Rechtsprechung
| BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 12.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 28.03.1983 - PVB 39/82
- BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 12.85
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 29.04.1981 - 6 P 37.79
Versetzung eines Personalratsmitglieds - Zustimmungserfordernis des Personalrats …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 12.85
Der im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 29. April 1981 - BVerwG 6 P 37.79 -) stehenden Auffassung des Beschwerdegerichts, § 47 Abs. 2 BPersVG finde auf Soldaten, die als Soldatenvertreter einer Personalvertretung angehören, keine Anwendung, folgt der Senat nicht.Davon ist auch der erkennende Senat in den Beschlüssen vom 29. April 1981 - BVerwG 6 P 37.79 - (…a.a.O.) und vom 21. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 35.82 - (Buchholz 238.3 A § 75 Nr. 35 = DVBl. 1985, 741) ausgegangen, und daran ist auch im Blick auf § 47 Abs. 2 BPersVG festzuhalten.
- BVerwG, 27.09.1984 - 6 P 38.83
Anforderungen an die Auslegung des Begriffs des Ersatzmitglieds eines …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 12.85
Dieser besteht, wie der Senat mehrfach unter Hinweis auf die Stellung der Vorschrift im Vierten Abschnitt des Zweiten Kapitels des Bundespersonalvertretungsgesetzes, der mit "Rechtsstellung der Personalratsmitglieder" überschrieben ist, betont hat, darin, nicht nur den Verlust des Personalratsamtes als Folge dienstrechtlicher Maßnahmen zu verhindern, sondern darüber hinaus die ungestörte Ausübung des Personalratsamtes sicherzustellen und die Mitglieder des Personalrats vor dienstlichen Maßnahmen zu bewahren, welche sie dauernd oder vorübergehend an der unabhängigen Ausübung ihres Personalratsamtes hindern könnten (Beschluß vom 27. September 1984 - BVerwG 6 P 38.83 - m.w.Nachw.). - BVerwG, 29.04.1981 - 6 P 34.79
Personalratsmitglied - Vorübergehende Umsetzung - Zustimmungsbedürftigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 12.85
Dementsprechend hat der Senat auch die vorübergehende Umsetzung eines Personalratsmitgliedes innerhalb der Dienststelle von der Zustimmung der Personalvertretung abhängig gemacht (Beschluß vom 29. April 1981 - BVerwG 6 P 34.79 -).
- BVerwG, 05.03.1981 - 1 WB 155.80
Personalvertretung - Rechte aus Mitgliedschaft - Soldat - Militärisches …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 12.85
Das Bundesverwaltungsgericht hat den genannten gesetzlichen Regelungen vielmehr eine weitgehende Integration der Soldatenvertreter in die Personalvertretung entnommen, aus der sich für den Dienstherrn Verpflichtungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz ergeben (BVerwGE 73, 162 [BVerwG 05.03.1981 - BVerwG 1 WB 155/80]), und hat festgestellt, daß hinsichtlich der persönlichen Rechtsstellung der Soldatenvertreter keine Ausnahmen im Vergleich zu den zivilen Personalratsmitgliedern bestehen (BVerwGE 53, 364 [BVerwG 16.01.1978 - BVerwG 1 WB 85/76]; Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123.77 -). - BVerwG, 21.12.1984 - 6 P 35.82
Anordnung einer gestaffelten Regeldienstzeit für beim Materialamt des Heeres …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 12.85
Davon ist auch der erkennende Senat in den Beschlüssen vom 29. April 1981 - BVerwG 6 P 37.79 - (…a.a.O.) und vom 21. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 35.82 - (Buchholz 238.3 A § 75 Nr. 35 = DVBl. 1985, 741) ausgegangen, und daran ist auch im Blick auf § 47 Abs. 2 BPersVG festzuhalten. - BVerwG, 16.01.1978 - 1 WB 85.76
Rechtsweg zu Wehrdienstgerichten - Soldat - Wahl zur Personalvertretung - …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 12.85
Das Bundesverwaltungsgericht hat den genannten gesetzlichen Regelungen vielmehr eine weitgehende Integration der Soldatenvertreter in die Personalvertretung entnommen, aus der sich für den Dienstherrn Verpflichtungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz ergeben (BVerwGE 73, 162 [BVerwG 05.03.1981 - BVerwG 1 WB 155/80]), und hat festgestellt, daß hinsichtlich der persönlichen Rechtsstellung der Soldatenvertreter keine Ausnahmen im Vergleich zu den zivilen Personalratsmitgliedern bestehen (BVerwGE 53, 364 [BVerwG 16.01.1978 - BVerwG 1 WB 85/76]; Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123.77 -). - BVerwG, 12.12.1977 - 1 WB 123.77
Soldat - Aufgaben als Personalratsmitglied - Benachteiligung in der Wahrnehmung - …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 12.85
Das Bundesverwaltungsgericht hat den genannten gesetzlichen Regelungen vielmehr eine weitgehende Integration der Soldatenvertreter in die Personalvertretung entnommen, aus der sich für den Dienstherrn Verpflichtungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz ergeben (BVerwGE 73, 162 [BVerwG 05.03.1981 - BVerwG 1 WB 155/80]), und hat festgestellt, daß hinsichtlich der persönlichen Rechtsstellung der Soldatenvertreter keine Ausnahmen im Vergleich zu den zivilen Personalratsmitgliedern bestehen (BVerwGE 53, 364 [BVerwG 16.01.1978 - BVerwG 1 WB 85/76]; Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123.77 -).
