Rechtsprechung
| AG Aachen, 11.07.2008 - 84 C 110/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zur Erstattung von mindestens der Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals durch eine Versicherung bei Anwendung des Zillmerverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …
Auszug aus AG Aachen, 11.07.2008 - 84 C 110/08
Rn. 6 Dies hat zur Folge, dass bei unwirksamen Klauseln, die auch im Wege des Treuhandverfahrens nach § 172 VVG nicht ersetzt werden können (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.2005, Az. IV ZR 162/03, IV ZR 177/03 und IV ZR 245/03 - zitiert nach juris), eine ergänzende Vertragsauslegung vorzunehmen ist, die dazu führt, dass für alte Verträge die Hälfte des ungezillmerten Kapitals auszuzahlen ist. - BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen
Auszug aus AG Aachen, 11.07.2008 - 84 C 110/08
Der Bundesgerichtshof erklärte durch zwei Urteile vom 09.05.2001 (BGHZ 147, 354 und 373) auf eine Verbandsklage solche Zillmerungsklauseln für unwirksam. - BGH, 12.10.2005 - IV ZR 177/03
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …
Auszug aus AG Aachen, 11.07.2008 - 84 C 110/08
Rn. 6 Dies hat zur Folge, dass bei unwirksamen Klauseln, die auch im Wege des Treuhandverfahrens nach § 172 VVG nicht ersetzt werden können (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.2005, Az. IV ZR 162/03, IV ZR 177/03 und IV ZR 245/03 - zitiert nach juris), eine ergänzende Vertragsauslegung vorzunehmen ist, die dazu führt, dass für alte Verträge die Hälfte des ungezillmerten Kapitals auszuzahlen ist. - BGH, 12.10.2005 - IV ZR 245/03
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …
Auszug aus AG Aachen, 11.07.2008 - 84 C 110/08
Rn. 6 Dies hat zur Folge, dass bei unwirksamen Klauseln, die auch im Wege des Treuhandverfahrens nach § 172 VVG nicht ersetzt werden können (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.2005, Az. IV ZR 162/03, IV ZR 177/03 und IV ZR 245/03 - zitiert nach juris), eine ergänzende Vertragsauslegung vorzunehmen ist, die dazu führt, dass für alte Verträge die Hälfte des ungezillmerten Kapitals auszuzahlen ist.
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