Rechtsprechung
| BVerwG, 21.03.1985 - 6 P 18.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antragsbefugnis des Gesamtpersonalrats - Mitbestimmung der Personalvertretung - Zuweisung von Dienstwohnungen - Nutzungsbedingungen - Werkdienstwohnungen - Antragsbefugnis des Gesamtpersonalrats - Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Zuweisung von Dienstwohnungen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 22.09.1980 - PVL 6/80
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1982 - CL 35/80
- BVerwG, 21.03.1985 - 6 P 18.82
Papierfundstellen
- DÖV 1985, 929
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.09.1984 - 6 P 25.83
Voraussetzungen der Mitbestimmung bei der Zuweisung von Wohnungen - Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1985 - 6 P 18.82
Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde folgt bereits aus dem Wortlaut des § 72 Abs. 2 Nr. 2 LPVG NW, daß sich dieser Mitbestimmungstatbestand nicht auf Maßnahmen der Dienststelle in bezug auf Dienst- oder Werkdienstwohnungen bezieht (vgl. Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - <ZBR 1985, 60>; Beschluß vom 17. September 1981 - BVerwG 2 B 132.81 - ).Denn der Personalrat könnte die ihm bei Anwendung des § 72 Abs. 2 Nr. 2 LPVG NW zukommende Aufgabe, darüber zu wachen, daß der zukünftige Wohnungsinhaber aus dem Kreis der als Mieter in Betracht kommenden und interessierten Beschäftigten der Dienststelle unter Berücksichtigung der sozialen Belange und ohne Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot ausgewählt wird (vgl. Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - a.a.O.), bei der Zuweisung solcher Wohnungen nicht erfüllen.
- BVerwG, 15.08.1983 - 6 P 18.81
Beteiligungsbefugnis - Gesamtpersonalrat - Dienststellenleiter - …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1985 - 6 P 18.82
Diese Regelung ist aber unter Berücksichtigung der von dem Senat in dem Beschluß vom 15. August 1983 - BVerwG 6 P 18.81 - (BVerwGE 67, 353) zu § 83 Satz 1 Nds.PersVG entwickelten Grundsätze dahin auszulegen, daß der Gesamtpersonalrat im Verfahren der Mitbestimmung stets dann zu beteiligen ist, wenn sich die mitbestimmungspflichtige Maßnahme auf die Gesamtdienststelle oder auf mehrere personalvertretungsrechtlich verselbständigte Dienststellen bezieht. - BVerwG, 22.03.1984 - 6 P 8.82
Verweigerung der Zustimmung eines Gesamtpersonalrats zu der Besetzung einer …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1985 - 6 P 18.82
Dies gilt, wie der Senat in dem Beschluß vom 22. März 1984 - BVerwG 6 P 8.82 - ausgesprochen hat, auch für die Zuständigkeitsvorschrift des § 78 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 LPVG NW. - BVerwG, 17.09.1981 - 2 B 132.81
Auszug aus BVerwG, 21.03.1985 - 6 P 18.82
Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde folgt bereits aus dem Wortlaut des § 72 Abs. 2 Nr. 2 LPVG NW, daß sich dieser Mitbestimmungstatbestand nicht auf Maßnahmen der Dienststelle in bezug auf Dienst- oder Werkdienstwohnungen bezieht (vgl. Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - <ZBR 1985, 60>; Beschluß vom 17. September 1981 - BVerwG 2 B 132.81 - ).
- BVerwG, 16.11.1987 - 6 P 5.86
Zuweisung einer Dienstwohnung - Werkdienstwohnung - Mitbestimmung des …
Gleichwohl hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß die Zuweisung einer Dienstwohnung grundsätzlich nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliege, weil es sich dabei um einen ausschließlich im dienstlichen Interesse liegenden Vorgang, nicht hingegen um eine soziale Angelegenheit handele (Beschluß vom 17. September 1981 - BVerwG 2 B 132.81 - , Beschluß vom 21. März 1985 - BVerwG 6 P 18.82 -). Schon im Beschluß vom 21. März 1985 - BVerwG 6 P 18.82 - (…a.a.O.) hat der Senat angedeutet, wenngleich nicht abschließend erörtert, daß ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Zuweisung einer solchen Wohnung bestehen könne, wenn die Dienststelle eine Auswahlentscheidung unter mehreren Dienstwohnungen oder unter mehreren in Betracht kommenden Beschäftigten zu treffen habe.