- VG Köln, 07.10.2002 - 33 K 5424/02 § 47 Abs. 2 BPersVG, der gemäß § 54 Abs. 1 BPersVG für Bezirkspersonalratsmitglieder entsprechend anzuwenden ist, verfolgt das gesetzgeberische Ziel, die Mitglieder von Personalvertretungen im weitestgehenden Umfang vor einer Beeinträchtigung ihrer ungestörten und unabhängigen Amtsführung zu schützen (vgl. z. B. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 1987 - 6 P 12.85 -, Seite 12 f des Beschlussabdrucks).
Denn das dem Antragsteller zustehende Zustimmungsrecht konnte und kann keine andere Personalvertretung wahrnehmen, und zwar unabhängig von der Frage, wer die Organisationsmaßnahme angeordnet hat (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 1987, a.a.O., S. 15 des Beschlussausfertigung).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2003 - 1 B 2333/02
Zuordnung zu einer anderen Dienststelle; Unterstellungswechsel (Umresorttierung); …
Die von dem Antragsteller und der Fachkammer herangezogene Entscheidung des BVerwG vom 19.2.1987 - 6 P 12.85 -, PersV 88, 125 = PersR 1987, 167, betrifft einen Fall, in welchem das Mitglied eines Gesamtpersonalrates infolge einer Organisationsmaßnahme ausdrücklich durch eine Verfügung des Bundesministeriums der Verteidigung wegen des anstehenden und vom BVerwG in jener Entscheidung bestätigten Dienststellenwechsels versetzt worden ist. - VG Köln, 03.07.2002 - 33 L 1470/02
Bundespersonalvertretungsrechtliche Zustimmungsbedürftigkeit eines …
Maßgeblich ist vielmehr, dass diese drei Bezirkspersonalratmitglieder durch die geänderte Zuordnung des (fortbestehenden) Fernmeldebereichs 70 nach § 54 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG ihre Rechtsstellung als Mitglieder des Antragstellers verlieren sollen, obwohl § 47 Abs. 2 BPersVG , der gemäß § 54 Abs. 1 BPersVG für Bezirkspersonalratsmitglieder entsprechend anzuwenden ist, das gesetzgeberische Ziel verfolgt, die Mitglieder von Personalvertretungen im weitestgehenden Umfang vor einer Beeinträchtigung ihrer ungestörten und unabhängigen Amtsführung zu schützen (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 1987 - 6 P 12.85 - , Seite 12 f. des Beschlussabdrucks) und somit Auswirkungen von Zuständigkeitsveränderungen bei mehrstufigen Organisationseinheiten der vorliegenden Art unter den Schutzbereich dieser Bestimmung fallen. - OVG Niedersachsen, 01.04.1998 - 17 L 6193/96
Beamtenrecht; Dienststellenauflösung; Versetzung; Eingegliederte Dienststelle
Rn. 25 Ebenso kann hier offen bleiben, ob hinsichtlich des Schutzes von Personalratsmitgliedern gegen Versetzungen gemäß § 47 Abs. 2 BPersVG entsprechend dem Schutzzweck dieser Vorschrift von einem weiteren Verständnis auszugehen ist, das nicht nur den alle herkömmlichen Begriffsmerkmale aufweisenden Einzelvorgang, sondern auch den Vollzug einer Umorganisation und die Überführung von Funktionseinheiten in eine andere Dienststelle umfaßt (so BVerwG, Beschl. v. 19.2.1987 - 6 P 11.85 -, PersV 1987, 510, 511 f; - 6 P 12.85 -, PersV 1988, 125, 126 f; Dembowski/Ladwig/Sellmann, NPersVG, § 41 RdNr. 40 m.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1996 - 4 B 11343/96
Zulässigkeit des Erlasses einer einstweiligen Verfügung bei …
Daß der Unterstellungswechsel, d.h. die Ausgliederung der in Rede stehenden Brigaden aus dem Bereich des Heeresführungskommandos und ihre Eingliederung in den Bereich des Heeresunterstützungskommandos als eine Versetzung im Sinne des § 47 Abs. 2 BPersVG einzuordnen ist, kann nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 19. Februar 1987 - 6 P 11.85 - in PersV 1987, 510 und - 6 P 12.85 -, in PersV 1988, 125), kaum in Zweifel gezogen werden.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".