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Rechtsprechung
   VG Koblenz, 04.04.2005 - 8 K 1992/04.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,37850
VG Koblenz, 04.04.2005 - 8 K 1992/04.KO (https://dejure.org/2005,37850)
VG Koblenz, Entscheidung vom 04.04.2005 - 8 K 1992/04.KO (https://dejure.org/2005,37850)
VG Koblenz, Entscheidung vom 04. April 2005 - 8 K 1992/04.KO (https://dejure.org/2005,37850)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 40.83

    Sanierungsgebiet - Beitragserhebung - Erschließungsanlage - Ordnungsmaßnahme

    Auszug aus VG Koblenz, 04.04.2005 - 8 K 1992/04
    Der Anteil des Aufwands, der nicht der Sanierung diente, sei dagegen allein auf die Grundstücke außerhalb des Sanierungsgebiets umzulegen (Urteil vom 21. Oktober 1983 - 8 C 40/83, NVwZ 1984, 513, vgl. Driehaus, 7. Aufl. 2004, § 3 Rz. 3, 13 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus VG Koblenz, 04.04.2005 - 8 K 1992/04
    Berücksichtigt man den Beurteilungsspielraum der Beklagten von +/-5%, so liegt der Gemeindeanteil von 50 % innerhalb des zulässigen Rahmens (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 2002 - 6 C 10464/02.OVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis, …

    Auszug aus VG Koblenz, 04.04.2005 - 8 K 1992/04
    Danach wird der funktionale Zusammenhang erst getrennt, wenn innerhalb der Abrechnungseinheit eine Straße auf einer Länge von mehr als 100 m durch den Außenbereich verläuft (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2003 - 6 C 10580/02.OVG).
  • BVerwG, 04.09.1970 - IV C 98.69

    Bemessung des Erschließungsbeitrags für Eckgrundstücke

    Auszug aus VG Koblenz, 04.04.2005 - 8 K 1992/04
    Den etwaigen Beitragsausfall muss die Gemeinde tragen (BVerwG, Urteil vom 4. September 1970 - IV C 98.69, DVBl 1972, 299).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 1 L 189/01

    Ausbaubeitrag; Nachschieben einer rechtswirksamen Satzung; Sanierungsgebiet; …

    Auszug aus VG Koblenz, 04.04.2005 - 8 K 1992/04
    Umgekehrt sollen die Grundstücke außerhalb des Sanierungsgebiets nicht für die Maßnahmen im Sanierungsgebiet herangezogen werden, da diese Maßnahmen wegen § 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB nur dem Sanierungsrecht als unterschiedlichem Rechtsregime unterworfen sind (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Juni 2004 - 1 L 189/01).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 47.81

    Heranziehung zu einer Abwassergebühr - Erhebung von Benutzungsgebühren bei …

    Auszug aus VG Koblenz, 04.04.2005 - 8 K 1992/04
    Die Mehrbelastung folgt daraus, dass die unbebauten Grundstücke von Entwässerungsgebühren verschont werden (BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 47/81, NVwZ 1982, 622).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich, …

    Auszug aus VG Koblenz, 04.04.2005 - 8 K 1992/04
    Diese Fläche ist eine Baulücke, da sie mit nur 69 m kleiner als 100 m ist und Baulücken von dieser Größe im Ortsbild verbreitet sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 1997 - 4 B 11.97, VG Koblenz, Urteil vom 19. September 1999 - 8 K 3250/98.KO).
  • VG Koblenz, 28.02.2005 - 8 K 3787/03

    Zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Schieneninfrastruktur

    Auszug aus VG Koblenz, 04.04.2005 - 8 K 1992/04
    In Zukunft ist völlig ungewiss, ob die Strecke stillgelegt, saniert oder als Flughafenbahn ausgebaut wird (vgl. Urteil der Kammer vom 28. Februar 2005 - 8 K 3787/03.KO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2001 - 6 C 10292/01
    Auszug aus VG Koblenz, 04.04.2005 - 8 K 1992/04
    Durch die Übergangsregelung werden nur die Grundstücke zeitweise von der Beitragspflicht ausgenommen, nicht jedoch die Straßen von der Abrechnungseinheit (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Oktober 2001 - 6 C 10292/01.OVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; unzulässige Einbeziehung eines …

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 4. April 2005 - 8 K 1992/04.KO - abgeändert und der Bescheid der Beklagten vom 24. Oktober 2002 in der Fassung, die ihm die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht gegeben hat, aufgehoben.
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