Rechtsprechung
| FG Sachsen-Anhalt, 12.03.2003 - 5 K 2127/02 (Kg) |
Volltextveröffentlichung
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Promotionsstudium nach erfolgreichem Abschluss des Psychologiestudiums als kindergeldrechtliche Berufausbildung; Familienleistungsausgleich
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BFH, 11.10.1984 - VI R 69/83
In Berufsausbildung i. S. des § 32 ABs. 6 Nr. 1 1975 ff. befindet sich nicht, wer …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.03.2003 - 5 K 2127/02
Nach ständiger Rechtsprechung ist unter Berufsausbildung die Ausbildung zu einem künftigen Beruf zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Oktober 1984 VI R 69/83, BStBl. II 1985, 91).Das Berufsziel wird nach ständiger Rechtsprechung von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt (vgl. BStBl. II 1985, 91).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.03.2003 - 5 K 2127/02
Bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "für einen Beruf ausgebildet wird" ist vielmehr der Sinn und Zweck des seit dem 01. Januar 1996 geltenden steuerrechtlichen Kindergeldes zu berücksichtigen, das Existenzminimum eines Kindes von der Besteuerung auszunehmen, weil durch den kindbedingten Aufwand die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern gemindert wird (vgl. BVerfG-Beschluss vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BStBl II 1990, 653). - BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.03.2003 - 5 K 2127/02
Denn den Eltern und dem Kind kommt bei der Gestaltung der Ausbildung von Verfassungs wegen ein weiter Entscheidungspielraum zu (vgl. BVerfG-Beschluss vom 10. November 1998 2 BvR 1057/98, 2 BvR 1226/96, 2 BvR 980/91, BStBl. II 1990, 187).
- BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98
Berufsausbildung von Kindern
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.03.2003 - 5 K 2127/02
Hinzu kommen muss, dass der Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen nicht dem ausbildungswilligen Kind allein überlassen bleibt, sondern Ausbildungsinhalt und Ausbildungsziel von einer fachlich autorisierten Stelle vorgegeben wird (vgl. BFH-Urteil vom 09. Juni 1996 VI R 33/98, BStBl. II 1999, 701). - BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98
Berufsausbildung von Kindern
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.03.2003 - 5 K 2127/02
Entweder ist die Vorbereitung auf eine Promotion noch Teil des Studiums oder als weitere Berufsausbildung mit dem Ziel eines Abschlussexamens anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 09. Juni 1999 VI R 92/98, BStBl. II 1999, 708). - BFH, 19.02.2002 - VIII R 83/00
Ein Geschichtskurs von wöchentlich 2 1/2 Zeitstunden im Rahmen eines …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.03.2003 - 5 K 2127/02
Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufes geeignet sind (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BStBl. II 2002, 469). - BFH, 23.04.1997 - VI R 135/95
Voraussetzungen der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei Berechnung der …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.03.2003 - 5 K 2127/02
In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 1997 VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655 m.w.N.). - BFH, 08.11.1972 - VI R 309/70
Berufsausbildung - Mindestvoraussetzungen - Erreichen des Berufsziels
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.03.2003 - 5 K 2127/02
Die technische und wirtschaftliche Entwicklung in praktisch allen Berufszweigen lässt es vielmehr als notwendig erscheinen, Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die über das vorgeschriebene Maß hinausgehen (vgl. BFH-Beschluss vom 08. November 1972 VI R 309/70, BStBl. II 1973, 139). - BFH, 08.11.1972 - VI R 54/70
Berufsausbildung - Gesellenprüfung - Meisterprüfung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.03.2003 - 5 K 2127/02
Das Berufsziel ist nicht ohne weiteres dann als erreicht anzusehen, wenn das Kind die Mindestvoraussetzung für die Ausübung des von ihm gewählten Berufes erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 08. November 1972 VI R 54/70, BStBl. II 1973, 138).
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