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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 01.07.2021 - 7 K 6274/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,19658
VG Stuttgart, 01.07.2021 - 7 K 6274/18 (https://dejure.org/2021,19658)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01.07.2021 - 7 K 6274/18 (https://dejure.org/2021,19658)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - 7 K 6274/18 (https://dejure.org/2021,19658)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage einer Bürgerin gegen die Landeshauptstadt Stuttgart wegen Bürgerbegehren Storno 21 gegen Stuttgart 21 bleibt ohne Erfolg

Sonstiges

  • justiz-bw.de (Terminmitteilung)

    Klage eines Bürgers gegen die Landeshauptstadt Stuttgart wegen Bürgerbegehren Storno 21 gegen Stuttgart 21

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (24)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 1 S 1949/13

    Bürgerbegehren gegen das Projekt Stuttgart 21

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2021 - 7 K 6274/18
    Es ist unzulässig, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Gemeinde z.B. durch ein einseitiges Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder durch einen Anspruch auf Vertragsanpassung bzw. -aufhebung von den eingegangenen vertraglichen Bindungen lösen kann (…vgl. VG Stuttgart, U. v. 17.7.2009 - 7 K 3229/08 -, juris, Rn. 111; VGH BW, U. v. 21.4.2015 - 1 S 1949/13 -, juris, Rn. 89 ).

    Die hiergegen eingelegte Berufung wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 21. April 2015 zurück (- 1 S 1949/13 -, juris).

    Nicht erforderlich ist, dass der Gemeinderatsbeschluss in der Fragestellung oder Begründung des Bürgerbegehrens ausdrücklich genannt ist (vgl. VGH BW, U. v. 18.6.1990 - 1 S 657/90 -, BWGZ 1992, 599 ff.;… VG Stuttgart, U. v. 17.7.2013 - 7 K 4182/11 -, juris, Rn. 93 ; VGH BW, U. v. 21.4.2015 - 1 S 1949/13 -, juris, Rn. 75 ).

    Rn. 57 Der Gesetzgeber hat für die Bindungswirkung von Gemeinderatsbeschlüssen keine zeitliche Komponente vorgesehen (vgl. VGH, U. v. 21.4.2015 - 1 S 1949/13 -, juris, Rn. 83 ).

    Rn. 59 Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 21. April 2015 (- 1 S 1949/13 -, juris, Rn. 83 ) offen gelassen, ob sich die Initiatoren eines Bürgerbegehrens auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen können, ohne die Frist des § 21 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 GemO einhalten zu müssen.

    An die Begründung sind jedoch keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. VGH BW, U. v. 25.10.1976 - I 561/76 -, juris; VGH BW, U. v. 21.4.2015 - 1 S 1949/13 -, juris, Rn. 70 ).

    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dem eine Täuschungsabsicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu Grunde liegt (…vgl. VGH BW, U. v. 22.8.2013 - 1 S 1047/13 -, juris, Rn. 19 ; VGH BW, U. v. 21.4.2015 - 1 S 1949/13 -, juris, Rn. 70 ).

    Es besteht daher kein Anspruch auf Zulassung eines Bürgerentscheids, der im Falle seiner Annahme rechtswidrig wäre (…vgl. VGH BW, B. v. 22.8.2013 - 1 S 1047/13 -, juris, Rn. 18 ;… Kunze/Bronner/Katz, GemO BW, § 21 Rn. 14; VGH BW, U. v. 21.4.2015 - 1 S 1949/13 -, juris, Rn. 88 ).

    Es ist unzulässig, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Gemeinde z.B. durch ein einseitiges Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder durch einen Anspruch auf Vertragsanpassung bzw. -aufhebung von den eingegangenen vertraglichen Bindungen lösen kann (…vgl. Wessels, Rechtliche Beurteilung der Ausnahmetatbestände und deren Umgehungsgefahr bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, 1. Aufl. 2013, S. 394 m.w.N.;… OVG NRW, Urt. v. 4.4.2006 - 15 A 5081/05 - NVwZ-RR 2007, 625;… VG Stuttgart, U. v. 17.7.2009 - 7 K 3229/08 -, juris, Rn. 111; VGH BW, U. v. 21.4.2015 - 1 S 1949/13 -, juris, Rn. 89 ).

