Rechtsprechung
| BVerwG, 06.05.2002 - 8 B 56.02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Nichtfeststellung der angesprochenen Fragen in der Vorinstanz
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 05.02.2002 - 5 A 259/01
- BVerwG, 06.05.2002 - 8 B 56.02
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; …
Auszug aus BVerwG, 06.05.2002 - 8 B 56.02
Sind aber Tatsachen, die vorliegen müssten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Fragen sich in einem Revisionsverfahren stellen könnten, von der Vorinstanz nicht festgestellt worden, so kann die Revision im Hinblick auf diese Fragen nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden (stRspr; vgl. Beschluss vom 17. März 2000 - BVerwG 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 = Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 14).
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