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| OLG Hamm, 12.11.2002 - 7 U 21/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 4 O 370/01
- OLG Hamm, 12.11.2002 - 7 U 21/02
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 30.11.1988 - 30 U 201/86
Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2002 - 7 U 21/02
Rn. 47 Im Einzelfall kann das Recht zur Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauches gemäß § 542 BGB a.F. verwirkt sein, da grundsätzlich innerhalb einer angemessenen Frist seit Kenntnis von dem Grund gekündigt werden muß (OLG Hamm NJW 1989, 2629, 2930;… Erman-Jendrek, § 542 Rdn. 12;… Staudinger-Emmerich, § 542 Rdn. 41 jeweils m.w.N.).
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