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Rechtsprechung
   LG Aachen, 19.07.2002 - 5 S 46/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14160
LG Aachen, 19.07.2002 - 5 S 46/02 (https://dejure.org/2002,14160)
LG Aachen, Entscheidung vom 19.07.2002 - 5 S 46/02 (https://dejure.org/2002,14160)
LG Aachen, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 5 S 46/02 (https://dejure.org/2002,14160)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Aachen, 19.07.2002 - 5 S 46/02
    Dass von den Fahrzeugvermietern eine Vielzahl unterschiedlicher Tarife angeboten wird und hierbei die sogenannten "Unfallersatztarife" deutlich teurer als Normaltarife sind, mag zwar den mit diesen Fragen befassten Rechtspflegeorganen bekannt sein (dazu zutreffend, jedoch im Ergebnis der Entscheidung nicht überzeugend: OLG München, DAR 1995, 256), für den in Unfallschadenssachen in aller Regel jedoch unerfahrenen Durchschnittskunden kann diese Kenntnis aber nicht unterstellt werden, zumal die mit der Klageschrift vorgelegte "Unfallersatzwagen-Preisliste" der Beklagten der Klägerin suggeriert hat, dass hier ein auf ihre konkrete (Unfall-) Situation zugeschnittener Tarif ausgewählt worden ist (so zutreffend: BGH NJW 1996, 1958, 1959; OLG Düsseldorf NZV 1995, 1990, 1991 f.).
  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94

    "Unfallersatzwagen-Tarife"; Anspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers auf …

    Auszug aus LG Aachen, 19.07.2002 - 5 S 46/02
    Dem Kosteninteresse des jeweiligen Haftpflichtversicherers kann hinreichend dadurch Rechnung getragen werden, dass der in diesem Marktsegment in der Regel unerfahrene Geschädigte seine Schadensersatzansprüche gegen den Autovermieter wegen fehlerhafter Beratung über die günstigste Tarifgestaltung an den Haftpflichtversicherer abtritt (…vgl. BGH a.a.O.; BGH NJW 1996, 1965, 1966; OLG Frankfurt, ZfS 1995, 94).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Aachen, 19.07.2002 - 5 S 46/02
    Der damit für den Versicherer entstehende personelle und sachliche Mehraufwand wird durch dessen Sachkompetenz in diesem Bereich und dessen Möglichkeiten der Einflussnahme und Absprache mit den führenden Autovermietern (vgl. dazu zutreffend: OLG Stuttgart NJW-RR 1994, 921, 922) wieder relativiert.
  • OLG Frankfurt, 08.12.1994 - 16 U 233/93

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Pflichten des Geschädigten bei der Anmietung …

    Auszug aus LG Aachen, 19.07.2002 - 5 S 46/02
    Dem Kosteninteresse des jeweiligen Haftpflichtversicherers kann hinreichend dadurch Rechnung getragen werden, dass der in diesem Marktsegment in der Regel unerfahrene Geschädigte seine Schadensersatzansprüche gegen den Autovermieter wegen fehlerhafter Beratung über die günstigste Tarifgestaltung an den Haftpflichtversicherer abtritt (…vgl. BGH a.a.O.; BGH NJW 1996, 1965, 1966; OLG Frankfurt, ZfS 1995, 94).
  • LG Bonn, 06.03.2020 - 1 O 297/19
    Rn. 38 d) Dass den Geschädigten in den streitgegenständlichen Schadensfällen 1, 2, 3, 4, 5, 15, 17, 18, 19, 25, 26, 27 und 28 indes von diesem ortsüblichen Normaltarif abweichende günstigere Tarife in der konkreten Unfallsituation zugänglich gewesen sind, diese mithin bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Klägerin gegen ihre Schadensminderungspflichten verstoßen haben könnten (§ 254 BGB; vgl. dazu bereits differenzierend: LG Bonn, Urteil vom 05.09.2006 - 8 S 11/06 = juris Rd.10ff.; LG Aachen, Urteil vom 19.07.2002 - 5 S 46/02 = DAR 2003, 71f.), hat die Beklagte nicht hinreichend dargetan.
  • LG Bonn, 16.03.2018 - 1 O 224/17

    Mietwagenkosten, Schwacke-Liste, Fraunhofer-Liste, Mittel

    Rn. 23 Dass den Geschädigten in den streitgegenständlichen Schadensfällen indes von diesem ortsüblichen Normaltarif abweichende günstigere Tarife in der konkreten Unfallsituation zugänglich gewesen sind, diese mithin bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Klägerin gegen ihre Schadensminderungspflichten verstoßen haben könnten (§ 254 BGB; vgl. dazu bereits differenzierend: LG Bonn, Urteil vom 05.09.2006 - 8 S 11/06 = juris Rd.10ff.; LG Aachen, Urteil vom 19.07.2002 - 5 S 46/02 = DAR 2003, 71f.), hat die Beklagte nicht hinreichend dargetan.
  • LG Bonn, 29.12.2017 - 1 O 281/17

    Unfallersatztarif, Schwacke - Liste, Frauenhofer-Liste

    Rn. 48 Dass den Geschädigten in den streitgegenständlichen Schadensfällen 1. bis 13. indes von diesem ortsüblichen Normaltarif abweichende günstigere Tarife in der konkreten Unfallsituation zugänglich gewesen sind, diese mithin bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Klägerin gegen ihre Schadensminderungspflichten verstoßen haben könnten (§ 254 BGB; vgl. dazu bereits differenzierend: LG Bonn, Urteil vom 05.09.2006 - 8 S 11/06 = juris Rd.10ff.; LG Aachen, Urteil vom 19.07.2002 - 5 S 46/02 = DAR 2003, 71f.), hat die Beklagte nicht hinreichend dargetan.
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