Rechtsprechung
| VG Cottbus, 23.05.2016 - 5 L 111/16 |
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- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 10 Abs 3 S 1 Nr 3 BAföG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 BAföG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 4 BAföG, § 2 Abs 1a S 1 Nr 3 BAföG BAföG, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- VG Hannover, 04.03.2013 - 3 B 6715/12
Abendrealschule; Ausbildungsförderungsrecht; Ausbildungsstätte; …
Auszug aus VG Cottbus, 23.05.2016 - 5 L 111/16
Der Begriff "Abend" bietet keinen Raum für eine Interpretation, wonach auch der "Vormittag" eines Tages davon erfasst sein könnte (VG Hannover, Beschluss vom 04. März 2013 - 3 B 6715/12 -, juris Rn 14).(vgl. VG Hannover, Beschluss vom 04. März 2013- 3 B 6715/12 -, juris Rn 16; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 4 LC 297/13 -, juris Rn 26).
Die Ausbildungszeiten sollen die Bedürfnisse von Berufstätigen berücksichtigen, indem sie eine Ausbildung anbieten, die im Grundsatz neben einer (zumindest möglichen) Berufstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung betrieben wird (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 04. März 2013- 3 B 6715/12 -, juris Rn 16; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 4 LC 297/13 -, juris Rn 26).
In diesem Sinne hat auch die bisherige Vollzugspraxis das Gesetz in Bezug auf Abendrealschulen interpretiert (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 04. März 2013 - 3 B 6715/12 -, juris Rn 18).
Die im Ausbildungsstätten-Verzeichnis vorgenommene Zuordnung ist rechtlich nicht verbindlich (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 4 LC 297/13 -, juris Rn. 33; VG Hannover, Beschluss vom 04. März 2013 - 3 B 6715/12 -, juris Rn. 23;… Pesch in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl., § 2 Rn. 6;… Fischer in Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 2 Rn. 12.1).
Denn den Ländern fehlt die Gesetzgebungskompetenz zumindest für eine förderungsrechtlich wirksam werdende, aber den Leitvorstellungen des Bundesgesetzgebers widersprechende eigenständige inhaltliche Definition der in § 2 Abs. 1 BAföG aufgeführten Ausbildungsstättenarten (VG Hannover, Beschluss vom 04. März 2013 - 3 B 6715/12 -, juris Rn. 2;… ebenso Pesch in Ramsauer/ Stallbaum, BAföG, 5. Aufl. 2014, § 2 Rn. 8;… a. A. Fischer in Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 2 Rn. 12.1 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 26.10.87, 5 B 31.86, juris, das sich darin mit dieser Frage allerdings nicht befasst).
Auch die Begründung zur Ursprungsfassung des Gesetzes spricht dagegen, indem darin ausdifferenzierte eigene Definitionen der jeweiligen Begriffe aufgeführt werden (VG Hannover, Beschluss vom 04. März 2013 - 3 B 6715/12 -, juris Rn. 21).
- OVG Niedersachsen, 22.01.2016 - 4 LC 297/13
Abendrealschule; Art und Inhalt der Ausbildung; Ausbildung in Vollzeit; …
Auszug aus VG Cottbus, 23.05.2016 - 5 L 111/16
(vgl. VG Hannover, Beschluss vom 04. März 2013- 3 B 6715/12 -, juris Rn 16; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 4 LC 297/13 -, juris Rn 26).Die Ausbildungszeiten sollen die Bedürfnisse von Berufstätigen berücksichtigen, indem sie eine Ausbildung anbieten, die im Grundsatz neben einer (zumindest möglichen) Berufstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung betrieben wird (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 04. März 2013- 3 B 6715/12 -, juris Rn 16; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 4 LC 297/13 -, juris Rn 26).
Dabei kommt es darauf an, ob die Ausbildung im Normallfall eine begleitende Berufstätigkeit vorsieht oder zumindest ermöglicht, was nicht der Fall ist, wenn die Ausbildung in Vollzeitform durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.1975 - V C 15.74 -, BVerwGE 49, 279; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 4 LC 297/13 -, juris Rn 27).
