Rechtsprechung
| AG Bremen, 08.04.2008 - 80 Gs 75/07 - 403 AR 43790/07, 80 Gs 75/07, 403 AR 43790/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 346
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
Auszug aus AG Bremen, 08.04.2008 - 80 Gs 75/07
Maßstab ist vielmehr das Vorhandensein schlüssiger, verwertbarer und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierter Tatsachen, auf deren Grundlage die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belegt wird, für die das DNA-Identifizierungsmuster einen Aufklärungsansatz durch einen (künftigen) Spurenvergleich bieten kann (vgl. BVerfG, NStZ 2001, S. 328 [BVerfG 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99] ). - OLG Hamm, 04.03.2004 - 4 Ws 722/03
DNA-Identitätsfeststellung; Voraussetzungen, Prognosemaßstab; Bewährungsstrafe
Auszug aus AG Bremen, 08.04.2008 - 80 Gs 75/07
Für die Prognose können greifbare Anhaltspunkte dafür genügen, dass es sich bei der Anlasstat z.B. nicht um eine auf besondere Lebensumstände zurückzuführende Entgleisung gehandelt hat, sondern dass vielmehr aufgrund der Persönlichkeit des Betroffenen weitere vergleichbare Straftaten von erheblicher Bedeutung zu erwarten sind (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.2004 - 4 Ws 722/03 ). - LG Traunstein, 12.03.2007 - 1 Qs 27/07
Zulässigkeit der Speicherung von DNA-Mustern nach §§ 81f, 81g Strafprozessordnung …
Auszug aus AG Bremen, 08.04.2008 - 80 Gs 75/07
Darüber hinaus ist - entgegen der Ansicht des LG Traunstein ( StV 2007, S. 521 [LG Traunstein 12.03.2007 - 1 Qs 27/07] ) - auch bei Anlasstaten der hier genannten Art Wiederholungsgefahr gegeben, d.h. es besteht die Gefahr, dass gegen den Betroffenen zukünftig Strafverfahren wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung zu führen sein werden.
- LG Darmstadt, 28.03.2011 - 3 Qs 152/11
Speicherung von DNA-Mustern: Zu den Anforderungen an das Vorliegen einer …
Insofern darf eine Negativprognose nicht in abstrakter Weise allein deswegen angenommen werden, weil der Betroffene wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften verurteilt worden ist (in diese Richtung weisend, aber: AG Bremen, Beschluss vom 08.04.2008, Az: 80 Gs 75/07 - 403 AR 43790/07, Rz. 13, zitiert nach Juris).Ein solcher weiterer Umstand kann beispielsweise sein, dass ein wegen Besitz von kinderpornographischer Schriften Verurteilter begonnen hat, sich Kindern und Jugendlichen in sexueller Absicht zu nähern (vgl. AG Bremen, Beschluss vom 08.04.2008, Az: 80 Gs 75/07 - 403 AR 43790/07, Rz. 14, zitiert nach Juris).
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