Rechtsprechung
| BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 8.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Geldleistungen als Sanktion bei Verstößen gegen das Wohnungsbindungsgesetz - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommensgrenze in Bezug auf das Erfordernis von deren Nichtüberschreitung bei der Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung - Frage einer verfassungsmäßigen ...
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 29.06.1976 - 6 K 4134/74
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1978 - XIV A 1762/76
- BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 8.79
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.03.1979 - 8 C 69.78
Sanktionen bei Belassung nichtberechtigter Personen in Sozialwohnungen - …
Auszug aus BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 8.79
§ 25 Abs. 1 WoBindG (1974) ist nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 -, das den Beteiligten ebenfalls zugänglich gemacht worden ist, ohne Rücksicht darauf rechtsgültig, daß unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift auch Bußgelder verhängt werden können (§ 26 WoBindG).Die Zweckbestimmung des § 25 Abs. 1 WoBindG (1974) ist vom Berufungsgericht zutreffend erkannt worden; auch insoweit wird auf das genannte Urteil BVerwG 8 C 69.78 Bezug genommen.
Beides wird im genannten Urteil BVerwG 8 C 69.78 näher dargelegt.
- BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 39.78
Auszug aus BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 8.79
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 28. Februar 1979 - BVerwG 8 C 39.78 -, das den Beteiligten zugänglich gemacht worden ist, entschieden, daß die Voraussetzungen des § 5 WoBindG im Zeitpunkt des Antrags auf Erteilung der Wohnberechtigungsbescheinigung vorliegen müssen.
- BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79
Erhebung einer Geldleistung wegen Fehlbelegung einer der Wohnungsbindung …
Er ist darauf gerichtet, den durch den Bindungsverstoß der Wohnungsversorgung zugefügten Schaden auszugleichen durch Geldleistungen, die gemäß § 25 Abs. 4 WoBindG 1974 dem öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau zugeführt werden (vgl. Urteile des Senatsvom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 -, vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 70.78 - [Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 2] undvom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 8.79 -).
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