Denn dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Unterrichtszeit mindestens 20 Wochenstunden beträgt, da die Vor- und Nachbereitungszeit der Unterrichtsveranstaltungen erfahrungsgemäß mindestens noch einmal dieselbe Zeit beanspruchen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 4 LC 297/13 -, juris Rn 27;… Pesch in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl. 2014, § 2 Rn 111).
Die im Ausbildungsstätten-Verzeichnis vorgenommene Zuordnung ist rechtlich nicht verbindlich (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 4 LC 297/13 -, juris Rn. 33; VG Hannover…, Beschluss vom 04. März 2013 - 3 B 6715/12 -, juris Rn. 23;… Pesch in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl., § 2 Rn. 6;… Fischer in Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 2 Rn. 12.1).
- BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 26.80
Förderungsfähigkeit der Ausbildung im Widerufsbeamtenverhältnis
Auszug aus VG Cottbus, 23.05.2016 - 5 L 111/16
Dabei kommt es unbeschadet der formellen Bezeichnung der Ausbildungsstätte und der grundsätzlichen Anknüpfung an die in § 2 Abs. 1 Satz 1 BAföG genannten Ausbildungsstättenarten auf die Besonderheiten des Ausbildungsganges an, wenn dieser nach Art und Inhalt mit dem Gattungsbegriff der Ausbildungsstätte nicht übereinstimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - 5 C 26.80 -, FamRZ 1983, 1066;… vgl. auch die Stellungnahme des Bundesrates zur Einführung des § 2 Abs. 1 Satz 2 BAföG durch das 2. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 31.7.1974 in BT-Drucks. 7/2098, S. 26).Maßgeblich für die Zuordnung einer Ausbildungsstätte sind die Merkmale, die die in § 2 Abs. 1 Satz 1 BAföG aufgeführten Arten von Ausbildungsstätten hinsichtlich der Art und des Inhalts der Ausbildung kennzeichnen und voneinander unterscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - 5 C 26.80 -, FamRZ 1983, 1066).
Hinsichtlich des Ausbildungsinhalts kommen dafür vor allem die Unterscheidung nach den allgemeinbildenden (Nr. 1 und 2) und den berufsbildenden (Nr. 3 bis 5) Lehrstoffen in Betracht sowie die Abgrenzung zwischen schulischer Unterrichtung und der die Hochschule kennzeichnenden wissenschaftlichen Ausbildung (BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, - 5 C 26.80 -, FamRZ 1983, 1066).
Weiter kommen in Betracht die Ausbildungszeiten, die Qualifikation des Lehrpersonals, die sächliche Ausstattung der Ausbildungseinrichtung sowie die durch die Ausbildung vermittelte berufliche und schulische Qualifikation (BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, - 5 C 26.80 -, FamRZ 1983, 1066).
- BVerwG, 26.10.1987 - 5 B 31.86
Erschöpfung des Anspruchs auf Ausbildungsförderung - Besuch einer …
Auszug aus VG Cottbus, 23.05.2016 - 5 L 111/16
Denn den Ländern fehlt die Gesetzgebungskompetenz zumindest für eine förderungsrechtlich wirksam werdende, aber den Leitvorstellungen des Bundesgesetzgebers widersprechende eigenständige inhaltliche Definition der in § 2 Abs. 1 BAföG aufgeführten Ausbildungsstättenarten (VG Hannover…, Beschluss vom 04. März 2013 - 3 B 6715/12 -, juris Rn. 2;… ebenso Pesch in Ramsauer/ Stallbaum, BAföG, 5. Aufl. 2014, § 2 Rn. 8;… a. A. Fischer in Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 2 Rn. 12.1 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 26.10.87, 5 B 31.86, juris, das sich darin mit dieser Frage allerdings nicht befasst).Das BAföG selbst enthält keinerlei Hinweis, dass die inhaltliche Definition der in § 2 Abs. 1 BAföG benannten verschiedenen Ausbildungsstättenarten kompetenziell den jeweiligen Landes(schul)gesetzgebern überlassen sein soll, bzw. dass das BAföG insoweit an die jeweiligen landesschulrechtlichen Regelungen lediglich anknüpft (so aber - ohne Begründung - das BVerwG, Beschluss vom 26.10.87, 5 B 31.86, juris ), ohne eigene inhaltliche Vorgaben zu enthalten.
