Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 04.06.2024 - 9 U 1314/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Verbraucherzentrale Bundesverband
Gericht verbietet Gesundheits-Werbung für "Hohes C Immun Water"
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HCVO Art. 2 Abs. 2 Nr. 5; HCVO Art. 10 Abs. 1
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen eines Verstoßes gegen die Health-Claim-Verordnung (HCVO); Abgrenzung zwischen speziellen und nicht spezifischen gesundheitsbezogenen Angaben bei einem Erfrischungsgetränk (hier: "immun")
Kurzfassungen/Presse (6)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Bezeichnung IMMUN WATER Irreführend
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Gericht verbietet Gesundheits-Werbung für "Hohes C Immun Water"
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
"Immun Water": Kein zulässiger Name für ein Erfrischungsgetränk
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Gesundheits-Werbung für Hohes C Immun Water verboten
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Bezeichnung "IMMUN WATER" für Getränk unzulässige, gesundheitsbezogene Werbung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gericht verbietet Gesundheits-Werbung für "Hohes C Immun Water" - vzbv klagt erfolgreich gegen Getränke-Werbung der Eckes-Granini Deutschland GmbH
Verfahrensgang
- LG Mainz, 23.10.2023 - 4 O 286/22
- OLG Koblenz, 04.06.2024 - 9 U 1314/23
- BGH - I ZR 100/24 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (30)
- EuGH, 30.01.2020 - C-524/18
Dr. Willmar Schwabe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Gesundheit - …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2024 - 9 U 1314/23
Art. 10 Abs. 3 HCVO begründet von diesem Grundsatz lediglich eine Ausnahme für solche gesundheitsbezogenen Angaben, die nur Verweise auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile des Nährstoffs oder Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden zum Gegenstand haben (EuGH, Urteil vom 30.01.2020 - C-524/18 -, Rn. 56, juris; BGH GRUR 2015, 403 - Monsterbacke II;… Sosnitza/Meisterernst LebensmittelR/Rathke/Hahn, 188. EL November 2023, VO (EG) 1924/2006 Art. 10 Rn. 32).Rn. 47 Die Ausnahmeregelung des Art. 10 Abs. 3 HCVO (EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-524/18 -, Rn. 56, juris;… BGH GRUR 2015, 403 - Monsterbacke II Sosnitza/Meisterernst LebensmittelR/Rathke/Hahn, 188. EL November 2023, VO (EG) 1924/2006 Art. 10 Rn. 32) ist schon deshalb nicht einschlägig, weil es sich bei dem Begriff "...[A]" im streitgegenständlichen Kontext nicht um einen Verweis auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile des Nährstoffs oder Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden (allgemeine bzw. nicht spezifische gesundheitsbezogene Angabe) handelt.
Rn. 93 Art. 10 Abs. 3 HCVO stellt lediglich eine eng auszulegende Ausnahme zu dem Grundsatz des Art. 10 Abs. 1 HCVO dar, wonach gesundheitsbezogene Angaben mit Ausnahme derjenigen, die in eine der Listen der gemäß dieser Verordnung zugelassenen Angaben aufgenommen sind, verboten sind (EuGH, Urteil vom 30.01.2020 - C-524/18 -, Rn. 56).
Rn. 98 Nur in dem besonderen Fall, in dem die speziellen gesundheitsbezogenen Angaben wegen ihrer großen Zahl oder Länge nicht vollständig auf der Seite der Verpackung erscheinen können, auf der sich der Verweis befindet, den sie untermauern sollen, ist davon auszugehen, dass das Erfordernis eines unmittelbaren visuellen Zusammenhangs ausnahmsweise durch einen ausdrücklichen Hinweis wie etwa einen Sternchenhinweis erfüllt werden könnte, wenn damit klar und für den Verbraucher vollkommen verständlich die inhaltliche Entsprechung zwischen den gesundheitsbezogenen Angaben und dem Verweis in räumlicher Hinsicht sichergestellt wird (EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-524/18 -, Rn. 44 - 49, juris;… BGH, GRUR 2020, 1007 - B- Vitamine II, Rn. 27+29).
