Rechtsprechung
| BVerwG, 29.07.2004 - 7 B 37.04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 30 Abs. 1, § 30 a Abs. 1 Satz 1
Unwirksamer Abtretungsvertrag; Anmeldung des Restitutionsanspruchs durch den Zessionar. - Bundesverwaltungsgericht
VermG § 30 Abs. 1, § 30 a Abs. 1 Satz 1
Anmeldung des Restitutionsanspruchs durch den Zessionar; Unwirksamer Abtretungsvertrag
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Wirkung der im eingenen Namen vorgenommenen Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch einen Zessionar auf den Zedenten; Unwirksamkeit der Anmeldung eines Rückübertragungsanspruches bezüglich eines Vermögenswertes bei Unwirksamkeit des diesem Anspruch zugrundeliegenden ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 30 Abs. 1, § 30 a Abs. 1 Satz 1
Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch Zessionar - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 30 Abs. 1 § 30a Abs. 1 Satz 1
Unwirksamer Abtretungsvertrag; Anmeldung des Restitutionsanspruchs durch den Zessionar - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 14.10.2003 - 11 K 1493/00
- BVerwG, 29.07.2004 - 7 B 37.04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2004 - 7 B 37.04
Zugunsten des Zedenten kann sie keine Wirkung entfalten, weil die Anmeldung eines Restitutionsanspruchs nur unter der Voraussetzung wirksam ist, dass der in ihr bezeichnete Berechtigte nach seinem erklärten Willen hinter dem Rückgabeantrag steht (Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 ).
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