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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1779
BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05 (https://dejure.org/2006,1779)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2006 - 6 P 13.05 (https://dejure.org/2006,1779)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 6 P 13.05 (https://dejure.org/2006,1779)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • lexetius.com

    BPersVG §§ 44, 46
    Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat; Kostenübernahme durch die Dienststelle.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG §§ 44, 46
    Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat; Kostenübernahme durch die Dienststelle

  • Judicialis

    BPersVG § 44; ; BPersVG § 46

  • Wolters Kluwer

    Übernahme der Kosten für Schulungsveranstaltungen der Mitglieder des Personalrats durch die zuständige Dienststelle; Anforderungen an das Merkmal der "Erforderlichkeit" von Personalratsschulungen; Vermittlung von Grundkenntnissen im Arbeitsrecht als Voraussetzung für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 44 § 46
    Kostenübernahme für Schulung neu gewählter Personalratsmitglieder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 126, 122
  • NJW 2006, 3593 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 1295
  • NZA-RR 2007, 163
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 9.02

    Schulungskosten; Antragsbefugnis des Personalrats; fehlende Haushaltsmittel; …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05
    Der auf der Grundlage von § 46 Abs. 6 BPersVG gefasste Entsendungsbeschluss des Personalrats ist die Tätigkeit im Sinne von § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG, die die Kosten der Teilnahme verursacht (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2003 - BVerwG 6 P 9.02 - BVerwGE 118, 1 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 31 S. 3 m.w.N.).

    Es genügt, wenn der Personalrat den Schulungsbedarf bei pflichtgemäßer Beurteilung der Sachlage für erforderlich halten durfte (…vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 25 S. 48 f., vom 7. Dezember 1994 a.a.O. S. 172 bzw. S. 5 und vom 26. Februar 2003 - BVerwG 6 P 9.02 - a.a.O. S. 9 bzw. S. 7).

    Sie bemisst sich nach § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG i.V.m. §§ 9, 10, 14 des Bundesreisekostengesetzes in der im Zeitraum der Schulung vom 2. bis 7. September 2001 geltenden Fassung (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2003 - BVerwG 6 P 9.02 - a.a.O. S. 5 m.w.N.).

  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05
    Grundkenntnisse in diesem Bereich benötigt der Personalrat immer, ohne dass es eines aktuellen oder absehbaren dienststellen- oder personalratsbezogenen Anlasses bedarf (vgl. zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschlüsse vom 15. Mai 1986 - 6 ABR 74/83 - BAGE 52, 78 , vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 - AP Nr. 110 zu § 37 BetrVG 1972 Bl. 321 und vom 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - BAGE 106, 233 ).

    Ist eine Aufteilung der Schulungsveranstaltung und ein zeitweiser Besuch praktisch nicht möglich, entscheidet über die Erforderlichkeit der Gesamtschulung, ob die erforderlichen Themen mit mehr als 50 % überwiegen (vgl. Urteile vom 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - AP Nr. 24 zu § 36 BetrVG 1972 Bl. 205R f. und vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 561/75 - AP Nr. 4 zu § 38 BetrVG 1972 Bl. 154R f.; Beschluss vom 4. Juni 2003 a.a.O. S. 236).

  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 49/94

    Kostentragung für die Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05
    Grundkenntnisse in diesem Bereich benötigt der Personalrat immer, ohne dass es eines aktuellen oder absehbaren dienststellen- oder personalratsbezogenen Anlasses bedarf (vgl. zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschlüsse vom 15. Mai 1986 - 6 ABR 74/83 - BAGE 52, 78 , vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 - AP Nr. 110 zu § 37 BetrVG 1972 Bl. 321 und vom 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - BAGE 106, 233 ).

    Er trägt damit dem Umstand Rechnung, dass dem Beschwerdegericht bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit ein Beurteilungsspielraum zukommt, dessen Ausfüllung im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden kann, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist oder seine Anwendung auf den jeweiligen Einzelfall Abwägungsfehler enthält (…vgl. BAG, Beschlüsse vom 16. Oktober 1986 a.a.O. S. 190, vom 19. Juli 1995 a.a.O. Bl. 320R und vom 20. Dezember 1995 - 7 ABR 14/95 - AP Nr. 113 zu § 37 BetrVG 1972 Bl. 1228R f.).

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05
    Der Personalrat kann die ihm gesetzlich zugewiesenen Beteiligungsrechte und allgemeinen Aufgaben nur dann angemessen wahrnehmen, wenn bei ihm Grundwissen über individuelles und kollektives Arbeitsrecht vorhanden ist (…vgl. Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler, BPersVG, 5. Aufl. 2004, § 46 Rn. 92;… Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 10. Aufl. 2004, § 46 Rn. 35a; ebenso zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluss vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 ).