- BGH, 19.05.2022 - I ZR 69/21
Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis
Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2024 - 9 U 1314/23
Rn. 32 Der Streitgegenstand wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch den Klageantrag, in dem sich die von der Klagepartei in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem die Klagepartei die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH…, Urteil vom 13.09.2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 - Biomineralwasser - Rn. 18;… Urteil vom 25.06.2020 - I ZR 96/19, GRUR 2020, 1226 Rn. 23 = WRP 2020, 1426 - LTE-Geschwindigkeit; BGH, GRUR 2022, 971 - Grundpreisangabe im Internet, Versäumnisurteil vom 19.05.2022 - I ZR 69/21 -, Rn. 21).Richtet sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform wie beispielsweise eine Werbeanzeige, so ist in dieser Verletzungsform der Lebenssachverhalt zu sehen, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird (…BGHZ 194, 314 - Biomineralwasser - Rn. 24;… BGH, GRUR 2020, 1226 - LTE-Geschwindigkeit - Rn. 24 m.w.N.; BGH, GRUR 2022, 971 - Grundpreisangabe im Internet, Versäumnisurteil vom 19.05.2022 - I ZR 69/21 -, Rn. 21).
Der Streitgegenstand umfasst dann grundsätzlich alle Beanstandungen, zu der die konkrete Verletzungsform Anlass geben kann (…BGH, GRUR 2020, 1226 - LTE- Geschwindigkeit - Rn. 24, mwN; BGH, GRUR 2022, 971 - Grundpreisangabe im Internet, Versäumnisurteil vom 19. Mai 2022 - I ZR 69/21 -, Rn. 21).
Dazu muss er diesen Gesichtspunkt in seinem Klageantrag umschreiben, wobei er zur Verdeutlichung auf die konkrete Verletzungsform Bezug nehmen kann (…vgl. BGHZ 194, 314 - Biomineralwasser - Rn. 25;… BGH, GRUR 2020, 1226 - LTE-Geschwindigkeit - Rn. 25; BGH, GRUR 2022, 971 - Grundpreisangabe im Internet, Versäumnisurteil vom 19.05.2022 - I ZR 69/21 -, Rn. 21; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Urteil vom 31.08.2023 - 5 U 99/20 -, Rn. 65).
- BGH, 25.06.2020 - I ZR 96/19
Einheitlicher Streitgegenstand bei einem wettbewerbsrechtlichen …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2024 - 9 U 1314/23
Rn. 32 Der Streitgegenstand wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch den Klageantrag, in dem sich die von der Klagepartei in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem die Klagepartei die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH…, Urteil vom 13.09.2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 - Biomineralwasser - Rn. 18; Urteil vom 25.06.2020 - I ZR 96/19, GRUR 2020, 1226 Rn. 23 = WRP 2020, 1426 - LTE-Geschwindigkeit;… BGH, GRUR 2022, 971 - Grundpreisangabe im Internet, Versäumnisurteil vom 19.05.2022 - I ZR 69/21 -, Rn. 21).Richtet sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform wie beispielsweise eine Werbeanzeige, so ist in dieser Verletzungsform der Lebenssachverhalt zu sehen, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird (…BGHZ 194, 314 - Biomineralwasser - Rn. 24; BGH, GRUR 2020, 1226 - LTE-Geschwindigkeit - Rn. 24 m.w.N.;… BGH, GRUR 2022, 971 - Grundpreisangabe im Internet, Versäumnisurteil vom 19.05.2022 - I ZR 69/21 -, Rn. 21).
Der Streitgegenstand umfasst dann grundsätzlich alle Beanstandungen, zu der die konkrete Verletzungsform Anlass geben kann (BGH, GRUR 2020, 1226 - LTE- Geschwindigkeit - Rn. 24, mwN;… BGH, GRUR 2022, 971 - Grundpreisangabe im Internet, Versäumnisurteil vom 19. Mai 2022 - I ZR 69/21 -, Rn. 21).