  • VG Stuttgart, 17.07.2009 - 7 K 3229/08

    Zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Zusammenhang mit dem Aus- und Neubau …

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2021 - 7 K 6274/18
    Es ist unzulässig, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Gemeinde z.B. durch ein einseitiges Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder durch einen Anspruch auf Vertragsanpassung bzw. -aufhebung von den eingegangenen vertraglichen Bindungen lösen kann (vgl. VG Stuttgart, U. v. 17.7.2009 - 7 K 3229/08 -, juris, Rn. 111;… VGH BW, U. v. 21.4.2015 - 1 S 1949/13 -, juris, Rn. 89 ).

    Die dagegen gerichtete Klage wies die erkennende Kammer mit rechtskräftigem Urteil vom 17. Juli 2009 ab (- 7 K 3229/08 -, VBlBW 2009, 432 ff.).

    Ein Ermessen besteht in diesem Zusammenhang nicht (vgl. VG Stuttgart, U. v. 17.7.2009 - 7 K 3229/08 -, juris, Rn. 72).

    Insbesondere bei mehrstufigen Verwaltungs- und Planungsverfahren kann der Wirkungskreis der Gemeinde in einer Stufe angesprochen sein, obwohl die endgültige Entscheidung auf einer anderen Ebene getroffen wird (…vgl. dazu etwa Kunze/Bronner/Katz, GemO BW, § 21 Rn. 3; VG Stuttgart, U. v. 17.7.2009 - 7 K 3229/08 -, juris, Rn. 68;… VG Stuttgart, U. v. 17.7.2013 - 7 K 4182/11 -, juris, Rn. 88 ).

    Dass die Beteiligung der Beklagten an dem Projekt Stuttgart 21 grundsätzlich einem Bürgerbegehren zugänglich ist, hat die Kammer bereits in ihren Urteilen vom 17.Juli 2009 (- 7 K 3229/08 -, juris, Rn. 70) und vom 17. Juli 2013 (…- 7 K 4182/11 -, juris, Rn. 88 ) angenommen.

    Wie die Kammer in ihrem Urteil vom 17. Juli 2009 (- 7 K 3229/08 -, juris, Rn. 83.) ausgeführt hat, ist die grundsätzliche Entscheidung über die Beteiligung der Beklagten am Projekt Stuttgart 21 allerdings bereits davor, insbesondere durch den Abschluss der Realisierungsvereinbarung vom 24. Juli 2001, verbindlich gefallen.

    Schließlich hat die Kammer in dem o.g. Urteil ausgeführt, dass ein Bürgerbegehren auch dann unzulässig ist, wenn es mit bestehenden vertraglichen Verpflichtungen der Gemeinde nicht in Einklang steht und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Gemeinde z.B. durch ein einseitiges Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder durch einen Anspruch auf Vertragsanpassung bzw. -aufhebung von den eingegangenen vertraglichen Bindungen lösen kann (vgl. VG Stuttgart, U. v. 17.7.2009 - 7 K 3229/08 -, juris, Rn. 111).

    Wie die Kammer in ihrem Urteil vom 17. Juli 2009 (- 7 K 3229/08 -, juris, Rn. 83.) ausgeführt hat, ist die grundsätzliche Entscheidung über die Beteiligung der Beklagten am Projekt Stuttgart 21 allerdings bereits vor dem 2. April 2009, insbesondere durch die Realisierungsvereinbarung vom 24. Juli 2001, verbindlich gefallen.

    Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 17. Juli 2009 (- 7 K 3229/08 -, juris, Rn. 83) festgestellt hat, ist die grundsätzliche Entscheidung über die Beteiligung der Beklagten vielmehr bereits im Rahmen der Realisierungsvereinbarung vom 24. Juli 2001 verbindlich gefallen.

    Es ist unzulässig, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Gemeinde z.B. durch ein einseitiges Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder durch einen Anspruch auf Vertragsanpassung bzw. -aufhebung von den eingegangenen vertraglichen Bindungen lösen kann (…vgl. Wessels, Rechtliche Beurteilung der Ausnahmetatbestände und deren Umgehungsgefahr bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, 1. Aufl. 2013, S. 394 m.w.N.;… OVG NRW, Urt. v. 4.4.2006 - 15 A 5081/05 - NVwZ-RR 2007, 625; VG Stuttgart, U. v. 17.7.2009 - 7 K 3229/08 -, juris, Rn. 111;… VGH BW, U. v. 21.4.2015 - 1 S 1949/13 -, juris, Rn. 89 ).

  • VG Stuttgart, 17.07.2013 - 7 K 4182/11

    Bürgerbegehren zur Kündigung der Projektverträge zur Finanzierung des Projekts …

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2021 - 7 K 6274/18
    Die dagegen gerichtete Klage wies das Gericht mit Urteil vom 17. Juli 2013 ab (- 7 K 4182/11 -, juris).

    Insbesondere bei mehrstufigen Verwaltungs- und Planungsverfahren kann der Wirkungskreis der Gemeinde in einer Stufe angesprochen sein, obwohl die endgültige Entscheidung auf einer anderen Ebene getroffen wird (…vgl. dazu etwa Kunze/Bronner/Katz, GemO BW, § 21 Rn. 3;… VG Stuttgart, U. v. 17.7.2009 - 7 K 3229/08 -, juris, Rn. 68; VG Stuttgart, U. v. 17.7.2013 - 7 K 4182/11 -, juris, Rn. 88 ).

    Dass die Beteiligung der Beklagten an dem Projekt Stuttgart 21 grundsätzlich einem Bürgerbegehren zugänglich ist, hat die Kammer bereits in ihren Urteilen vom 17.Juli 2009 (…- 7 K 3229/08 -, juris, Rn. 70) und vom 17. Juli 2013 (- 7 K 4182/11 -, juris, Rn. 88 ) angenommen.

    Darüber hinaus wendet sich das Bürgerbegehren nicht gegen die Erhöhung von Bau- oder Folgekosten eines beschlossenen Vorhabens, sondern betrifft die grundsätzliche Beteiligung der Beklagten an einem Infrastrukturprojekt (vgl. VG Stuttgart, U. v. 17.7.2013 - 7 K 4182/11 -, juris, Rn. 91 ).

    Nicht erforderlich ist, dass der Gemeinderatsbeschluss in der Fragestellung oder Begründung des Bürgerbegehrens ausdrücklich genannt ist (vgl. VGH BW, U. v. 18.6.1990 - 1 S 657/90 -, BWGZ 1992, 599 ff.; VG Stuttgart, U. v. 17.7.2013 - 7 K 4182/11 -, juris, Rn. 93 ;… VGH BW, U. v. 21.4.2015 - 1 S 1949/13 -, juris, Rn. 75 ).

    Dann ist die Initiative als ein initiierendes Begehren zu bewerten (…vgl. OVG NRW, U. v. 28.1.2003 - 15 A 203/02 -, juris, Rn. 17;… Hess. VGH, B. v. 13.7.2004 - 8 TG 1067/04 -, juris, Rn. 55; VG Stuttgart, U. v. 17.7.2013 - 7 K 4182/11 -, juris, Rn. 99 ).

    Eine solche Änderung der Sach- und Rechtslage kann sich durch das Be- oder Entstehen eines Kündigungsrechts für die Projektverträge ergeben (vgl. VG Stuttgart, U. v. 17.7.2013 - 7 K 4182/11 -, juris, Rn. 99 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 1 S 2810/09

    Zur Zulässigkeit der Sicherung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids durch …

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2021 - 7 K 6274/18
    Die Begründung des Bürgerbegehrens stellt auch nicht nur auf die Baukostensteigerung des Projekts Stuttgart 21 als solche (vgl. VGH BW, B. v. 27.4.2010 - 1 S 2810/09 -, juris, Rn. 22), sondern auf ein aus dieser Kostensteigerung sowie eines Vertrauensbruchs - vermutlich - entstandenes Kündigungsrecht ab.

    Rn. 89 Einem Bürgerbegehren kommt auch keine aufschiebende Wirkung zu (vgl. VGH BW, B. v. 27.4.2010 - 1 S 2810/09 -, VBlBW 2010, 311; VGH BW, B. v. 30.9.2010 - 1 S 1722/10 -, VBlBW 2011, 26;… VGH BW, B. v. 8.4.2011 - 1 S 303/11 -, juris, Rn. 9; VGH BW, B. v. 27.6.2011 - 1 S 1509/11 -, VBlBW 2011, 471), sodass nicht erkennbar ist, weshalb im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Verträgen eine vergleichbare Wirkung angenommen werden sollte.

    Soweit hiervon für Verfahren im einstweiligen Rechtschutz eine Ausnahme angenommen wurde (vgl. VGH BW, B. v. 27.4.2010 - 1 S 2810/09 -, juris, Rn. 14) ist nicht erkennbar, weshalb eine Ausweitung auf die Feststellungs- bzw. Fortsetzungsfeststellungsklage geboten sein sollte.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2013 - 1 S 1047/13

    Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens; Pflichten der Gemeinden bei …

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2021 - 7 K 6274/18
    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dem eine Täuschungsabsicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu Grunde liegt (vgl. VGH BW, U. v. 22.8.2013 - 1 S 1047/13 -, juris, Rn. 19 ;… VGH BW, U. v. 21.4.2015 - 1 S 1949/13 -, juris, Rn. 70 ).

    Es besteht daher kein Anspruch auf Zulassung eines Bürgerentscheids, der im Falle seiner Annahme rechtswidrig wäre (vgl. VGH BW, B. v. 22.8.2013 - 1 S 1047/13 -, juris, Rn. 18 ;… Kunze/Bronner/Katz, GemO BW, § 21 Rn. 14;… VGH BW, U. v. 21.4.2015 - 1 S 1949/13 -, juris, Rn. 88 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2017 - 15 A 1561/15

    Wuppertaler Bürgerbegehren "Döpps105" unzulässig

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2021 - 7 K 6274/18
    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Rahmen einer Verpflichtungsklage ist zum einen der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung und zum anderen im Hinblick auf die Einhaltung der in § 21 Abs. 3 GemO (juris: GemO BW) geregelten formellen Voraussetzungen (aus materiell-rechtlichen Gründen) der Zeitpunkt der Unterzeichnung des Bürgerbegehrens durch die Bürger (…vgl. OVG NRW, B. v. 30.10.2008 - 15 A 2027/08 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, U. v. 13.6.2017 - 15 A 1561/15 -, juris, Rn. 80).

    Rn. 45 Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Rahmen einer Verpflichtungsklage ist zum einen der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung und zum anderen im Hinblick auf die Einhaltung der in § 21 Abs. 3 GemO geregelten formellen Voraussetzungen (aus materiell-rechtlichen Gründen) der Zeitpunkt der Unterzeichnung des Bürgerbegehrens durch die Bürger (…vgl. OVG NRW, B. v. 30.10.2008 - 15 A 2027/08 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, U. v. 13.6.2017 - 15 A 1561/15 -, juris, Rn. 80).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - 15 A 2027/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Bürgerentscheides; …

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2021 - 7 K 6274/18
    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Rahmen einer Verpflichtungsklage ist zum einen der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung und zum anderen im Hinblick auf die Einhaltung der in § 21 Abs. 3 GemO (juris: GemO BW) geregelten formellen Voraussetzungen (aus materiell-rechtlichen Gründen) der Zeitpunkt der Unterzeichnung des Bürgerbegehrens durch die Bürger (vgl. OVG NRW, B. v. 30.10.2008 - 15 A 2027/08 -, juris, Rn. 11;… OVG NRW, U. v. 13.6.2017 - 15 A 1561/15 -, juris, Rn. 80).

