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Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 K 3589/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15805
VG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 K 3589/00 (https://dejure.org/2001,15805)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.09.2001 - 7 K 3589/00 (https://dejure.org/2001,15805)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. September 2001 - 7 K 3589/00 (https://dejure.org/2001,15805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausweisung eines deutschverheirateten türkischen Straftäters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausweisung eines Türken aus der BRD; Spezial- und generalpräventiver Ausweisungszweck; Besonderes Bedürfnis für Auweisung bei Straftaten gegen Kinder; Atypischer Fall bei 20-jährigem Aufenthalt in der BRD

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 K 3589/00
    Dabei kann offen bleiben, ob die vom Regierungspräsidium Karlsruhe angenommene Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts, die zwischen dem Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis am 07.03.1995 und dem Verlängerungsantrag vom 09.03.1995 liegt, ausreicht, um dem Kläger die Begünstigung des Art. 3 Abs. 3 ENA - in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht - zu entziehen (zum Eingriff in Rechtspositionen nach dem ARB 1/80: EuGH, Urt. vom 16.03.2000, Rs. C-329/97(Ergat) = NVwZ 2000, 1277).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 K 3589/00
    Dass dem Kläger entsprechend der Bestätigung vom 25.09.2001 im Falle der Entlassung aus der Strafhaft bei einem anderen Arbeitgeber eine Einstellungszusage erteilt wurde, reicht nicht aus für die Annahme, dass er dem regulären Arbeitsmarkt, der ihm nach Art. 6 Abs. 1 Spiegelstrich 1 ARB 1/80 ohnehin nur beschränkt eröffnet war, während  seiner -  im maßgeblichen Zeitpunkt seit knapp fünf Monaten verbüßten und jedenfalls noch etwa 13 Monate andauernden -  Strafhaft  (2/3-Verbüßung am 21.12.2001) zu Verfügung stand:  Selbst wenn in zeitlicher Hinsicht von einer nur vorübergehenden Unterbrechung seiner Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt auszugehen wäre, liegt unverschuldete Arbeitslosigkeit im Sinne des Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80  nicht vor (VG Gießen, Beschl. vom 15.03.2001 - 7 G 4142/00 (zitiert nach juris) für eine 6-jährige Strafhaft;  zur Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt während der Zeit einer ca. 14 Monate andauernden Untersuchungshaft bei einer anschließenden Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung: EuGH Urt. vom 20.02.2000 - Rs C-340/97 (Nazli) = InfAuslR 2000, 161) .
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 K 3589/00
    Ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung im Sinne dieser Vorschrift ist anzunehmen, wenn schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG vorliegen (BVerwG, Urt.v.11.06.1996 - 1 C 24/94 = BVerwGE 101, 247).
  • EuGH, 26.11.1998 - C-1/97

    Birden / Stadtgemeinde Bremen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 K 3589/00
    Der Kläger erfüllt im maßgeblichen Zeitpunkt allenfalls die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1  1.Spiegelstrich  ARB 1/80, wenn davon auszugehen ist, dass er während seiner Beschäftigung bei der xxx in der Zeit vom 01.12.1998 bis zum Zeitpunkt seiner Inhaftierung am 16.12.1999 dem regulären Arbeitsmarkt zur Verfügung stand (EUGH, Urt.v.26.11.1998 - C - 1/97 (Birden) = InfAuslR 1999 S.6).
  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 K 3589/00
    Ob  Strafhaft jedenfalls die vor Ablauf einer 4-jährigen Beschäftigung erworbenen Ansprüche nach Art. 6 Abs. 1  ARB 1/80 grundsätzlich vernichtet (so BVerwG, Beschl.v.08.05.1996 - 1 B 136/95 - = InfAuslR 1996, 299 m.w.N.), ist danach nicht zu entscheiden.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 13 S 1997/96

    Ausweisung eines Straftäters: Regelausweisung - Eröffnung einer …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 K 3589/00
    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn einer der Familienangehörigen aufgrund individueller Besonderheiten, etwa Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder psychischer Not, mehr als in einer dem Regelfall entsprechenden "normalen" familiären Lebensgemeinschaft üblich auf den persönlichen Beistand des anderen Familienangehörigen angewiesen ist (VGH Bad.-Württ., Beschl.v.06.05.1997, InfAuslR 1997, 363).
  • VG Gießen, 15.03.2001 - 7 G 4142/00

    Regelausweisung oder Ist-Ausweisung straffälliger türkischer Arbeitnehmer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 K 3589/00
    Dass dem Kläger entsprechend der Bestätigung vom 25.09.2001 im Falle der Entlassung aus der Strafhaft bei einem anderen Arbeitgeber eine Einstellungszusage erteilt wurde, reicht nicht aus für die Annahme, dass er dem regulären Arbeitsmarkt, der ihm nach Art. 6 Abs. 1 Spiegelstrich 1 ARB 1/80 ohnehin nur beschränkt eröffnet war, während  seiner -  im maßgeblichen Zeitpunkt seit knapp fünf Monaten verbüßten und jedenfalls noch etwa 13 Monate andauernden -  Strafhaft  (2/3-Verbüßung am 21.12.2001) zu Verfügung stand:  Selbst wenn in zeitlicher Hinsicht von einer nur vorübergehenden Unterbrechung seiner Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt auszugehen wäre, liegt unverschuldete Arbeitslosigkeit im Sinne des Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80  nicht vor (VG Gießen, Beschl. vom 15.03.2001 - 7 G 4142/00 (zitiert nach juris) für eine 6-jährige Strafhaft;…  zur Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt während der Zeit einer ca. 14 Monate andauernden Untersuchungshaft bei einer anschließenden Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung: EuGH Urt. vom 20.02.2000 - Rs C-340/97 (Nazli) = InfAuslR 2000, 161) .
  • VG Hamburg, 28.04.1998 - 15 VG 707/98
    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 K 3589/00
    Ob anderes gelten müsste, wenn der Kläger sich auf die Rechte aus Art. 6 Abs. 1 Spiegelstrich 3 ARB 1/80 berufen könnte und das im Zeitpunkt der Inhaftierung bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich zum Ruhen gebracht worden wäre (VG Hamburg, Urt.v.28.04.1998 - 15 VG 707/98 = InfAuslR 1998, 376), ist nicht zu entscheiden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1992 - 18 B 299/92

    Ausweisungsverfügung; Ausländer; Zuständigkeitsbereich; Ausländerbehörde; …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 K 3589/00
    Der Schutz der Kinder vor Sexualdelikten ist eine wichtigen Aufgabe und ein Grundinteresse der Gesellschaft, zu dessen Verwirklichung eine kontinuierliche Ausweisungspraxis zur Abschreckung anderer Ausländer beiträgt (OVG Münster, Beschl. vom 31.03.1992 - 18 B 299/92 = EzAR 033 Nr. 1).
  • VGH Hessen, 21.07.1997 - 13 TG 4776/96

    Aufenthaltsgenehmigung: eheliche Lebensgemeinschaft - Trennung während einer …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 K 3589/00
    Ebenso unstreitig ist, dass dem Kläger, der mit seiner deutschen Ehefrau und seinen drei Söhnen trotz der seit 16.12.1999 andauernden Inhaftierung in familiärer Lebensgemeinschaft lebt (VGH Kassel, Beschl.v.21.07.1997 - 13 TG 4776/96 - = InfAuslR 1998, 51), besonderer Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 Nr. 4 AuslG zusteht und er deshalb nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden kann.
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