Dazu muss er diesen Gesichtspunkt in seinem Klageantrag umschreiben, wobei er zur Verdeutlichung auf die konkrete Verletzungsform Bezug nehmen kann (…vgl. BGHZ 194, 314 - Biomineralwasser - Rn. 25; BGH, GRUR 2020, 1226 - LTE-Geschwindigkeit - Rn. 25;… BGH, GRUR 2022, 971 - Grundpreisangabe im Internet, Versäumnisurteil vom 19.05.2022 - I ZR 69/21 -, Rn. 21; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Urteil vom 31.08.2023 - 5 U 99/20 -, Rn. 65).
- EuGH, 06.09.2012 - C-544/10
Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden
Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2024 - 9 U 1314/23
Der Begriff "Zusammenhang" ist dabei weit zu verstehen (EuGH GRUR 2012, 1161 - Deutsches Weintor - Rn. 34;… EuGH GRUR 2013, 1061 - Green-Swan Pharmaceuticals - Rn. 22).Der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" erfasst daher jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert (EuGH GRUR 2012, 1161 - Deutsches Weintor - Rn. 35;… BGH GRUR 2013, 189 - Monsterbacke - Rn. 9;… BGH, GRUR 2013, 958 - Vitapilze - Rn. 10).
Dabei sind sowohl die vorübergehenden und flüchtigen Auswirkungen als auch die kumulativen Auswirkungen des wiederholten und längerfristigen Verzehrs eines bestimmten Lebensmittels auf den körperlichen Zustand zu berücksichtigen (EuGH GRUR 2012, 1161 - Deutsches Weintor - Rn. 35, 38).
- BGH, 07.04.2016 - I ZR 81/15
Repair-Kapseln - Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2024 - 9 U 1314/23
Eine gesundheitsbezogene Angabe, die nicht erkennen lässt, auf welchen der in der Liste der zugelassenen Angaben im Anhang zur Verordnung (EU) Nr. 432/2012 aufgeführten Nährstoffen, Substanzen, Lebensmitteln oder Lebensmittelkategorien die behauptete Wirkung eines Produkts beruht, ist mit den zugelassenen Angaben zudem auch nicht inhaltsgleich und somit unzulässig (BGH, GRUR 2016, 1200 - Repair-Kapseln - Rn. 35 f. und 40;… BGH Beschluss vom 06.12.2017 - I ZR 167/16 -, GRUR-RS 2017, 137904 - Detox - Rn. 14; KG Urteil vom 18.07.2017, LMuR 2018, 23).Rn. 49 Für die Abgrenzung zwischen speziellen und nicht spezifischen gesundheitsbezogenen Angaben kommt es darauf an, ob mit der Angabe ein unmittelbarer Wirkungszusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und einer Funktion des menschlichen Organismus hergestellt wird, dessen wissenschaftliche Absicherung (vgl. Art. 6 Abs. 1 der HCVO) in einem Zulassungsverfahren nach Art. 13 Abs. 3 dieser Verordnung (für Angaben nach Art. 13 Abs. 1 der Verordnung) oder nach Art. 15 bis 17 der Verordnung (für Angaben nach Art. 14 Abs. 1 der Verordnung) überprüft werden kann (BGH; Beschluss vom 29.03.2017 - I ZR 71/16 -, LMuR 2017, 199, 200 - Detox; BGH GRUR 2016, 1200 - Repair-Kapseln - Rn. 24, m.w.N.).
Soweit der Senat entschieden hat, dass eine gesundheitsbezogene Angabe bei einem nicht nur aus einem Stoff bestehenden Produkt nur zulässig ist, wenn sie die Substanz benennt, die die behauptete Wirkung hat (vgl. BGH, GRUR 2016, 1200 Rn. 35 f. und 40 - Repair-Kapseln), werden damit Anforderungen an die Zulässigkeit gesundheitsbezogener Angaben gestellt.
