Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 04.03.1991 - 6 TH 88/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3649
VGH Hessen, 04.03.1991 - 6 TH 88/91 (https://dejure.org/1991,3649)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.03.1991 - 6 TH 88/91 (https://dejure.org/1991,3649)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. März 1991 - 6 TH 88/91 (https://dejure.org/1991,3649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 S 2 AuslG, § 21 Abs 3 S 1 AuslG, § 80 Abs 5 VwGO, § 69 Abs 2 S 2 Nr 1 AuslG
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach Inkrafttreten des neuen AuslG - keine Rückwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 666
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.1991 - 6 TH 88/91
    Würde § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AuslG 1990 zum Erlöschen vorläufiger Bleiberechte führen, die vor Inkrafttreten dieser Bestimmung aufgrund des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1965 entstanden sind und über die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Ausländergesetzes noch keine bestandskräftige verwaltungsbehördliche Entscheidung getroffen worden ist, enthielte die Neuregelung eine echte und damit grundsätzlich verbotene Rückwirkung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 31. Mai 1960 -- 2 BvL 4/59 -- BVerfGE 11, 139 ; Beschluß vom 11. Oktober 1962 -- 1 BvL 22/57 -- BVerfGE 14, 288 ).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.1991 - 6 TH 88/91
    Die auf gesetzlicher Anordnung beruhenden öffentlichen Belange an der sofortigen Vollziehung der durch den angegriffenen Verwaltungsakt begründeten Ausreisepflicht überwiegen gegenüber den persönlichen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Fortdauer ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet, so daß der Rechtsschutzanspruch der Antragstellerin einstweilen zurückzustellen ist, um unaufschiebbare Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthaltes im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten zu können (Hess. VGH, Beschluß vom 21. Dezember 1989 -- 12 TH 2820/88 --; BVerfG, Beschluß vom 21. März 1985 -- 2 BvR 1642/83 --, BVerfGE 69, 220).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.1991 - 6 TH 88/91
    Würde § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AuslG 1990 zum Erlöschen vorläufiger Bleiberechte führen, die vor Inkrafttreten dieser Bestimmung aufgrund des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1965 entstanden sind und über die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Ausländergesetzes noch keine bestandskräftige verwaltungsbehördliche Entscheidung getroffen worden ist, enthielte die Neuregelung eine echte und damit grundsätzlich verbotene Rückwirkung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 31. Mai 1960 -- 2 BvL 4/59 -- BVerfGE 11, 139 ; Beschluß vom 11. Oktober 1962 -- 1 BvL 22/57 -- BVerfGE 14, 288 ).
  • BVerwG, 18.12.1969 - I C 5.69

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis - …

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.1991 - 6 TH 88/91
    Wegen dieser Fiktion des erlaubten Aufenthalts des Ausländers war bei der erstmaligen Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis vorläufiger Rechtsschutz regelmäßig über einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu erlangen (grundlegend BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1969 -- I C 5.69 --, BVerwGE 34, 325 ;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, ..., Rdnr. 867 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.02.1982 - 2 BvR 1492/81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Vereinbarkeit mit Grundgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.1991 - 6 TH 88/91
    Rn. 10 Ist demnach bei der in diesem Verfahren gebotenen summarischen Überprüfung von der offensichtlichen Rechtmäßigkeit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis auszugehen, so besteht grundsätzlich auch ein besonderes, die sofortige Vollziehung rechtfertigendes öffentliches Interesse (BVerfG, Beschluß vom 15. April 1982 -- 2 BvR 1492/81 --, DÖV 1982, S. 451).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76

    Wegfall des Zwecks der Anwesenheit ausländischer Studenten nach langer …

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.1991 - 6 TH 88/91
    Sowohl der Verstoß gegen Sichtvermerksvorschriften als auch das Vorliegen eines Ausweisungstatbestands stellen aber eine Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland dar mit der Folge, daß die erstrebte Aufenthaltserlaubnis zwingend zu versagen ist (BVerwG, Urteil vom 18. August 1981 -- 1 C 88.76 --, NVwZ 1982, S. 42).
  • VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88

    Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt; …

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.1991 - 6 TH 88/91
    Die auf gesetzlicher Anordnung beruhenden öffentlichen Belange an der sofortigen Vollziehung der durch den angegriffenen Verwaltungsakt begründeten Ausreisepflicht überwiegen gegenüber den persönlichen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Fortdauer ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet, so daß der Rechtsschutzanspruch der Antragstellerin einstweilen zurückzustellen ist, um unaufschiebbare Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthaltes im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten zu können (Hess. VGH, Beschluß vom 21. Dezember 1989 -- 12 TH 2820/88 --; BVerfG, Beschluß vom 21. März 1985 -- 2 BvR 1642/83 --, BVerfGE 69, 220).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei …

    Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neufassung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 am 1. Januar 1991 gestellt worden sind, können nicht mehr die (generelle) Fiktion des erlaubten Aufenthalts nach § 21 Abs. 3 S 1 AuslG aF auslösen (aA: Hess VGH, Beschluß vom 4.3.1991 - 6 TH 88/91 -).

    Rn. 5 Nach Auffassung des Senats führt diese - differenzierte - Schlechterstellung bestimmter Gruppen von Ausländern nicht dazu, daß die unter der Geltung des - günstigeren - alten Rechts gestellten Aufenthaltserlaubnisanträge auch heute noch die Fiktionswirkung des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG a.F. auslösen (so aber: Hess. VGH, Beschluß vom 4.3.1991 - 6 TH 88/91 -).

    Auch der Grundsatz, daß Gesetze vor ihrem Inkrafttreten entstandene Berechtigungen und Verpflichtungen unberührt lassen (Hess. VGH, Beschluß vom 4.3.1991, aaO), zwingt nicht zu der Annahme, vorläufiger Rechtsschutz könne im Hinblick auf einen abgelehnten Aufenthaltserlaubnisantrag, der vor dem Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes gestellt wurde, nur dadurch hinlänglich gewährt werden, daß die durch § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG a.F. fingierte Rechtsstellung "wiederhergestellt" werde.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1996 - 13 S 1206/94

    Wiedereinsetzung von Amts wegen - außergewöhnliche lange Postlaufzeit; …

    Seit dem Inkrafttreten des § 69 AuslG 1990 am 1.1.1991 beurteilt sich die Rechtswirkung eines Aufenthaltsgenehmigungsantrages jedoch nur noch nach dieser Bestimmung, auch wenn der Antrag vor dem 1.1.1991 gestellt und bis dahin noch nicht beschieden wurde (vgl. Senatsbeschluß v. 12.12.1991, NVwZ-RR 1992, 509; a.A. HessVGH, Beschl. v. 4.3.1991, NVwZ-RR 1991, 666).
  • VGH Hessen, 04.04.1991 - 12 TH 2694/90

    Keine Weitergeltung der Fiktion nach AuslG § 21 Abs 3 bei unerlaubt eingereistem …

    Rn. 3 Ein Fortbestehen der ursprünglich nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG 1965 begründeten fiktiven Aufenthaltserlaubnis als fiktive Aufenthaltsgenehmigung über den 31. Dezember 1990 hinaus kommt für die Antragstellerin nicht in Betracht, da es sich insoweit nicht um eine fortwirkende sonstige ausländerrechtliche Maßnahme im Sinne von § 95 Abs. 1 AuslG handelt (a. A. wohl Hess. VGH, 04.03.1991 -- 6 TH 88/91 --) und die Antragstellerin die Voraussetzungen des § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG nicht erfüllt.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; keine …

    Dem steht weder die Übergangsvorschrift des § 95 AuslG noch das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot entgegen (vgl. hierzu ausführlich Beschluß des Senats vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 -, anderer Ansicht: Hess. VGH, Beschluß vom 4.3.1991, NVwZ-RR 1991, 666).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Hessen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht