausgelaufene Recht noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in unabsehbarer Zukunft von Bedeutung sein könnte (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. m.w.N.; vom 23. Februar 1999 - BVerwG 2 B 11.99 - juris; vom 11. Februar 2005 - BVerwG 5 B 12.05 -); für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 14.03
Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines -ses; …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 5 B 79.05
Rn. 5 Ebenfalls ohne Erfolg macht die Beschwerde geltend, auch im Falle der Anwendbarkeit des Bundesvertriebenengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus (Spätaussiedlerstatusgesetz - SpStatG) vom 30. August 2001 (BGBl I S. 2266) wäre die Revision zuzulassen gewesen, denn anders als in den den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 2003 - BVerwG 5 C 14.03 - (BVerwGE 119, 188) und - BVerwG 5 C 40.03 - (BVerwGE 119, 192) zugrunde liegenden Fällen, bei denen die betreffenden Personen ohne deutsches Volkstumsbewusstsein aufgewachsen seien und bei der Erstausstellung des Inlandspasses keine innere deutsche Identität bestanden habe, sei beim Kläger die innere Bekenntnislage durchgehend deutsch gewesen und sein Wille, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören, sei nach den erstinstanzlichen Zeugenaussagen unzweifelhaft zutage getreten.Rn. 6 2. Eine Divergenz zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92) und 13. November 2003 - BVerwG 5 C 14.03 und 5 C 40.03 - (…a.a.O.) ist nicht dargelegt.
- BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99
Spätaussiedlerin aus der früheren Sowjetunion - Aufnahmebescheid, - Angabe einer …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 5 B 79.05
Rn. 6 2. Eine Divergenz zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92) und 13. November 2003 - BVerwG 5 C 14.03 und 5 C 40.03 - (…a.a.O.) ist nicht dargelegt.Rn. 7 Die Beschwerde meint, bei Anwendung der Maßstäbe des Urteils vom 23. März 2000 - BVerwG 5 C 25.99 - (…a.a.O.) zu den Anforderungen an ein Bekenntnis bei mehrfachem Wechsel der äußeren Bekenntniserklärung sei in dem Nationalitätenwechsel im Jahre 1960 kein Bekenntnis des Klägers zu sehen, da der hierfür notwenige innere Bewusstseinswandel fehle und es sich um ein punktuelles Ereignis handele, wobei der Kläger das Vorgehen Dritter nur hingenommen habe.
- BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 5 B 79.05
Rn. 4 Soweit die Beschwerde zur Frage der Rückwirkung im Zusammenhang mit dem bei Einreise entstandenen Spätaussiedlerstatus geltend macht, die bisher vorliegende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts habe die Frage einer Rückwirkung bislang lediglich im Zusammenhang mit den Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse entschieden, nicht aber in Hinblick auf die Verschärfung der Bekenntnisanforderungen durch das neu eingeführte Erfordernis eines durchgehenden Bekenntnisses, und die von der Vorinstanz genannten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und vom 22. April 2004 - BVerwG 5 C 27.02 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 11) bezögen sich bloß auf Fälle, in denen - mangels erfolgter Wohnsitznahme - noch kein Spätaussiedlerstatus entstanden sei, kann dahingestellt bleiben, ob und inwieweit die von der Vorinstanz gegen das Eingreifen eines Vertrauensschutzes angeführten Gesichtspunkte durchgreifen; denn jedenfalls betreffen die von der Beschwerde im Zusammenhang mit der zum 7. September 2001 erfolgten Änderung des § 6 Abs. 2 BVFG aufgeworfenen Fragen des Vertrauensschutzes ein Übergangsproblem zu ausgelaufenem Recht (Beschluss vom 20. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 104.05 - unter Hinweis auf einen früheren Beschluss vom 19. Mai 2005 - BVerwG 5 B 111.04 -). - BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 5 B 79.05
Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 und vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9). - BVerwG, 22.04.2004 - 5 C 27.02
Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen; …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 5 B 79.05
