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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4394
BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10 (https://dejure.org/2011,4394)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2011 - 7 C 3.10 (https://dejure.org/2011,4394)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 (https://dejure.org/2011,4394)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    VwGO §§ 138 Nr. 3, 144 Abs. 4; WHG a. F. § 1 Abs. 1 Nr. 1; WHG n. F. § 3 Nr. 1; WG LSA § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a
    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung; Ergebnisrichtigkeit; oberirdisches Gewässer; Unterhaltung; Gewässerbett; unterirdische Wasserführung; Rohr; Verrohrung; Wasserhaushalt; Wasserkreislauf; Gewässerfunktion

  • openjur.de

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung; Ergebnisrichtigkeit; oberirdisches Gewässer; Unterhaltung; Gewässerbett; unterirdische Wasserführung; Rohr; Verrohrung; Wasserhaushalt; Wasserkreislauf; Gewässerfunktion.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 138 Nr. 3, 144 Abs. 4
    Abschnitt; Ergebnisrichtigkeit; Gehörsverstoß; Gewässerbett; Gewässerbett; Gewässerfunktion; Gewässerfunktion; Heilung; Rohr; Rohrleitung; Unterhaltung; Unterhaltung; Unterhaltungspflicht; Verfahrensfehler; Verfahrensfehler; Verrohrung; Verrohrung; Wasserführung; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wasserrechtliche Einordnung einer unterirdisch geführten Teilstrecke eines Gewässers (Verrohrung); Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 104 Abs 1 WasG SA, § 1 Abs 1 Nr 1 Buchst a WasG SA, § 3 Nr 1 WHG 2009, § 1 Abs 1 Nr 1 WHG, § 138 Nr 3 VwGO
    Wasserrechtliche Einordnung einer unterirdisch geführten Teilstrecke eines Gewässers (Verrohrung); Überraschungsentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Entfallen der Gewässereigenschaft für den Bereich einer unterirdischen Wasserführung bei Weiterleitung von Wasser von einem Gewässer in das nächste Gewässer; Einordnung eines verrohrten Abschnitts der Wasserführung als oberirdisches Gewässer; Maßstab für den Verlust der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfallen der Gewässereigenschaft für den Bereich einer unterirdischen Wasserführung bei Weiterleitung von Wasser von einem Gewässer in das nächste Gewässer; Einordnung eines verrohrten Abschnitts der Wasserführung als oberirdisches Gewässer; Maßstab für den Verlust der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn die Alte Saale verrohrt wird...

  • koehler-klett.de (Kurzinformation)

    Wasserrechtliche Unterhaltungspflicht unterliegt ausschließlich oberirdischen Gewässern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 696
  • DVBl 2011, 979
  • DÖV 2011, 454
 
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Wird zitiert von ... (76)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73

    Sachlicher Anwendungsbereich - Überleitungsregelung - Oberirdisches Gewässer - …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Die Gewässereigenschaft entfällt für den Bereich einer unterirdischen Wasserführung nicht ohne Weiteres dann, wenn diese das Wasser von einem Gewässer in das nächste leitet; auch in diesem Fall ist nach materiellen Kriterien zu beurteilen, ob durch die Verrohrung eine Absonderung des Wassers aus dem unmittelbaren Zusammenhang des natürlichen Wasserhaushalts bewirkt wird (Abweichung vom Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - BVerwGE 49, 293).

    Auch in der vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - (BVerwGE 49, 293 = Buchholz 445.4 § 1 WHG Nr. 4) entschiedenen Fallkonstellation sei eine wertende Beurteilung geboten.

    Damit ist es, wie der Senat im Zulassungsbeschluss dargelegt hat, von der Rechtsprechung des 4. Senats (Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - BVerwGE 49, 293 ) abgewichen, für die es in dieser Fallkonstellation auf eine wertende Betrachtung nicht mehr ankommen kann.

    Allgemein anerkannt ist jedoch, dass das Vorliegen eines Gewässerbettes als Ansatzpunkt des wasserrechtlichen Regelungsprogramms nicht in dem Sinne zwingende Voraussetzung der Einordnung als oberirdisches Gewässer ist, dass jegliche Unterbrechung im oberirdischen Wasserlauf durch unterirdische Teilstrecken - etwa in Felsdurchlässen oder -höhlungen, in Rohren, Tunneln oder Dükern - zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führt (siehe Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - a.a.O. S. 298;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. Aufl. 2010, § 3 Rn. 13;… Knopp, in: Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, § 1 WHG a.F. Rn. 9 f.;… Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 121 m.w.N.).