    Er trägt damit dem Umstand Rechnung, dass dem Beschwerdegericht bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit ein Beurteilungsspielraum zukommt, dessen Ausfüllung im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden kann, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist oder seine Anwendung auf den jeweiligen Einzelfall Abwägungsfehler enthält (vgl. BAG, Beschlüsse vom 16. Oktober 1986 a.a.O. S. 190…, vom 19. Juli 1995 a.a.O. Bl. 320R und vom 20. Dezember 1995 - 7 ABR 14/95 - AP Nr. 113 zu § 37 BetrVG 1972 Bl. 1228R f.).

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 36.93

    Personalvertretung - Schulungskosten - Höchstgrenzenregelung - …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05
    Das Merkmal der Erforderlichkeit in § 46 Abs. 6 BPersVG verlangt, dass die Schulung objektiv für die Personalratstätigkeit und subjektiv im Hinblick auf das Schulungsbedürfnis des entsandten Mitglieds geboten ist (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 36.93 - BVerwGE 97, 166 = Buchholz 251.0 § 45 BaWüPersVG Nr. 2 S. 5).

    Es genügt, wenn der Personalrat den Schulungsbedarf bei pflichtgemäßer Beurteilung der Sachlage für erforderlich halten durfte (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - BVerwGE 89, 93 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 25 S. 48 f., vom 7. Dezember 1994 a.a.O. S. 172 bzw. S. 5 …und vom 26. Februar 2003 - BVerwG 6 P 9.02 - a.a.O. S. 9 bzw. S. 7).

  • BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 10.02

    Kosten für die Teilnahme an einer Spezialschulung; fehlende Haushaltsmittel; …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05
    Einer Grundschulung bedarf das Personalratsmitglied, um seine Tätigkeit im Personalrat überhaupt sachgemäß ausüben zu können (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2003 a.a.O. S. 9 bzw. S. 7).

    Die Teilnahme an einer Spezialschulung benötigt es, um den besonderen Aufgaben, die ihm innerhalb der Personalvertretung zukommen, gerecht werden zu können (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2003 - BVerwG 6 P 10.02 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 32 S. 10).

  • BVerwG, 23.04.1991 - 6 P 19.89

    Personalrat - Teilnahme an Schulung - Vorbereitung und Durchführung von Sizungen

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05
    Dies ist danach zu beurteilen, ob das betreffende Mitglied der Schulung zur Ausübung seiner allgemeinen Tätigkeit bedarf (aktueller Anlass von der Person her) oder aber danach, ob gegenwärtig Anlass besteht, ein Personalratsmitglied auf einem bestimmten Sachgebiet, mit dem es innerhalb der Personalvertretung befasst ist, zu schulen (aktueller Anlass von der Materie her; vgl. Beschlüsse vom 23. April 1991 - BVerwG 6 P 19.89 - BVerwGE 88, 137 = Buchholz 251.0 § 45 BaWüPersVG Nr. 1 S. 3 und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 6 P 29.90 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 27 S. 64).

    Die Teilnahme daran ist - abhängig von der Größe der Dienststelle sowie Art und Umfang der beteiligungspflichtigen Handlungen - regelmäßig auf ein einziges Personalratsmitglied oder mehrere einzelne Personalratsmitglieder beschränkt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1987 - BVerwG 6 PB 14.87 - Buchholz 251.0 § 47 BaWüPersVG Nr. 1 S. 2 und vom 23. April 1991 a.a.O. S. 141 f. bzw. S. 4).

  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05
    Grundkenntnisse in diesem Bereich benötigt der Personalrat immer, ohne dass es eines aktuellen oder absehbaren dienststellen- oder personalratsbezogenen Anlasses bedarf (vgl. zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschlüsse vom 15. Mai 1986 - 6 ABR 74/83 - BAGE 52, 78 , vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 - AP Nr. 110 zu § 37 BetrVG 1972 Bl. 321 und vom 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - BAGE 106, 233 ).
  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78

    Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05
    Dieser Umstand rechtfertigt es nicht, den Schulungsbedarf auf Seiten des Antragstellers zu verneinen (vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - Buchholz 238.3A § 46 BPersVG Nr. 2 S. 24).
  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 14/95