- OLG München, 21.12.2023 - 29 U 4088/22
Für ein gesundes Immunsystem
Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2024 - 9 U 1314/23
In der Rechtsprechung seien die Begriffe "immun" und "Immunsystem" als allgemeine gesundheitsbezogene Angaben eingestuft und als solche nicht beanstandet worden (OLG München, Urteil vom 21.12.2023-- 29 U 4088/22, GRUR-RS 2023, 45471; LG Osnabrück, Urteil vom 25.02.2022; LMuR 2022, 349).Die Tatsache, dass das Immunsystem als solches nicht das allgemeine Wohlbefinden bzw. eine Verbesserung des körperlichen Allgemeinzustands, sondern eine körperliche Funktion beschreibt, auf die sich eine spezifische Gesundheitsangabe beziehen kann, ergibt sich damit schon daraus, dass der Unionsgesetzgeber selbst in der VO (EU) Nr. 432/2012 Angaben über die "normale Funktion des Immunsystems" zu den gesundheitsbezogenen Angaben nach der HCVO rechnet (vgl. OLG München, Urteil vom 21.12.2023 - 29 U 4088/22, GRUR-RS 2023, 45471 - Für ein gesundes Immunsystem - Rn. 22; OLG Hamm…, Urteil vom 11.8.2022 - 4 U 81/21, GRUR-RR 2023, 97- Volle Power für Ihr Immunsystem - Rn. 38).
Rn. 65 Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 21.12.2023 (GRUR-RS 2023, 45471) bezieht und meint, dort werde der Begriff "Immunsystem" nur als allgemeine gesundheitsbezogene Angabe eingestuft, trifft dies bereits nicht zu.
- BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11
Biomineralwasser
Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2024 - 9 U 1314/23
Rn. 32 Der Streitgegenstand wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch den Klageantrag, in dem sich die von der Klagepartei in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem die Klagepartei die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH, Urteil vom 13.09.2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 - Biomineralwasser - Rn. 18;… Urteil vom 25.06.2020 - I ZR 96/19, GRUR 2020, 1226 Rn. 23 = WRP 2020, 1426 - LTE-Geschwindigkeit;… BGH, GRUR 2022, 971 - Grundpreisangabe im Internet, Versäumnisurteil vom 19.05.2022 - I ZR 69/21 -, Rn. 21).Richtet sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform wie beispielsweise eine Werbeanzeige, so ist in dieser Verletzungsform der Lebenssachverhalt zu sehen, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird (BGHZ 194, 314 - Biomineralwasser - Rn. 24;… BGH, GRUR 2020, 1226 - LTE-Geschwindigkeit - Rn. 24 m.w.N.;… BGH, GRUR 2022, 971 - Grundpreisangabe im Internet, Versäumnisurteil vom 19.05.2022 - I ZR 69/21 -, Rn. 21).
Dazu muss er diesen Gesichtspunkt in seinem Klageantrag umschreiben, wobei er zur Verdeutlichung auf die konkrete Verletzungsform Bezug nehmen kann (vgl. BGHZ 194, 314 - Biomineralwasser - Rn. 25;… BGH, GRUR 2020, 1226 - LTE-Geschwindigkeit - Rn. 25;… BGH, GRUR 2022, 971 - Grundpreisangabe im Internet, Versäumnisurteil vom 19.05.2022 - I ZR 69/21 -, Rn. 21; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Urteil vom 31.08.2023 - 5 U 99/20 -, Rn. 65).
- BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12
Vitalpilze
Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2024 - 9 U 1314/23
Der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" erfasst daher jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert (…EuGH GRUR 2012, 1161 - Deutsches Weintor - Rn. 35;… BGH GRUR 2013, 189 - Monsterbacke - Rn. 9; BGH, GRUR 2013, 958 - Vitapilze - Rn. 10).Zudem hat der Bundesgerichtshof sich bereits in einem Urteil vom 17.01.2013 (BGH GRUR 2013, 958 - Vitapilz) unter anderem mit den Werbeaussagen: "Starker Vitapilz in der effektiven Unterstützung des Immunsystems" und "zur Unterstützung eines stabilen Immunsystems" befasst und diese - im Gegensatz zu den Aussagen "zur Unterstützung einer optimalen Leistungsfähigkeit" und "Der Raupenpilz erhöht Ausdauer und Leistungsfähigkeit" - als einem Zulassungsverfahren zugängliche, unzulässige spezifische gesundheitsbezogene Angaben eingestuft (…BGH a.a.O. Rn. 8, 11 ff., 18).