    Rn. 45 Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Rahmen einer Verpflichtungsklage ist zum einen der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung und zum anderen im Hinblick auf die Einhaltung der in § 21 Abs. 3 GemO geregelten formellen Voraussetzungen (aus materiell-rechtlichen Gründen) der Zeitpunkt der Unterzeichnung des Bürgerbegehrens durch die Bürger (vgl. OVG NRW, B. v. 30.10.2008 - 15 A 2027/08 -, juris, Rn. 11;… OVG NRW, U. v. 13.6.2017 - 15 A 1561/15 -, juris, Rn. 80).

  • VG Stuttgart, 30.09.2015 - 7 K 3612/15

    Stuttgart 21 - Eilantrag in Sachen Bürgerbegehren "Storno 21" abgelehnt

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2021 - 7 K 6274/18
    Dieser Antrag wurde mit Beschluss vom 30. September 2015 (7 K 3612/15) abgelehnt.

    Rn. 33 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Behördenakten (1 Ordner und 1 Hefter), die Gerichtsakte im Verfahren 7 K 3612/15 sowie auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren Bezug genommen.

  • BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09

    Nutzungsherausgabe für ein restituiertes Grundstück: Anspruch des Berechtigten …

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2021 - 7 K 6274/18
    Zum anderen liegt der Regelung die Erwägung zugrunde, dass der Kündigungsberechtigte durch längeres Zuwarten zu erkennen gibt, dass ihm trotz vorliegendem Kündigungsgrund die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht unzumutbar ist (…vgl. Gaier in Münchner Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2019, § 314 Rn. 31; BGH U. v. 21.1.2011 - V ZR 243/09 -, juris;… BT-Drs. 14/6040, S. 178).
  • BVerwG, 14.06.2016 - 10 C 7.15

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; Eisenbahninfrastrukturunternehmen; …

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.07.2021 - 7 K 6274/18
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die hiergegen eingelegten Revisionen mit Urteil vom 14. Juni 2016 ebenfalls zurückgewiesen (- 10 C 7.15 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 15 A 203/02

    Begriff des kassatorischen Bürgerbegehrens; Reichweite des Schutzes von …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2009 - 1 S 419/09

    Kein Bürgerentscheid über Verfahrensschritte in der Bauleitplanung

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2011 - 1 S 1509/11

    Zur Zulässigkeit eines initiierenden, auf einen Planungsverzicht gerichteten …

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2006 - 15 A 5081/05

    Gestaltung der Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung für die Zukunft im …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2016 - 1 S 1883/16

    Bürgerbegehren gegen Gemeinderatsbeschluss

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2010 - 1 S 1722/10

    Älterer Grundsatzbeschluss sperrt kein Bürgerbegehren gegen Detailplanung

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2011 - 1 S 303/11

    Zulässigkeit eines kassatorischen Bürgerbegehrens

  • VGH Hessen, 13.07.2004 - 8 TG 1067/04

    Ausschlussfrist für auf Änderung der Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten …

  • VG Karlsruhe, 10.07.2020 - 2 K 7650/19

    Zulässigkeit eines von Vertrauenspersonen initiierten Bürgerbegehrens; …

  • OLG Nürnberg, 11.11.2020 - 3 U 3284/20

    Bestimmung der angemessene Frist zur Erklärung der Kündigung bei Gewerberaummiete