- BAG, 15.12.1992 - 1 AZR 308/92
Erhöhung des Nutzungsentgelts für eine Werkdienstwohnung - Anwendung des Gesetzes …
Damit unterliegen bei Dienstwohnungen weder Zuweisung und Kündigung noch die allgemeine Festsetzung der Nutzungsbedingungen der Mitbestimmung des Personalrats (BVerwG Beschluß vom 17. September 1981 - 2 B 132.81 -, Buchholz, 232 § 74 BBG Nr. 4; BVerwG Beschluß vom 25. September 1984 - 6 P 25.83 -, ZBR 1985, 60; BVerwG Beschluß vom 21. März 1985 - 6 P 18.82 -, Der Personalrat 1986, 54, m. kritischer Anmerkung von Sabottig; im Grundsatz bestätigt auch durch BVerwG Beschluß vom 16. November 1987 - 6 P 5.86 -, Der Personalrat 1988, 71; ein Mitbestimmungsrecht nach § 61 Abs. 1 Nr. 4 HPVG a.F. verneint ausdrücklich auch Hess. VGH Beschlüsse vom 24. März 1982 - HPV TL 29/80 und HPV TL 28/80 - EzBAT § 65 BAT Höchste Dienstwohnungsvergütung Nr. 1). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 1 A 329/98
Ausgestaltung des Mitbestimmungsrechts des im Finanzministerium angesiedelten …
Rn. 36 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 1985 - 6 P 18.82 -, Buchholz 238.37 § 72 PersVG NW Nr. 9 = ZBR 1985, 281; Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz, 3. Aufl., § 81 RdNr. 85.
- VG Ansbach, 15.09.2022 - AN 7 P 22.00822
Keine Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei der räumlichen Verlegung einer …
Die Zuweisung von Dienstwohnung und im besonderen Maße von Soldatenstuben beruht nämlich ganz überwiegend auf dienstlichen Notwendigkeiten, insbesondere der schnellen Erreichbarkeit des Personals auch außerhalb der Dienstzeiten (…BayVGH, U.v. 7.7.1993 - 3 B 92.3765 - juris Rn. 14) und regelmäßig gerade nicht auf einem Zuteilungswunsch der Nutzer, unter denen der Dienstherr bei einem Überhang an Bewerbungen eine soziale Auswahl zu treffen hat (BVerwG, B. v. 21.3.1985 - 6 P 18/82 Rn. 17). - OVG Niedersachsen, 09.11.2011 - 18 LP 10/09
Eintritt des Personalrats einer neuen Dienststelle in einem vom Personalrat einer …
Mit dem Eintritt des Antragstellers ist es zu einem Wechsel des Antragstellers gekommen, der sich als eine Änderung des Antrages i.S.d. § 83 Abs. 2 Satz 1 NPersVG i.V.m. §§ 87 Abs. 2 Satz 3. Halbs. 2, 81 Abs. 3 ArbGG darstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. März 1985 - 6 P 18.82 -, PersR 1986, 54;… Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz, 3. Aufl., 1999, § 81 Rdnr. 85). - OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 18 L 4072/94
Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrats bei der Eingruppierung von …
Selbst wenn der Wechsel des Antragstellers entsprechend §§ 81 Abs. 3, 87 Abs. 2 Satz 1 ArbGG wie eine Antragsänderung behandelt wird (so BVerwG, Beschl. v. 21.3.1985 - 6 P 18.82 -, Buchholz 238.37 § 72 Nr. 9), würde er hier voraussetzen, daß der Beteiligte ihm zugestimmt hat oder das Gericht ihn für sachdienlich hält. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1994 - CL 94/90
Umwandlung einer Dienstwohnung; Mietwohnung; Mitbestimmung des Personalrates
Beschluß des Fachsenats vom 24.2.1982 - CL 35/80 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 21.3.1985 - 6 P 18.82 -, ZBR 1985, 281. - VG Gießen, 09.12.2011 - 22 K 1992/11
Ersetzung der Zustimmung des Personalrats zur außerordentlichen Kündigung eines …
Eine Änderung des Antrages liegt auch vor bei einem Wechsel in der Person des Antragstellers (BVerwG, Beschluss vom 31.03.1985 - 6 P 18/82 -, juris Rz. 15). - VG Dresden, 29.11.2013 - 9 K 1236/12
Verletzung von Mitbestimmungspflichten bei der Versetzung von Beamten des …
Mit dem Eintritt des Beteiligten zu 1. auf Grundlage seiner Beschlussfassung vom 02.10.2013 ist es zu einem Wechsel auf der Antragstellerseite gekommen, der sich als eine Änderung des Antrages i.S.d. § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. § 87 Abs. 2 Satz 3. Halbs. 2 , § 81 Abs. 3 ArbGG darstellt (vgl. BVerwG, B. v. 21.03.1985 - 6 P 18.82 -, PersR 1986, 54;… Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz, 3. Aufl., 1999, § 81 Rn 85).
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