- OVG Hamburg, 03.12.2012 - 4 Bs 200/12
Ausbildungsförderung - Grenze für die Erwerbstätigkeit und …
Auszug aus VG Cottbus, 23.05.2016 - 5 L 111/16
Bei der Berechnung der Wochenstundenanzahl ist auf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in jedem einzelnen Monat abzustellen (OVG Hamburg, Beschluss vom 03. Dezember 2012 - 4 Bs 200/12 -, juris Rn 14ff).Rn. 29 Die Ausbildungsförderung kann vermittels einer einstweiligen Anordnung erst vom Monat der gerichtlichen Entscheidung an zugesprochen werden (OVG Hamburg, Beschluss 3. Dezember 2012 - 4 BS 200/12 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02. November 2006 - 3 M 185/06 -).
- VG Stuttgart, 14.01.2015 - 11 K 3677/14
Ausbildungsförderung; typische Merkmale des Zweiten Bildungswegs
Auszug aus VG Cottbus, 23.05.2016 - 5 L 111/16
Der Begriff des "Zweiten Bildungsweges" ist kein Rechtsbegriff, sondern ein soziologisches oder bildungspolitisches Merkmal dahingehend, dass der Ausbildungsgang vom Auszubildenden berufsbegleitend durchgeführt wird (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 14. Januar 2015 - 11 K 3677/14 -, juris Rn 21).Sämtliche in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG genannte Ausbildungsstätten, die ausbildungsbegleitend eine Berufstätigkeit des Ausbildungswilligen verlangen, sind Schulen des Zweiten Bildungsweges (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 14. Januar 2015 - 11 K 3677/14 -, juris Rn 21;… vgl. Fischer in Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 2 Rz 8.1, 8.3 und 8.4).
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2006 - 3 M 185/06
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Auszug aus VG Cottbus, 23.05.2016 - 5 L 111/16
Rn. 29 Die Ausbildungsförderung kann vermittels einer einstweiligen Anordnung erst vom Monat der gerichtlichen Entscheidung an zugesprochen werden (OVG Hamburg, Beschluss 3. Dezember 2012 - 4 BS 200/12 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02. November 2006 - 3 M 185/06 -). - BVerwG, 13.09.1984 - 5 C 30.81
Ausbildungsabschnitt - Abschluß - Förderung - Schulische Qualifikation - …
Auszug aus VG Cottbus, 23.05.2016 - 5 L 111/16
Denn auch ein zweiter allgemein bildender Ausbildungsabschnitt kann gefördert werden, wenn dieser - wie hier - eine höhere schulische Qualifikation vermittelt als der frühere (BVerwGE 70, 115 - 121). - BVerwG, 15.11.1990 - 5 C 78.88
Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung
Auszug aus VG Cottbus, 23.05.2016 - 5 L 111/16
Im Leistungsrecht des BAföG ist § 44 SGB X uneingeschränkt anwendbar (BVerwG v 25.4.1985 - 5 C 123/83 - BVerwGE 71, 220 = NVwZ 1985, 655; BVerwG v 15.11.1990 - 5 C 78/88 - BVerwGE 87, 103 = NVwZ 1991, 572). - BVerwG, 25.04.1985 - 5 C 123.83
Verwaltungsakt - Rückwirkende Rücknahme - Leistungsrecht - …
Auszug aus VG Cottbus, 23.05.2016 - 5 L 111/16
Im Leistungsrecht des BAföG ist § 44 SGB X uneingeschränkt anwendbar (BVerwG v 25.4.1985 - 5 C 123/83 - BVerwGE 71, 220 = NVwZ 1985, 655; BVerwG v 15.11.1990 - 5 C 78/88 - BVerwGE 87, 103 = NVwZ 1991, 572). - BVerwG, 30.10.1975 - V C 15.74
Abendgymnasium - Ausbildungsförderung - Berufstätigkeit
- LSG Baden-Württemberg, 08.05.2000 - L 10 LW 1258/00
- OVG Saarland, 17.01.2018 - 2 A 383/17
Nutzungsverbot für Videowand-Werbeanlage; fehlende Baugenehmigung
Daraufhin hat die Beklagte eine der Verfügung beigegebene Sofortvollzugsanordnung aufgehoben.(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 26.4.2016 - 5 L 111/16 -, mit dem ein Aussetzungsantrag des Klägers mangels Rechtsschutzbedürfnisses zurückgewiesen wurde).
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