Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 28.07.2021 - 2-06 O 360/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.11.2013 - I ZR 143/12
Geburtstagszug - Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2021 - 6 O 360/20
Eine persönliche geistige Schöpfung i.S.v. § 2 Abs. 2 UrhG ist eine Schöpfung individueller Prägung, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht hat, dass nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer "künstlerischen" Leistung gesprochen werden kann (BGH, GRUR 2014, 175 Rn. 26 - Geburtstagszug). - BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06
Tripp-Trapp-Stuhl
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2021 - 6 O 360/20
Bei der Beurteilung, ob eine unfreie Bearbeitung oder eine freie Benutzung vorliegt, ist durch Vergleich der einander gegenüberstehenden Werke zu ermitteln, ob und ggf. in welchem Umfang eigenschöpferische Züge des älteren Werkes übernommen worden sind; maßgebend für die Entscheidung ist letztlich ein Vergleich des jeweiligen Gesamteindrucks der Gestaltungen in dessen Rahmen sämtliche übernommenen schöpferischen Züge in einer Gesamtschau zu berücksichtigen sind (BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl). - BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91
Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2021 - 6 O 360/20
Dabei ist von dem in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz auszugehen, dass für die Frage, ob eine (unfreie) Bearbeitung oder eine freie Benutzung vorliegt, die Übereinstimmungen, nicht die Verschiedenheiten maßgeblich sind (BGH, GRUR 94, 191 - Asterix-Persiflagen; BGH, GRUR 94, 206 - Alcolix), denn der Verkehr richtet sein Augenmerk in der Regel mehr auf Übereinstimmungen als auf abweichende Merkmale.
- BGH, 11.03.1993 - I ZR 263/91
Freie Benutzung von Comic-Figuren - Asterix
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2021 - 6 O 360/20
Dabei ist von dem in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz auszugehen, dass für die Frage, ob eine (unfreie) Bearbeitung oder eine freie Benutzung vorliegt, die Übereinstimmungen, nicht die Verschiedenheiten maßgeblich sind (BGH, GRUR 94, 191 - Asterix-Persiflagen; BGH, GRUR 94, 206 - Alcolix), denn der Verkehr richtet sein Augenmerk in der Regel mehr auf Übereinstimmungen als auf abweichende Merkmale. - BGH, 16.05.2017 - X ZR 85/14
Ausgleichsanspruch eines Mitberechtigten für die Nutzung einer Erfindung durch …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2021 - 6 O 360/20
Maßgeblich ist insofern, ob die Erteilung von Belegen bei demjenigen Vorgang - im vorliegenden Fall bei den im Rahmen der Benutzung des Schutzrechts anfallenden Geschäftsvorgängen - üblich ist, den der Beleg dokumentieren soll (BGH, GRUR 2017, 890 - Sektionaltor II). - BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2021 - 6 O 360/20
Im Regelfall indiziert die Erstbegehung die Wiederholungsgefahr (BGH, GRUR 1997, 379 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II). - OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 6 U 80/17
Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für Zweitabmahnung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2021 - 6 O 360/20
Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn das anwaltliche Abmahnschreiben nicht nur den Inhalt der vorherigen Abmahnung wiederholt, sondern vertiefte tatsächliche oder rechtliche Ausführung enthält, die die berechtigte Erwartung zulassen, der Verletzer werde unter dem Eindruck dieser Ausführungen seine bisherige Position überdenken und zur Abgabe der verlangten Erklärung bereit sein (OLG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2018, 72).
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