Rechtsprechung
| VG Greifswald, 07.04.2011 - 7 A 534/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,41425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Personalvertretungsrecht des Landes
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 07.04.2011 - 7 A 534/06
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2012 - 8 L 162/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 4.08
Entscheidungsspielraum eines Personalratsmitglieds bei der Entscheidung über die …
Auszug aus VG Greifswald, 07.04.2011 - 7 A 534/06
Dort jedoch, wo die anzuwendenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, die offen sind für Wertungen und Abwägungen gegenläufiger Gesichtspunkte, ist die Zuerkennung eines Beurteilungsspielraums in gleicher Weise gerechtfertigt wie in den anderen Fällen kosten- verursachender Tätigkeit, die sich nach den allgemeinen Kriterien der Erforderlichkeit, Vertretbarkeit und Verhältnismäßigkeit beurteilt (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2008 Az. 6 PB 4/08, zit. nach juris). - BVerwG, 01.07.2010 - 6 PB 7.10
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; übergangener Antrag; …
Auszug aus VG Greifswald, 07.04.2011 - 7 A 534/06
Eine Benachteiligung der Personalratstätigkeit liegt darin offensichtlich nicht, weil das Personalratsmitglied genau so behandelt wird, wie jeder andere Anspruchsberechtigte ohne personalvertretungsrechtliche Funktion und weil spezielle personalvertretungsrechtliche Gründe es nicht gebieten, die vom Gesetzgeber gewollte ökologische Verhaltenssteuerung zu vernachlässigen (BVerwG, Beschluss vom 01.07.2010 Az. 6 PB 7/10; zit. nach juris).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2012 - 5 TaBV 6/11
Fahrtkosten zu den Sitzungen der Hauptschwerbehindertenvertretung für den Bereich …
Auch § 35 Absatz 1 Nr. 1 LPersVG Mecklenburg-Vorpommern bestimmt, dass die Aufwandsentschädigung bei Reisen der Personalratsmitglieder nach Bundesreisekostengesetz zu erfolgen hat, wobei die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hier im Lande davon ausgeht, dass die Verweisung inzwischen so zu lesen sei, dass das Landesreisekostenrecht anzuwenden sei (vgl. nur VG C-Stadt 7. April 2011 - 7 A 534/06 ).
dejure.org
Übersicht VG Greifswald
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.