- OLG Hamm, 11.08.2022 - 4 U 81/21
HCVO; gesundheitsbezogene Angaben; Immunsystem; Körperfunktion
Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2024 - 9 U 1314/23
Die Tatsache, dass das Immunsystem als solches nicht das allgemeine Wohlbefinden bzw. eine Verbesserung des körperlichen Allgemeinzustands, sondern eine körperliche Funktion beschreibt, auf die sich eine spezifische Gesundheitsangabe beziehen kann, ergibt sich damit schon daraus, dass der Unionsgesetzgeber selbst in der VO (EU) Nr. 432/2012 Angaben über die "normale Funktion des Immunsystems" zu den gesundheitsbezogenen Angaben nach der HCVO rechnet (vgl. OLG München…, Urteil vom 21.12.2023 - 29 U 4088/22, GRUR-RS 2023, 45471 - Für ein gesundes Immunsystem - Rn. 22; OLG Hamm, Urteil vom 11.8.2022 - 4 U 81/21, GRUR-RR 2023, 97- Volle Power für Ihr Immunsystem - Rn. 38).Rn. 67 Ebenfalls als unzulässige spezifische gesundheitsbezogene Angabe hat das Oberlandesgericht Celle die Aussage "Volle Power für Ihr Immunsystem" eingestuft (OLG Hamm GRUR-RR 2023, 97- Volle Power für Ihr Immunsystem) sowie das Kammergericht Berlin in einer Entscheidung vom 18.07.2017 (KG, Urteil vom 18.07.2017 - 5 U 132/15, LMuR 2018, 23, 25 f.) die Werbeaussage "das Immunsystem stärken".
- BGH, 25.06.2020 - I ZR 162/16
B-Vitamine II - Gesundheitsangaben auf der Packung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2024 - 9 U 1314/23
Rn. 40 Art. 10 HCVO stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG dar (st. Rspr;… vgl. nur BGH GRUR 2019, 1299 Rn. 13 = WRP 2019, 1570 - Gelenknahrung III; BGH GRUR 2020, 1007 Rn. 17 - B-Vitamine m.w.N.).Rn. 98 Nur in dem besonderen Fall, in dem die speziellen gesundheitsbezogenen Angaben wegen ihrer großen Zahl oder Länge nicht vollständig auf der Seite der Verpackung erscheinen können, auf der sich der Verweis befindet, den sie untermauern sollen, ist davon auszugehen, dass das Erfordernis eines unmittelbaren visuellen Zusammenhangs ausnahmsweise durch einen ausdrücklichen Hinweis wie etwa einen Sternchenhinweis erfüllt werden könnte, wenn damit klar und für den Verbraucher vollkommen verständlich die inhaltliche Entsprechung zwischen den gesundheitsbezogenen Angaben und dem Verweis in räumlicher Hinsicht sichergestellt wird (EuGH…, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-524/18 -, Rn. 44 - 49, juris; BGH, GRUR 2020, 1007 - B- Vitamine II, Rn. 27+29).
- KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15
Wettbewerbsverstoß: Bestimmtheit eines Unterlassungstitels mit Bezugnahme auf …
- LG Osnabrück, 25.02.2022 - 13 O 24/22
Nahrungsergänzungsmittel: Generische Gesundheitsbehauptungen unzulässig
- BGH, 12.02.2015 - I ZR 36/11
Zur Zulässigkeit des Werbeslogans "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für …
- BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13
Werbung für Kindersaft
- BGH, 26.02.2014 - I ZR 178/12
Zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Babynahrung
- BGH, 12.07.2018 - I ZR 162/16
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Health-Claims-Verordnung: Verweis auf der …
- BGH, 12.03.2015 - I ZR 29/13
RESCUE-Produkte
- BGH, 05.12.2012 - I ZR 36/11
Darf "Monsterbacke" "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" sein?