    Rn. 19 cc) Der 4. Senat hat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - (…a.a.O. S. 298 f.) das Vorliegen einer für die Gewässereigenschaft unschädlichen unterirdischen Teilstrecke (nur) dann als möglich erachtet, wenn diese in den Verlauf eines oberirdischen Gewässers fällt.

  • BVerwG, 15.06.2005 - 9 C 8.04

    Klagerücknahme, Abwasserabgabe; Fischzucht; Bruthaus; Kaskade; Trommelfilter; …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Es hat dabei nicht nur auf die örtliche Lage der Verrohrung - hier als letztes Teilstück bis zur Einleitung in die Saale - abgestellt, sondern unter Bezugnahme insbesondere auf das Urteil des 9. Senats vom 15. Juni 2005 - BVerwG 9 C 8.04 - (Buchholz 401.64 § 2 AbwAG Nr. 2) eine wertende Betrachtung angestellt.

    In dieser Eigenschaft soll es der wasserrechtlichen Benutzungsordnung unterliegen und nach Menge und Güte durch deren Instrumentarium gesteuert werden (vgl. Urteil vom 15. Juni 2005 - BVerwG 9 C 8.04 - Buchholz 401.64 § 2 AbwAG Nr. 2).

  • BVerwG, 28.04.2008 - 7 B 16.08

    Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Heranziehung zu Gebühren für die …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Eine solche Einleitung ist für die Gewässereigenschaft nämlich irrelevant; vielmehr ist sie nur nach Maßgabe einer wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. Bewilligung zulässig (vgl. Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 8 bis 11.74 - BVerwGE 49, 301 ; Beschluss vom 28. April 2008 - BVerwG 7 B 16.08 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 8.74

    Revisibilität nichtrevisiblen Rechts - Oberirdische Gewässer - Bestandteil einer …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Eine solche Einleitung ist für die Gewässereigenschaft nämlich irrelevant; vielmehr ist sie nur nach Maßgabe einer wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. Bewilligung zulässig (vgl. Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 8 bis 11.74 - BVerwGE 49, 301 ;… Beschluss vom 28. April 2008 - BVerwG 7 B 16.08 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 29.01.1996 - 4 B 5.96

    Wasserrecht: Begriff der oberirdischen Gewässer, Gewässereigenschaft, …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Auch die dem vorausliegende Frage, ob die Verrohrung etwa als Anlage in und an einem Gewässer im Sinne von § 110 Abs. 1 WG LSA einzustufen ist (…vgl. hierzu Czychowski/Reinhardt, a.a.O. § 36 Rn. 25), was die Unterhaltungslast auf den Eigentümer bzw. Nutznießer überwälzt, beantwortet sich allein nach irrevisiblem Landesrecht (vgl. Beschluss vom 29. Januar 1996 - BVerwG 4 B 5.96 - ZfW 1997, 25).
  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör; …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Rn. 11 Eine dem zuwiderlaufende unzulässige Überraschungsentscheidung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit welcher die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. zuletzt Beschluss vom 19. Juli 2010 - BVerwG 6 B 20.10 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Dies gilt in den Fällen des Gehörsverstoßes jedoch dann nicht, wenn die unter Verstoß gegen das rechtliche Gehör getroffene Feststellung zu einer einzelnen Tatsache nach der materiellrechtlichen Beurteilung des Revisionsgerichts unter keinem denkbaren Gesichtspunkt erheblich war (Urteile vom 10. November 1999 - BVerwG 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40 = Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 21 und vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 16.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26;… vgl. auch Eichberger, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 138 Rn. 25) oder wenn - wie hier gerügt - lediglich nicht hinreichend Gelegenheit bestand, zu Rechtsfragen Stellung zu nehmen.
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Falls es jedoch eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage zu erkennen gegeben hat, muss es deutlich machen, wenn es hiervon wieder abweichen will (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - NJW 1996, 3202).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Denn ein solcher Mangel ist im Revisionsverfahren heilbar und führt deswegen zwar zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, nicht aber auch ohne Weiteres zu ihrem Erfolg (Urteile vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 und vom 26. Februar 2003 - BVerwG 8 C 1.02 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 67;… vgl. auch Eichberger, a.a.O. Rn. 33, 83).
  • BVerwG, 16.07.2003 - 7 B 61.03

    Oberirdisches Gewässer; künstliches Gewässer; illegale Herstellung.

