Rechtsprechung
| BVerwG, 08.01.1976 - VII P 12.75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Prozessunfähigkeit eines Klägers - Umfang der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) - Anspruch auf einen mehrstufigen Rechtszug
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Gerichtskostenvorschuß
- BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65
Wiedergutmachung Staatsprüfung
Auszug aus BVerwG, 08.01.1976 - 7 P 12.75
Art. 19 Abs. 4 GG gewährt nicht die Beschreitung des Rechtswegs schlechthin, sondern nur im Rahmen der geltenden Prozeßordnungen (vgl. BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [268]; 27, 297 [310]). - BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.01.1976 - 7 P 12.75
Der Gesetzgeber des Bundes und der Länder geht davon aus und darf dies auch tun, daß durch die Vorschriften des gerichtlichen Verfahrensrechts auch dem Anspruch des einzelnen auf Achtung seiner Personenwürde vor Gericht hinreichend Rechnung getragen wird (vgl. auch BVerwGE 24, 264 [265]).
- BVerwG, 24.04.1990 - 7 B 20.90
Keine nochmalige Überprüfung der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in der …
Auch die Berufung des Klägers auf seine grundgesetzlich geschützte Menschenwürde eröffnet ihm keinen Rechtsschutz außerhalb der in der Prozeßordnung vorgesehenen Möglichkeiten (vgl. dazu schon den im Verfahren des Klägers BVerwG 7 P 12.75 ergangenen Senatsbeschluß vom 8. Januar 1976).
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