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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.09.2005 - 5 B 80.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22072
BVerwG, 15.09.2005 - 5 B 80.05 (https://dejure.org/2005,22072)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.2005 - 5 B 80.05 (https://dejure.org/2005,22072)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 2005 - 5 B 80.05 (https://dejure.org/2005,22072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Spätaussiedlerbescheinigung - Prägung durch das deutsche Volkstum trotz kurzweiliger Eintragung einer anderen Nationalität in den ersten Pass - Geltung des § 6 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) für noch nicht abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 5 B 80.05
    Das Vorbringen des Klägers, das anzuwendende Recht sei dahin auszulegen, "dass die Erklärung zur deutschen Nationalität spätestens im Zeitpunkt des Verlassens des Vertreibungsgebietes vorgelegen haben muss", auch sei es "in gleicher Weise wie bei einem bis zum Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen abzulegenden Bekenntnis zum deutschen Volkstum möglich, von einer in früherer Zeit abgegebenen Erklärung zu einer nicht deutschen Nationalität bis zum maßgeblichen Zeitpunkt durch Hinwendung zum deutschen Volkstum abzurücken" (unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133; Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.83 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 44), bezieht sich dagegen ersichtlich auf § 6 Abs. 2 Nr. 3 BVFG a.F. und damit auf eine Rechtslage, nach der sich die Frage, ob der Kläger deutscher Volkszugehöriger ist, nicht (mehr) beurteilt.

    Die von dem Kläger herangezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.83 -) sind vielmehr jeweils zu früheren Fassungen des Bundesvertriebenengesetzes ergangen, nach denen in dem vorliegenden Verfahren die Frage, ob der Kläger deutscher Volkszugehöriger ist, gerade nicht zu beurteilen ist.

  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 5 B 80.05
    Denn das Berufungsgericht ist zu Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 116, 114; 119, 192) davon ausgegangen, dass die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 BVFG (F. 2001) Geltung auch für noch nicht abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG beanspruchen, selbst wenn ein Antragsteller bereits vor In-Kraft-Treten des neuen Rechts im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG in das Bundesgebiet eingereist ist.

    In der - von dem Berufungsgericht auch bezeichneten - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei geklärt (Urteil vom 13. November 2005 - BVerwG 5 C 40.03 - BVerwGE 119, 192), dass § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG (F. 2001) ein durchgängiges positives Bekenntnis ausschließlich zum deutschen Volkstum schon vom Eintritt der Erklärungs- bzw. Bekenntnisfähigkeit an erfordert.

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.83

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkszählungen - Deutsche Volkszugehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 5 B 80.05
    Das Vorbringen des Klägers, das anzuwendende Recht sei dahin auszulegen, "dass die Erklärung zur deutschen Nationalität spätestens im Zeitpunkt des Verlassens des Vertreibungsgebietes vorgelegen haben muss", auch sei es "in gleicher Weise wie bei einem bis zum Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen abzulegenden Bekenntnis zum deutschen Volkstum möglich, von einer in früherer Zeit abgegebenen Erklärung zu einer nicht deutschen Nationalität bis zum maßgeblichen Zeitpunkt durch Hinwendung zum deutschen Volkstum abzurücken" (unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133; Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.83 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 44), bezieht sich dagegen ersichtlich auf § 6 Abs. 2 Nr. 3 BVFG a.F. und damit auf eine Rechtslage, nach der sich die Frage, ob der Kläger deutscher Volkszugehöriger ist, nicht (mehr) beurteilt.

    Die von dem Kläger herangezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.83 -) sind vielmehr jeweils zu früheren Fassungen des Bundesvertriebenengesetzes ergangen, nach denen in dem vorliegenden Verfahren die Frage, ob der Kläger deutscher Volkszugehöriger ist, gerade nicht zu beurteilen ist.

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 5 B 80.05
    Die Beschwerde hat nicht, wie erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - <NVwZ-RR 1996, 712>), aufgezeigt, dass das Berufungsgericht mit einem tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht.
  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 5 B 80.05
    Denn das Berufungsgericht ist zu Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 116, 114; 119, 192) davon ausgegangen, dass die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 BVFG (F. 2001) Geltung auch für noch nicht abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG beanspruchen, selbst wenn ein Antragsteller bereits vor In-Kraft-Treten des neuen Rechts im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG in das Bundesgebiet eingereist ist.
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