Rechtsprechung
| BVerwG, 06.04.1984 - 7 B 49.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Revisibilität landesrechtlicher Bestimmungen - Rechtsnatur des öffentlich-rechtlichen Vertrages - Auslegungsmaßstab beim öffentlich-rechtlichen Vertrag - Zweckbindung des in Miteigentum erworbenen Gemeinschaftsmüllplatzes - ...
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 24.11.1983 - Bf II 9/83
- BVerwG, 06.04.1984 - 7 B 49.84
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74
Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die …
Auszug aus BVerwG, 06.04.1984 - 7 B 49.84
Es gilt ferner für die von der Beschwerde weiter aufgeworfene Frage, "ob der Hoheitsträger bei Vorliegen einerseits einer vertraglichen Grundlage für sein Handeln und andererseits einer Rechtsnorm, die zum Erlaß von Verwaltungsakten ermächtigt, ... frei wählen kann, in welcher Form er sich durchsetzt." Diese Frage stellt sich, legt man die vom Berufungsgericht zu § 3 Abs. 1 AbfBehVO vertretene Rechtsauffassung zugrunde, schon deshalb nicht, weil dann die erwähnte Vorschrift zugleich die Rechtsgrundlage für den Erlaß des angefochtenen Verwaltungsakts darstellt; demgemäß liegt auch keine Abweichung von BVerwGE 50, 171 (173) [BVerwG 13.02.1976 - IV C 44/74] vor. - BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77
Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von …
Auszug aus BVerwG, 06.04.1984 - 7 B 49.84
Des weiteren ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß es gemischte öffentlich-rechtliche/privatrechtliche Verträge geben kann (vgl. BVerwG in NJW 1980, 2538 und in DÖV 1981, 878); dem steht BGHZ 76, 16 (20) [BGH 22.11.1979 - III ZR 186/77] nicht entgegen. - BGH, 22.11.1979 - III ZR 186/77
Gewährleistung einer Gemeinde für die Bebaubarkeit von ihr privat verkaufter …
Auszug aus BVerwG, 06.04.1984 - 7 B 49.84
Des weiteren ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß es gemischte öffentlich-rechtliche/privatrechtliche Verträge geben kann (vgl. BVerwG in NJW 1980, 2538 und in DÖV 1981, 878); dem steht BGHZ 76, 16 (20) [BGH 22.11.1979 - III ZR 186/77] nicht entgegen. - BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 72.78
Keine Verpflichtung zur Bauleitplanung durch Vertrag
Auszug aus BVerwG, 06.04.1984 - 7 B 49.84
Des weiteren ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß es gemischte öffentlich-rechtliche/privatrechtliche Verträge geben kann (vgl. BVerwG in NJW 1980, 2538 und in DÖV 1981, 878); dem steht BGHZ 76, 16 (20) [BGH 22.11.1979 - III ZR 186/77] nicht entgegen.
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