- BGH, 29.03.2017 - I ZR 71/16
Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung mit einer gesundheitsbezogenen Angabe im …
- OLG Düsseldorf, 30.06.2016 - 15 U 8/15
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der …
- BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80
Brillen-Selbstabgabestellen I
- BGH, 20.04.2005 - XII ZR 92/02
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer …
- EuGH, 18.07.2013 - C-299/12
Green - Swan Pharmaceuticals CR - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. …
- LG Nürnberg-Fürth, 18.04.2024 - 19 O 4187/23
Unzulässige gesundheitsbezogene Angabe für eine Bonbonspezialität
- LG München I, 23.02.2022 - 37 O 9874/21
Unlautere gesundheitsbezogene Angaben im Zusammenhang mit dem Vertrieb eines …
- BGH, 01.12.2022 - I ZR 144/21
Wegfall der Wiederholungsgefahr III - Wegfall der Wiederholungsgefahr bei …
- BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16
Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung …
- BGH, 19.09.2019 - I ZR 91/18
Erstellung der Listen nach Art. 13 und 14 der Verordnung als Voraussetzung für …
- BGH, 06.12.2017 - I ZR 167/16
Wettbewerbsverstoß durch unlautere Lebensmittelwerbung: Gesundheitsbezogene …
- OLG Hamburg, 31.08.2023 - 5 U 99/20
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Fehlende bzw. unzureichende …
- LG Karlsruhe, 24.07.2025 - 14 O 13/25
Irreführende dm-Werbung: Ein Obst-Quetschie ist kein "Immun Smoothie"
Aufgrund der Verknüpfung des Begriffs "immun" mit dem Mixgetränk selbst, einem Lebensmittel, kann dieser in dem hier streitgegenständlichen Kontext nur so verstanden werden, dass das "Immunsystem" bzw. die "Immunabwehr" durch den Verzehr des Getränks positiv beeinflusst wird (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 4. Juni 2024 - 9 U 1314/23 -, Rn. 56, juris).Rn. 39 (1) Maßgeblich für die Einordnung als spezifische oder als allgemeine gesundheitsbezogene Angabe ist nicht nur der genaue Wortlaut der Angabe, sondern wie diese vom Verbraucher verstanden wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 4. Juni 2024 - 9 U 1314/23 -, Rn. 52, juris).
Rn. 52 Die Tatsache, dass das Immunsystem als solches nicht das allgemeine Wohlbefinden bzw. eine Verbesserung des körperlichen Allgemeinzustands, sondern eine körperliche Funktion beschreibt, auf die sich eine spezifische Gesundheitsangabe beziehen kann, ergibt sich damit schon daraus, dass der Unionsgesetzgeber selbst in der VO (EU) Nr. 432/2012 Angaben über die "normale Funktion des Immunsystems" zu den gesundheitsbezogenen Angaben nach der HCVO rechnet (vgl. OLG München…, Urteil vom 21.12.2023 - 29 U 4088/22, GRUR-RS 2023, 45471 - Für ein gesundes Immunsystem - Rn. 22; OLG Hamm…, Urteil vom 11.8.2022 - 4 U 81/21, GRUR-RR 2023, 97- Volle Power für Ihr Immunsystem - Rn. 38; zust. OLG Koblenz, Urteil vom 4. Juni 2024 - 9 U 1314/23 -, Rn. 63, juris).
- OLG Schleswig, 05.06.2025 - 6 U 1/25
Zulässigkeit einer Werbung mit der Produktbezeichnung "Solid Joints" und anderen …
Dagegen spricht auch nicht die Tatsache, dass es sich bei der Angabe um die Produktbezeichnung oder einen Teil davon handelt (vgl. zur Frage der spezifischen gesundheitsbezogenen Aussage durch Produktbezeichnungen auch OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2024 - 9 U 1314/23 - IMMUN WATER; OLG Bamberg, Urteil vom 04.12.2024 - 3 UKl 3/24 e - Fatburner). - OLG Brandenburg, 10.02.2026 - 6 U 137/24
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen als Anspruch eines Abmahnenden vom …
Das Oberlandesgericht Koblenz hat bei einem Streit über die Zulässigkeit der Aussage "Immun Water" den Gebührenstreitwert auf 20.000 EUR festgesetzt (Urteil vom 04.06.2024 - 9 U 1314/23, GRUR-RS 2024, 17970).
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