    Kostentragung für eine Betriebsratsschulung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05
    Er trägt damit dem Umstand Rechnung, dass dem Beschwerdegericht bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit ein Beurteilungsspielraum zukommt, dessen Ausfüllung im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden kann, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist oder seine Anwendung auf den jeweiligen Einzelfall Abwägungsfehler enthält (…vgl. BAG, Beschlüsse vom 16. Oktober 1986 a.a.O. S. 190…, vom 19. Juli 1995 a.a.O. Bl. 320R und vom 20. Dezember 1995 - 7 ABR 14/95 - AP Nr. 113 zu § 37 BetrVG 1972 Bl. 1228R f.).
  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 4.91

    Personalvertretung - Kasernenordnung - Beteiligungslücke

  • BVerwG, 14.11.1990 - 6 P 4.89

    Personalvertretungsrecht: Umfang einer Grundschulung zum Personalvertretungsrecht

  • BAG, 28.05.1976 - 1 AZR 116/74

    Schulungsveranstaltung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - …

  • BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 61/91

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme zu Arbeitssicherheit

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 17.78

    Freistellung für eine Schulungsveranstaltung durch die Dienststelle - Anspruch …

  • BAG, 21.07.1978 - 6 AZR 561/75

    Freistellung von beruflicher Tätigkeit - Betriebsrat - Freigestelltes …

  • BVerwG, 22.07.1982 - 6 P 42.79

    Kostenerstattung bei Teilnahme an Schulungsveranstaltungen und …

  • BVerwG, 20.06.1978 - 6 P 5.78

    Militärische Dienststellen - Personalräte für Zivilbeschäftigte - …

  • BVerwG, 22.08.1979 - 6 P 54.78

    Beteiligung des Bezirkspersonalrats bei einem Territorialkommando im Wege des …

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90

    Personalvertretung - Honoraranspruch für den dienststellenfremden Beisitzer - …

  • BVerwG, 21.03.2005 - 6 PB 8.04

    Mitbestimmung bei Lohngestaltung und Auswahlrichtlinien; Projekt zur …

  • BVerwG, 25.06.1992 - 6 P 29.90

    Personalvertretung - Schulungskosten - Erstattungspflicht

  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 2.01

    Wahl von Vertrauenspersonen und Personalvertretungen durch Soldaten; Stäbe von …

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 47/01

    Beteiligungsrechte der Betriebsvertretung bei einer durch Änderungskündigung …

  • BVerwG, 29.10.2002 - 6 P 5.02

    Personalvertretung für Soldaten in militärischen Dienststellen; mobile Einheit; …

  • BVerwG, 18.08.2003 - 6 P 6.03

    Personalrat; Rechtsberatung; Sprechstunde.

  • BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 53.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu einer Einstellung durch …

  • BVerwG, 16.11.1987 - 6 PB 14.87

    Personalratsmitglied - Schulung - Fachkenntnisse - Erforderlichkeit

  • BVerwG, 12.08.1983 - 6 P 29.79

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Mitbestimmung des Personalrats - Einstellung …

  • BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06

    Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter …

    Da das Systeminstandsetzungszentrum 870 als stationäre Einrichtung mit technisch-administrativer Aufgabenstellung nicht zu den Wahlbereichen des § 2 Abs. 1 des Soldatenbeteiligungsgesetzes (SBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 1997, BGBl I S. 766, zählt, findet auch für die dort Dienst verrichtenden Soldaten nach Maßgabe der §§ 48 ff. SBG das Bundespersonalvertretungsgesetz Anwendung (vgl. ZDv 10/2 Anlage 4 Nr. 1; Beschluss vom 14. Juni 2006 - BVerwG 6 P 13.05 - BVerwGE 126, 122 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 35 Rn. 10 m.w.N.).

    Der auf der Grundlage von § 46 Abs. 6 BPersVG gefasste Entsendungsbeschluss des Personalrats ist die Tätigkeit im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG, die die Kosten der Teilnahme verursacht (vgl. Beschluss vom 14. Juni 2006 a.a.O. Rn. 11 m.w.N.).

    Es genügt, wenn der Personalrat den Schulungsbedarf bei pflichtgemäßer Beurteilung der Sachlage für erforderlich halten durfte (vgl. Beschluss vom 14. Juni 2006 a.a.O. Rn. 12 m.w.N.).

    Eine Grundschulung für neu gewählte Personalratsmitglieder muss daher die wichtigsten, die personalvertretungsrechtliche Praxis in den Dienststellen typischerweise prägenden Mitbestimmungs- und Mitwirkungstatbestände behandeln, deren Inhalt unter Einschluss der arbeitsrechtlichen Bezüge in den Grundzügen klären und relevante Zustimmungsverweigerungsgründe bezeichnen (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 14. Juni 2006 a.a.O. Rn. 13 ff.).

