Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 11.01.2013 - 9 S 394/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mietvertragsverhandlungen - Schadensersatz bei Abbruch
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzanspruchs bei Abbruch von Vertragsverhandlungen über den Abschluss eines Mietvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietvertrag trotz Zusage nicht unterschrieben: Schadensersatz?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Mietvertragsverhandlungen - Schadensersatz bei Abbruch
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Interessent darf aus berechtigtem Grund Mietvertrag nicht unterzeichnen, wenn er Schönheitsreparaturen tragen muss
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Mietrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzanspruchs bei Abbruch von Vertragsverhandlungen über den Abschluss eines Mietvertrag
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Schadensersatz eines Mietinteressenten wegen Abbruch der Vertragsverhandlungen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abbruch von Vertragsverhandlungen: Folgenlos bei berechtigtem Grund! (IMR 2013, 134)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 15.08.2012 - 9 C 147/12
- LG Karlsruhe, 11.01.2013 - 9 S 394/12
Papierfundstellen
- ZMR 2013, 720
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94
Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.01.2013 - 9 S 394/12
Gleichwohl kann sich eine Partei schadensersatzpflichtig machen, wenn nach den Vertragsverhandlungen der Vertragsschluss als sicher anzunehmen ist und eine Partei ohne triftigen Grund den Vertragsschluss ablehnt (BGH WM 1969, 595; BGH NJW 1996, 1884). - BGH, 06.02.1969 - II ZR 86/67
Voraussetzungen für das rechtswirksame Zustandegekommen eines Vorvertrages - …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.01.2013 - 9 S 394/12
Gleichwohl kann sich eine Partei schadensersatzpflichtig machen, wenn nach den Vertragsverhandlungen der Vertragsschluss als sicher anzunehmen ist und eine Partei ohne triftigen Grund den Vertragsschluss ablehnt (BGH WM 1969, 595; BGH NJW 1996, 1884).
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