Rechtsprechung
| BAG, 02.10.1987 - 8 AZR 160/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urlaubsanspruch von Teilzeitbeschäftigten nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) - Auslegung eines Tarifvertrags - Kürzungsregelung bei der Berechnung von Urlaubstagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 11.10.1985 - 17 Ca 87/85
- LAG Berlin, 03.03.1986 - 9 Sa 115/85
- BAG, 02.10.1987 - 8 AZR 160/86
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 02.10.1987 - 8 AZR 160/86
Dem für die Tarifauslegung in erster Linie maßgeblichen Tarifwortlaut (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) ist nicht zu entnehmen, daß die Tarifvertragsparteien die Jahresarbeitszeit auf 250 Arbeitstage begrenzt hätten.
- BAG, 01.12.1988 - 8 AZR 345/86
Berechnung des Urlaubsanspruchs - Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Verteilung der …
Nach § 48 Abs. 8 Unterabs. 5 MTB II und § 48 Abs. 4 Unterabs. 5 BAT bleibt ein Bruchteil eines Urlaubstages unberücksichtigt (vgl. BAG Urteil vom 2. Oktober 1987 - 8 AZR 160/86 - unter 5 der Gründe, unveröffentlicht).Dies hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 2. Oktober 1987 (- 8 AZR 166/86 - AP Nr. 4 zu § 48 BAT; - 8 AZR 160/86 - unveröffentlicht) sowie vom 26. Mai 1988 (- 8 AZR 655/85 - unveröffentlicht) bereits entschieden.
- BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 655/85
Berechnung von Urlaubsansprüchen bei differenzierten Arbeitszeiten
Sie stimmt mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht überein (vgl. dazu die Urteile vom 2. Oktober 1987 - 8 AZR 166/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, sowie - 8 AZR 160/86 - und - 8 AZR 211/85 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
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