    (4) Hinsichtlich der in "PR 2" behandelten Thematik "Beteiligung des PR beim Arbeits- und Gesundheitsschutz" verweist der Senat auf die entsprechende Passage in seinem Beschluss vom 14. Juni 2006 (a.a.O. Rn. 27).

    c) Erweist sich nach der Gesamtwürdigung des Oberverwaltungsgerichts die Teilnahme neu gewählter Personalratsmitglieder an der Schulungsveranstaltung "PR 2" nur teilweise als erforderlich, so ist die teilweise Kostenübernahme nach den Grundsätzen des Senatsbeschlusses vom 14. Juni 2006 (a.a.O. Rn. 43 ff.) in Betracht zu ziehen.

    Hinsichtlich der nicht erforderlichen Teile der Veranstaltung dürfte die Freistellung nach § 46 Abs. 7 BPersVG unstreitig sein; das Wehrbereichskommando IV als die dem Beteiligten übergeordnete Dienststelle hat dies im Schreiben vom 16. Februar 2005 an den Antragsteller angeboten (vgl. dazu Beschluss vom 14. Juni 2006 a.a.O. Rn. 48).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20

    Freistellung der Seminarkosten für Schwerbehindertenvertretung; Zulässige DSGVO …

    Der Personalrat kann die ihm gesetzlich zugewiesenen Beteiligungsrechte und allgemeinen Aufgaben nur dann angemessen wahrnehmen, wenn bei ihm Grundwissen über individuelles und kollektives Arbeitsrecht vorhanden ist (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 6 P 13/05 - BVerwGE 126, 122 ).

    Die Vermittlung von Grundkenntnissen zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie zum einschlägigen Tarifvertragsrecht ist grundsätzlich für jedes Personalratsmitglied erforderlich (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 6 P 13.05 - BVerwGE 126, 122 ).

    Es genügt, wenn der Personalrat den Schulungsbedarf bei pflichtgemäßer Beurteilung der Sachlage für erforderlich halten durfte (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 6 P 13/05 - BVerwGE 126, 122 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2019 - PB 15 S 985/19

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für Personalratsmitglieder

    Dies ist danach zu beurteilen, ob das betreffende Mitglied der Schulung zur Ausübung seiner allgemeinen Tätigkeit bedarf (aktueller Anlass von der Person her) oder aber danach, ob gegenwärtig Anlass besteht, ein Personalratsmitglied auf einem bestimmten Sachgebiet, mit dem es innerhalb der Personalvertretung befasst ist, zu schulen (aktueller Anlass von der Materie her) (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 09.07.2007 - 6 P 9.06 -, Juris Rn. 21…, vom 11.07.2006 - 6 PB 8.06 -, Juris Rn. 4, und vom 14.06.2006 - 6 P 13.05 -, Juris Rn. 12).Einer Grundschulung bedarf das Personalratsmitglied, um seine Tätigkeit im Personalrat überhaupt sachgemäß ausüben zu können.

    Es genügt, wenn der Personalrat den Schulungsbedarf bei pflichtgemäßer Beurteilung der Sachlage für erforderlich halten durfte (BVerwG, Beschluss vom 14.06.2006 - 6 P 13/05 -, Juris Rn. 12;… OVG B.-B., Beschluss vom 16.01.2014 - 62 PV 14.12 -, Juris Rn. 15 m.w.N.).

    Dieser Kostenanteil bemisst sich nach der Dauer, der auf die Behandlung der für die Personalratsarbeit notwendigen Themenbereiche entfallen ist (BVerwG, Beschluss vom 14.06.2006 - 6 P 13/05 -, Juris Rn. 43;… OVG B.-B., Beschluss vom 16.01.2014 - 62 PV 14.12 -, Juris Rn. 15 m.w.N.).

    Vielmehr muss für die von § 46 Abs. 6 BPersVG erfassten Schulungsveranstaltungen grundsätzlich darauf bestanden werden, dass sie ausschließlich notwendige Inhalte vermitteln (BVerwG, Beschluss vom 14.06.2006 - 6 P 13/05 -, Juris Rn. 44 f.).

    Nach dem Grundsatz der sparsamen Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 BHO ist dabei die Teilnahme an einer Schulung allerdings regelmäßig - abhängig von der Größe der Dienststelle sowie Art und Umfang der beteiligungspflichtigen Handlungen - auf ein einziges Personalratsmitglied oder mehrere einzelne Personalratsmitglieder beschränkt (BVerwG, Beschluss vom 14.06.2006 - 6 P 13/05 -, Juris Rn. 26).

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