Rn. 4 Soweit die Beschwerde zur Frage der Rückwirkung im Zusammenhang mit dem bei Einreise entstandenen Spätaussiedlerstatus geltend macht, die bisher vorliegende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts habe die Frage einer Rückwirkung bislang lediglich im Zusammenhang mit den Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse entschieden, nicht aber in Hinblick auf die Verschärfung der Bekenntnisanforderungen durch das neu eingeführte Erfordernis eines durchgehenden Bekenntnisses, und die von der Vorinstanz genannten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und vom 22. April 2004 - BVerwG 5 C 27.02 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 11) bezögen sich bloß auf Fälle, in denen - mangels erfolgter Wohnsitznahme - noch kein Spätaussiedlerstatus entstanden sei, kann dahingestellt bleiben, ob und inwieweit die von der Vorinstanz gegen das Eingreifen eines Vertrauensschutzes angeführten Gesichtspunkte durchgreifen; denn jedenfalls betreffen die von der Beschwerde im Zusammenhang mit der zum 7. September 2001 erfolgten Änderung des § 6 Abs. 2 BVFG aufgeworfenen Fragen des Vertrauensschutzes ein Übergangsproblem zu ausgelaufenem Recht (Beschluss vom 20. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 104.05 - unter Hinweis auf einen früheren Beschluss vom 19. Mai 2005 - BVerwG 5 B 111.04 -). - BVerwG, 11.02.2005 - 5 B 12.05
Zumutbarkeit einer freiwilligen Ausreise aus dem Bundesgebiet in einen anderen …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 5 B 79.05
Es ist nichts dafür dargetan, dass das ausgelaufene Recht noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in unabsehbarer Zukunft von Bedeutung sein könnte (…vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. m.w.N.; vom 23. Februar 1999 - BVerwG 2 B 11.99 - juris; vom 11. Februar 2005 - BVerwG 5 B 12.05 -); für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist der Beschwerdeführer darlegungspflichtig (…vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. m.w.N.). - BVerwG, 19.05.2005 - 5 B 111.04
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung - …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 5 B 79.05
Rn. 4 Soweit die Beschwerde zur Frage der Rückwirkung im Zusammenhang mit dem bei Einreise entstandenen Spätaussiedlerstatus geltend macht, die bisher vorliegende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts habe die Frage einer Rückwirkung bislang lediglich im Zusammenhang mit den Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse entschieden, nicht aber in Hinblick auf die Verschärfung der Bekenntnisanforderungen durch das neu eingeführte Erfordernis eines durchgehenden Bekenntnisses, und die von der Vorinstanz genannten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und vom 22. April 2004 - BVerwG 5 C 27.02 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 11) bezögen sich bloß auf Fälle, in denen - mangels erfolgter Wohnsitznahme - noch kein Spätaussiedlerstatus entstanden sei, kann dahingestellt bleiben, ob und inwieweit die von der Vorinstanz gegen das Eingreifen eines Vertrauensschutzes angeführten Gesichtspunkte durchgreifen; denn jedenfalls betreffen die von der Beschwerde im Zusammenhang mit der zum 7. September 2001 erfolgten Änderung des § 6 Abs. 2 BVFG aufgeworfenen Fragen des Vertrauensschutzes ein Übergangsproblem zu ausgelaufenem Recht (Beschluss vom 20. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 104.05 - unter Hinweis auf einen früheren Beschluss vom 19. Mai 2005 - BVerwG 5 B 111.04 -). - BVerwG, 20.12.2005 - 5 B 104.05
Anwendbarkeit des § 6 Absatz 2 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2006 - 5 B 79.05
Rn. 4 Soweit die Beschwerde zur Frage der Rückwirkung im Zusammenhang mit dem bei Einreise entstandenen Spätaussiedlerstatus geltend macht, die bisher vorliegende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts habe die Frage einer Rückwirkung bislang lediglich im Zusammenhang mit den Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse entschieden, nicht aber in Hinblick auf die Verschärfung der Bekenntnisanforderungen durch das neu eingeführte Erfordernis eines durchgehenden Bekenntnisses, und die von der Vorinstanz genannten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und vom 22. April 2004 - BVerwG 5 C 27.02 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 11) bezögen sich bloß auf Fälle, in denen - mangels erfolgter Wohnsitznahme - noch kein Spätaussiedlerstatus entstanden sei, kann dahingestellt bleiben, ob und inwieweit die von der Vorinstanz gegen das Eingreifen eines Vertrauensschutzes angeführten Gesichtspunkte durchgreifen; denn jedenfalls betreffen die von der Beschwerde im Zusammenhang mit der zum 7. September 2001 erfolgten Änderung des § 6 Abs. 2 BVFG aufgeworfenen Fragen des Vertrauensschutzes ein Übergangsproblem zu ausgelaufenem Recht (Beschluss vom 20. Dezember 2005 - BVerwG 5 B 104.05 - unter Hinweis auf einen früheren Beschluss vom 19. Mai 2005 - BVerwG 5 B 111.04 -). - BVerwG, 23.02.1999 - 2 B 11.99
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