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| VG Weimar, 04.07.2005 - 8 K 5250/04.We |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98
Begünstigender Verwaltungsakt; Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts; …
Auszug aus VG Weimar, 04.07.2005 - 8 K 5250/04
Beschluss vom 29. September 1987 (- BVerwG 7 B 161.87 - NVwZ 1988, 151) ausgesprochen, es bedürfe keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, dass die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts nur dem Adressaten dieses begünstigenden Verwaltungsakts gegenüber verfügt werden könne (ebenso BVerwG, Urteil vom 26.08.1999, NVwZ-RR 2000, 196).Gleichwohl ist er nicht Begünstigter der Zuwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.08.1999, NVwZ-RR 2000, 196).
Dies wäre nur in dem Fall, den das BVerwG (Urteil vom 26.08.1999, a.a.O.) beschrieben hat, gegeben.
Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der unmittelbare Zuwendungsempfänger durch den Bescheid verpflichtet wird, die Zuwendung an einen Dritten weiterzugeben, und wenn die Gewährung von vornherein davon abhängig gemacht wird, dass der Dritte sich den Bedingungen des Bescheides unterwirft (BVerwG, U. v. 26.8.1999 - 3 C 17.98 -, NVwZ-RR 2000, 196).
- BVerwG, 29.09.1987 - 7 B 161.87
Atomrecht - Genehmigung - Rücknahme
Auszug aus VG Weimar, 04.07.2005 - 8 K 5250/04
Beschluss vom 29. September 1987 (- BVerwG 7 B 161.87 - NVwZ 1988, 151) ausgesprochen, es bedürfe keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, dass die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts nur dem Adressaten dieses begünstigenden Verwaltungsakts gegenüber verfügt werden könne (ebenso BVerwG, Urteil vom 26.08.1999, NVwZ-RR 2000, 196).Aus dem Ganzen folgt, dass die Klägerin nicht Adressat des begünstigenden Verwaltungsakts war und deshalb auch nicht der Widerruf des begünstigenden Verwaltungsakts und die Rückforderung ihr gegenüber verfügt werden durfte, weil dies nur dem Adressaten dieses begünstigenden Verwaltungsakts gegenüber verfügt werden durfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 1987 (- BVerwG 7 B 161.87 - NVwZ 1988, 151).
- BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 3.77
Widerruf der Anerkennung eines steuerbegünstigt errichteten und dann veräußerten …
Auszug aus VG Weimar, 04.07.2005 - 8 K 5250/04
In dieser Entscheidung, die eine gefestigte Rechtsprechung fortsetzt (vgl. u.a. Urteil vom 2. März 1977 - BVerwG 8 C 36.76 - Buchholz 454.4 § 9 Nr. 7 II. WoBauG; Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 3.77 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 11), hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, der Widerruf der Anerkennung sei entsprechend den allgemeinen Grundsätzen an denjenigen zu richten, der durch die rückgängig zu machende Anerkennung begünstigt sei.Im Urteil vom 1. März 1978 (a.a.O.) heißt es etwa, der Anerkennungsbescheid begründe den Status einer steuerbegünstigten Wohnung.
- BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92
Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende …
Auszug aus VG Weimar, 04.07.2005 - 8 K 5250/04
Durch eine Abtretung des Anspruchs auf Förderleistungen wird der neue Gläubiger (Zessionar) lediglich Inhaber des durch den Zuwendungsbescheid begründeten Zahlungsanspruchs (BVerwG, U. v. 30.10.1992 - 7 C 24/92 -, NJW 1993, 1610, 1611). - BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 23.81
Nahe Angehörige - Persönliche Tätigkeit bei Heilmaßnahme - Ausschluss der …
Auszug aus VG Weimar, 04.07.2005 - 8 K 5250/04
Da ein Erbe - oder ein anderer Gesamtrechtsnachfolger - in vollem Umfang in die Rechte und Pflichten des Erblassers - oder des sonstigen Rechtsvorgängers - eintritt, gilt dies auch für das durch Verwaltungsakt begründete Rechtsverhältnis und die damit unter Umständen verbundene Inanspruchnahme durch einen Widerrufs- und Rückforderungsbescheid (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 23.81 - ZBR 1983, 206, 207). - BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 71.84
Steuerbegünstigte Mietwohnung - Umwandlung in eine Kauferbbaurechtswohnung - …
Auszug aus VG Weimar, 04.07.2005 - 8 K 5250/04
Sie beruft sich dazu auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Widerruf der Anerkennung von Häusern und Wohnungen als steuerbegünstigt im Urteil vom 21. November 1986 (- BVerwG 8 C 71.84 - NJW 1987, 2598 f.). - BVerwG, 02.03.1977 - 8 C 36.76
Widerruf der Anerkennung eines Einfamilienhauses als steuerbegünstigte Wohnung - …
Auszug aus VG Weimar, 04.07.2005 - 8 K 5250/04
In dieser Entscheidung, die eine gefestigte Rechtsprechung fortsetzt (vgl. u.a. Urteil vom 2. März 1977 - BVerwG 8 C 36.76 - Buchholz 454.4 § 9 Nr. 7 II. WoBauG; Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 3.77 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 11), hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, der Widerruf der Anerkennung sei entsprechend den allgemeinen Grundsätzen an denjenigen zu richten, der durch die rückgängig zu machende Anerkennung begünstigt sei.
- VG Aachen, 29.08.2014 - 7 K 365/14
Zuwendungsbescheid; Widerruf; Rückforderung; Erstattungsanspruch; Adressat
Rn. 64 Vgl. OVG Bbg, Beschluss vom 12.08.1998 - 4 B 31/98 - juris Rn. 24 f.; VG Ansbach, Urteil vom 15.02.2008 - AN 4 K 07.00556 -, juris Rn. 25; VG Weimar, Urteil vom 04.07.2005 - 8 K 5250/04.We -, juris Rn. 25; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Auflage 2012, § 49a Rn. 10; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 49a Rn. 29 m.w.N. - VG Ansbach, 15.02.2008 - AN 4 K 07.00556
Subventionsrecht; Mittelständisches Außenwirtschaftsberatungs-Programm
24, 25; VG Weimar, Urteil vom 4.7.2005, Az. 8 K 5250/04.We, Juris, dort RdNr. 25) und Rechtsliteratur (…Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 49a RdNr. 10;… Stelkens/Bonk, VwVfG, 6. Aufl. 2007, § 49a, RdNr. 29) muss sich der Rückforderungsbescheid nach Wegfall eines begünstigenden Verwaltungsakts grundsätzlich gegen den Adressaten bzw. den Begünstigten des aufgehobenen bzw. unwirksam gewordenen Verwaltungsakts richten. - VG Düsseldorf, 16.01.2007 - 21 K 3575/06
Nachweis der Einkommenssituation bei der Rückforderung gewährten Wohngelds
Rn. 32 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 29.09.1987 - BVerwG 7 B 161.87 -, NVwZ 1988, 151; Urteil vom 26.08.1999 - BVerwG 3 C 17/98 -, NVwZ-RR 2000, 196; VG Weimar, Urteil vom 04.07.2005 - 8 K 5250/04.WE -, juris.
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