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Rechtsprechung
   AG Eschwege, 18.02.2022 - 71 Cs - 7600 Js 4293/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,58631
AG Eschwege, 18.02.2022 - 71 Cs - 7600 Js 4293/18 (https://dejure.org/2022,58631)
AG Eschwege, Entscheidung vom 18.02.2022 - 71 Cs - 7600 Js 4293/18 (https://dejure.org/2022,58631)
AG Eschwege, Entscheidung vom 18. Februar 2022 - 71 Cs - 7600 Js 4293/18 (https://dejure.org/2022,58631)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; …

    Auszug aus AG Eschwege, 18.02.2022 - 71 Cs 7600 Js 4293/18
    Während der sechste Zivilsenat (BGH, Urteil vom 21.01.1997 - VI ZR 338/95) noch die Auffassung vertrat, der Beitragsschuldner habe zur Gewährleistung der Beitragsabführung bestehende Kreditrahmen auszuschöpfen, geht der fünfte Strafsenat (BGH, Beschluss vom 28.5. 2002 - 5 StR 16/02) davon aus, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Beschaffung von Kreditmitteln jedenfalls nicht besteht, falls deren Rückzahlung nicht gewährleistet werden kann.
  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95

    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von …

    Auszug aus AG Eschwege, 18.02.2022 - 71 Cs 7600 Js 4293/18
    Während der sechste Zivilsenat (BGH, Urteil vom 21.01.1997 - VI ZR 338/95) noch die Auffassung vertrat, der Beitragsschuldner habe zur Gewährleistung der Beitragsabführung bestehende Kreditrahmen auszuschöpfen, geht der fünfte Strafsenat (BGH, Beschluss vom 28.5. 2002 - 5 StR 16/02) davon aus, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Beschaffung von Kreditmitteln jedenfalls nicht besteht, falls deren Rückzahlung nicht gewährleistet werden kann.
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