Rechtsprechung
| BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 123/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausgleich des Anspruchs auf Lohn für Sonntagsarbeit - Freizeitausgleich an einem Wochenfeiertag - Ausgleich von Sonntagsarbeit durch Freizeit - Dienstplanmäßige Arbeitszeit an einem Sonntag - Freizeitausgleich für dienstplanmäßige Sonntagsarbeit - Anspruch auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 25.07.1990 - 1 Ca 233/90
- LAG Niedersachsen, 19.12.1990 - 5 Sa 1383/90
- BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 123/91
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BAG, 09.10.1991 - 6 AZR 370/89
Zeitzuschlag für Arbeiten an Wochenfeiertagen
Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 123/91
Dieser Freizeitausgleich ist deshalb in den Schichtplänen bei Verwaltungen und Betrieben, deren Aufgaben Sonntags- und Feiertagsarbeit erfordern, stets vorzusehen (vgl. BAG Urteil vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 370/89 - DB 1992, 382).Er richtet sich nach § 15 Abs. 6 Unterabs. 3 MTB II; bei ihm ist dem Arbeitnehmer nur ein Antragsrecht eingeräumt (vgl. dazu: BAG Urteil vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 370/89 - DB 1992, 382).
- BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 457/88
Vergütung für nach Dienstplan arbeitsfreien Wochenfeiertag
Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 123/91
Aus der Verwendung des Begriffs "ausnahmsweise" leitet die Beklagte in Übereinstimmung mit den Kommentierungen zu den entsprechenden Bestimmungen des BAT von Pieper (PK-BAT, § 15 Rz 35) und Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr (BAT, Stand Mai 1992, § 15 Rz 72), und unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 22. März 1990 (- 6 AZR 457/88 - ZTR 1990, 379) her, daß ein solcher, den Lohnanspruch nach § 34 Abs. 2 MTB II auslösender Freizeitausgleich nur an Wochenfeiertagen denkbar sei, an denen für den Arbeiter dienstplanmäßig Arbeitszeit vorgesehen war.Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und der Beklagten stehen dieser Auslegung der Tarifnormen die Ausführungen im Senatsurteil vom 22. März 1990 (- 6 AZR 457/88 - ZTR 1990, 379) nicht entgegen.
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 123/91
Auch aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang, der neben dem Tarifwortlaut bei der Tarifauslegung maßgebend zu berücksichtigen ist (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) folgt nicht, daß der Anspruch auf Lohn nach § 34 Abs. 2 MTB II bei dienstplanmäßigem Freizeitausgleich an Wochenfeiertagen ausgeschlossen ist und nur besteht, wenn an einem Wochenfeiertag, an dem dienstplanmäßig Arbeitszeit vorgesehen ist, ausnahmsweise ein Freizeitausgleich vorgenommen wird.
- BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87
Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich - …
Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 123/91
Der Freizeitausgleich für dienstplanmäßige Sonntags- und Feiertagsarbeit ist in § 15 Abs. 6 MTB II außerdem anders geregelt als z.B. der Ausgleich von Überstunden durch entsprechende Arbeitsbefreiung im Sinne von § 19 Abs. 4 MTB II oder der Ausgleich für geleistete Rufbereitschaft im Sinne von § 15 Abs. 6 a Unterabs. 4 MTB II n.F. Arbeitsleistungen außerhalb der dienstplanmäßigen Arbeitszeit können nur durch Freistellung von einer bestehenden Arbeitspflicht abgegolten werden (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155; Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 269/90 - ZTR 1991, 200). - BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 269/90
Vergütung von Bereitschaftsdienst der Krankenhausärzte
Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 123/91
Der Freizeitausgleich für dienstplanmäßige Sonntags- und Feiertagsarbeit ist in § 15 Abs. 6 MTB II außerdem anders geregelt als z.B. der Ausgleich von Überstunden durch entsprechende Arbeitsbefreiung im Sinne von § 19 Abs. 4 MTB II oder der Ausgleich für geleistete Rufbereitschaft im Sinne von § 15 Abs. 6 a Unterabs. 4 MTB II n.F. Arbeitsleistungen außerhalb der dienstplanmäßigen Arbeitszeit können nur durch Freistellung von einer bestehenden Arbeitspflicht abgegolten werden (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155; Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 269/90 - ZTR 1991, 200). - BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 269/86
Freizeitausgleich bei Schichtarbeit: (Nicht-) Berücksichtigung von …
Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 123/91
Diese Interpretation der tariflichen Bestimmungen widerspricht auch nicht den Ausführungen im Senatsurteil vom 4. August 1988 (- 6 AZR 269/86 - ZTR 1989, 112).
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