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
    Rn. 17 aa) Kennzeichnend für ein oberirdisches Gewässer ist die nicht nur gelegentliche Wasseransammlung in einem Gewässerbett (vgl. Beschluss vom 16. Juli 2003 - BVerwG 7 B 61.03 - Buchholz 445.4 § 1 WHG Nr. 6).
  • BVerwG, 26.02.2003 - 8 C 1.02

    Urteil ohne mündliche Verhandlung; fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung; …

  • BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07

    Klärung der Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung einer …

  • OVG Thüringen, 28.05.2009 - 4 EO 347/08

    Benutzungsgebührenrecht; Rechtmäßige Erhebung von Straßenentwässerungsgebühren …

  • BVerwG, 08.03.2010 - 7 B 31.09

    Verlust der Eigenschaft als oberirdisches Gewässer; Revisionszulassung

  • BVerwG, 13.05.1987 - 7 B 72.87

    Melderecht - Hauptwohnsitz - Verheirateter Einwohner

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 3/98

    Antrag auf Aufhebung eines Bescheids zur Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem …

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit; …

    Rn. 18 Eine der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs zuwiderlaufende unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 27. Januar 2011 - BVerwG 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 11 m.w.N.).

    Ein Gehörsverstoß, der mit der fehlenden Möglichkeit begründet wird, zu Fragen des revisiblen Rechts Stellung zu nehmen, wird nämlich im Revisionsverfahren, in dem gerade diese Fragen wieder zur Diskussion stehen und alle Beteiligten Gelegenheit haben, ihre Rechtsansichten vorzutragen, geheilt (vgl. Urteile vom 27. Januar 2011 a.a.O. Rn. 12 und vom 26. Februar 2003 - BVerwG 8 C 1.02 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 67 S. 10;… Eichberger, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 138 Rn. 83).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 20 A 20/13

    Wiederherstellung einer Ufermauer als Anlage i.R.e. wasserwirtschaftlichen Zwecks

    Rn. 30 Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, NVwZ 2011, 696, und Beschluss vom 17. November 2009 - 7 B 14.09 -, a. a. O.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19

    Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung

    Das Bundesverwaltungsgericht führe in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2011 (7 C 3.10) hierzu aus, dass der Maßstab für den Verlust der Gewässereigenschaft letztlich die Absonderung vom natürlichen Gewässerhaushalt sei, die sich insbesondere in der Beeinträchtigung der Gewässerfunktionen zeige.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für ein oberirdisches Gewässer die nicht nur gelegentliche Wasseransammlung in einem Gewässerbett kennzeichnend (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 17).

    Ein Gewässerbett ist eine äußerlich erkennbare natürliche oder künstliche Begrenzung des Wassers in einer Eintiefung an der Erdoberfläche; befindet sich das Wasser an einem solchen Ort, ist es in der Regel in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden und hat Anteil an den Gewässerfunktionen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 17;… Senatsurteil vom 15. Dezember 1999 - 2 L 3/98 -, juris, Rn. 24; Sächsisches OVG…, Urteil vom 23. März 2017 - 5 A 241/16 -, juris, Rn. 18).

    Allerdings ist, auch im Falle geschlossener Gräben, das Vorliegen eines Gewässerbettes als Ansatzpunkt des wasserrechtlichen Regelungsprogramms nicht in dem Sinne zwingende Voraussetzung der Einordnung als oberirdisches Gewässer, dass jegliche Unterbrechung im oberirdischen Wasserlauf durch unterirdische Teilstrecken - etwa in Felsdurchlässen oder -höhlungen, in Rohren, Tunneln oder Dükern - zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 17 m. w. N.).

    Für die Frage der Absonderung ist eine an den tatsächlichen Gegebenheiten orientierte Betrachtungsweise, ob es zu einer (vollständigen) Unterbrechung des Wasserkreislaufs gekommen ist, erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 20;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage, § 3, Rn. 26;… Széchény in Seidler/Zeitler/Dahme, WHG, Stand 2.2017, § 3, Rn. 48; für eine wertende Beurteilung der einzelnen Teile sowie der Anlage als Ganzes vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8.04 -, juris, Rn. 21).

    Erst wenn nach einer solchen Betrachtung der Wasserlauf vollständig in eine Abwasseranlage einbezogen wird, endet die Gewässereigenschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 20;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage, § 2 Rn. 8, § 3, Rn. 25).

    Die daran anzuschließende Wertung, ob es sich bei einem dergestalt in das Leitungsnetz einbezogenen Graben weiterhin um ein Gewässer oder um einen Bestandteil der Abwassereinrichtung handelt, erfordert stets eine einzelfallorientierte Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 20;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage, § 3, Rn. 25;… Széchény in Seidler/Zeitler/Dahme, WHG, Stand 2.2017, § 3, Rn. 48; für eine wertende Beurteilung der einzelnen Teile sowie der Anlage als Ganzes vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8/04 -, juris, Rn. 21) und lässt sich nicht losgelöst hiervon abstrakt beantworten.

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