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| OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1988 - 7 A 55/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 15.05.1987 - 2 K 193/86
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1988 - 7 A 55/87
- BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 25.88
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.05.1987 - 7 B 72.87
Melderecht - Hauptwohnsitz - Verheirateter Einwohner
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1988 - 7 A 55/87
Maßgebend ist vielmehr die Wohnung der Familie, bei mehreren Familienwohnungen die vorwiegend benutzte, auch wenn der betroffene Einwohner selbst eine andere Wohnung vorwiegend benutzt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Mai 1987 7 B 72.87 -, S. 4;… Belz, BaWüVPr 1984, S. 242/245; Medert/Süßmuth, MRRG, § 12 Rndnr. 12; Weiler/Demaré, MG, § 16, Anm. II.2). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.1986 - 15 A 1274/85
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1988 - 7 A 55/87
Sollte dessen Anknüpfung an den melderechtlichen Begriff der Hauptwohnung (vgl. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 4 Abs. 1, 45 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes vom 7. September 1982 GVBl S. 369 -) verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (dazu vgl. jedoch OVG Nordrhein- Westfalen, NVwZ 1987, S. 1005 f.), könnte der Kläger dies allenfalls in einem Rechtsschutzverfahren gegen einen den Mandatsverlust feststellenden Bescheid, nicht jedoch im vorliegenden Verfahren geltend machen.
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