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 1 S 657/90

    Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluß über die Errichtung einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1983 - 1 S 1204/83

    Zulassung eines Bürgerbegehrens; Rechtsschutzbedürfnis für Klage nach Beginn des …

  • VGH Bayern, 15.03.2019 - 22 A 16.40010

    Kündigung einer Einigung im Besitzeinweisungsverfahren

  • VG Karlsruhe, 30.10.2025 - 8 K 9488/25

    Klagebefugnis im Kommunalverfassungsstreit - Begründung eines Bürgerbegehrens

    Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist zu prüfen, ob die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme mit der Rechtsordnung vereinbar ist (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.4.2015 - 1 S 1949/13 - juris Rn. 88 ;… Beschlüsse vom 22.8.2013 - 1 S 1047/13 - juris Rn. 18 …und vom 26.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 100 ; VG Stuttgart, Urteil vom 1.7.2021 - 7 K 6274/18 - juris Rn. 70 f.; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 15.9.2025 - 14 K 7766/25 - juris Rn. 122 ).

    Es ist unzulässig, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Gemeinde zum Beispiel durch ein einseitiges Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder durch einen Anspruch auf Vertragsanpassung oder -aufhebung von den eingegangenen vertraglichen Bindungen lösen kann (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.4.2015 - 1 S 1949/13 - juris Rn. 89 ; VG Stuttgart, Urteil vom 1.7.2021 - 7 K 6274/18 - juris Rn. 71 ; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 15.9.2025 - 14 K 7766/25 - juris Rn. 123 ).

    Der Umstand, dass die nachträgliche Willensänderung der Gemeinde auf einem Bürgerentscheid und nicht auf der Änderung der Meinung eines neu gewählten Gemeinderates beruht, ändert an der Vertragsbindung nichts (vgl. auch VG Stuttgart, Urteil vom 1.7.2021 - 7 K 6274/18 - juris Rn. 88 ).

  • VG Karlsruhe, 30.10.2025 - 8 K 9465/25
    Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist zu prüfen, ob die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme mit der Rechtsordnung vereinbar ist (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.4.2015 - 1 S 1949/13 - juris Rn. 88 ;… Beschlüsse vom 22.8.2013 - 1 S 1047/13 - juris Rn. 18 …und vom 26.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 100 ; VG Stuttgart, Urteil vom 1.7.2021 - 7 K 6274/18 - juris Rn. 70 f.; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 15.9.2025 - 14 K 7766/25 - juris Rn. 122 ).

    Es ist unzulässig, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Gemeinde zum Beispiel durch ein einseitiges Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder durch einen Anspruch auf Vertragsanpassung oder -aufhebung von den eingegangenen vertraglichen Bindungen lösen kann (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.4.2015 - 1 S 1949/13 - juris Rn. 89 ; VG Stuttgart, Urteil vom 1.7.2021 - 7 K 6274/18 - juris Rn. 71 ; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 15.9.2025 - 14 K 7766/25 - juris Rn. 123 ).

    Der Umstand, dass die nachträgliche Willensänderung der Gemeinde auf einem Bürgerentscheid und nicht auf der Änderung der Meinung eines neu gewählten Gemeinderates beruht, ändert an der Vertragsbindung nichts (vgl. auch VG Stuttgart, Urteil vom 1.7.2021 - 7 K 6274/18 - juris Rn. 88 ).

  • VG Stuttgart, 30.11.2023 - 7 K 2813/23

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Bürgerbegehrens auf Aufhebung eines …

    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dem eine Täuschungsabsicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu Grunde liegt (…vgl. VGH BW, U.v. 22.8.2013 - 1 S 1047/13 -, juris, Rn. 19 , und U.v. 21.4.2015 - 1 S 1949/13 -, juris, Rn. 70 ; VG Stuttgart, U.v. 1.7.2021 - 7 K 6274/18 -, juris, Rn. 62 ).
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