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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.07.1996 - 9 U 273/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10479
OLG Stuttgart, 03.07.1996 - 9 U 273/95 (https://dejure.org/1996,10479)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.07.1996 - 9 U 273/95 (https://dejure.org/1996,10479)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Juli 1996 - 9 U 273/95 (https://dejure.org/1996,10479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsanspruch wegen unwirksamer Börsentermingeschäfte mangels Börsentermingeschäftsfähigkeit; Gewerbsmäßiges Betreiben von Börsentermingeschäften; Abgrenzung von berufsmäßiger Tätigkeit und gewerbsmäßiger Tätigkeit im Börsenrecht; Eine bloße Gutschrift auf einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 2162
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.03.1994 - XI ZR 31/93

    Rechenschaftspflicht eines Vermögensverwalters; Erlangung der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.1996 - 9 U 273/95
    Es ist anerkannt, daß neben den Verpflichtungen der Bank zur Herbeiführung der Börsentermingeschäftsfähigkeit auch bei Optionsscheingeschäften auf Vermitlung einer Bank im Einzelfall eine Aufklärung über die Risiken der Geschäftegeboten sein kann, bei deren Unterlassung Schadensersatzansprüche aus c.i.c. bestehen können (BGH NJW 1994, 1861 [BGH 29.03.1994 - XI ZR 31/93] ).
  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 185/87

    Termingeschäftsfähigkeit aufgrund berufsmäßigen Handelns

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.1996 - 9 U 273/95
    Allerdings sind für eine gewerbsmäßige Betätigung eher geringere Anforderungen zu stellen, als sie von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 104, 205, 208) für den berufsmäßig betriebenen Terminhandel mit dem Begriff des "planmäßigen Geschäftsbetrieb" gefordert werden (…Schwark a.a.O.).
  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.1996 - 9 U 273/95
    Auch kann ab diesem Zeitpunkt eine etwaige Vermutung, daß bei unterbliebener Aufklärung vor dem Erstgeschäft, diese auch für die Folgegeschäfte ursächlich geworden sein könnte (BGH NJW 1993, 2434 [BGH 22.06.1993 - XI ZR 215/92] ; OLG Stuttgart WM 1995, 1270) nicht mehr zugunsten des Klägers eingreifen.
  • BGH, 25.10.1994 - XI ZR 43/94

    Aufklärungspflicht von Banken bei Geschäften mit selbständigen Optionsscheinen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.1996 - 9 U 273/95
    Die streitgegenständlichen Geschäfte aus der Zeit von März 1990 bis Januar 1994 stellen - was zwischen den Parteien nicht umstritten ist - als sog. Indexoptionsscheingeschäfte bzw. Währungsoptionsscheingeschäfte keine Kassageschäfte, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1995, 321 [BGH 25.10.1994 - XI ZR 43/94] ) Börsentermingeschäfte i.S.v. §§ 50 ff. BörsG dar.
  • BGH, 03.05.1995 - XI ZR 195/94

    Höhe des Verzugsschadens von Banken

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.1996 - 9 U 273/95
    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur abstrakten Verzugsschadensberechnung der Banken (BGH WM 1995, 1055) hat der Kläger deshalb einen Anspruch auf Nutzungen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
  • BFH, 13.10.1988 - IV R 220/85

    1. Zur Frage, ob private Differenzgeschäfte für sich allein als gewerbliche …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.1996 - 9 U 273/95
    Steuerrechtliche Erwägungen, wie sie der Kläger in der Berufungsbegründung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Abgrenzung der freiberuflichen von der gewerblichen Tätigkeit angestellt hat (BfH NJW 1989, 1240 [BFH 13.10.1988 - IV R 220/85] ), stellen kein geeignetes Abgrenzungskriterium dar.
  • BGH, 25.06.1991 - XI ZR 178/90

    Wirksamkeit der Verrechnung vollwertiger Forderungen mit Leistungen aufgrund …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.1996 - 9 U 273/95
    Erforderlich wäre insoweit, daß eine entsprechende ausdrückliche Verrechnungsabrede zur Erfüllung einer Verbindlichkeit betreffend das konkrete Börsentermingeschäft getroffen wird (BGH WM 1991, 1367 [BGH 25.06.1991 - XI ZR 178/90] ); eine bloße Gutschrift auf einem Kontokorrentkonto stellt keine Erfüllungsleistung i.S.d. § 55 BörsG dar.
  • OLG Stuttgart, 15.02.1995 - 9 U 185/94

    Geschäfte mit selbstständigen Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.1996 - 9 U 273/95
    Auch kann ab diesem Zeitpunkt eine etwaige Vermutung, daß bei unterbliebener Aufklärung vor dem Erstgeschäft, diese auch für die Folgegeschäfte ursächlich geworden sein könnte (BGH NJW 1993, 2434 [BGH 22.06.1993 - XI ZR 215/92] ; OLG Stuttgart WM 1995, 1270) nicht mehr zugunsten des Klägers eingreifen.
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von …

    Ein Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur ist der Ansicht, die Bank erwerbe durch unberechtigte Sollbuchungen im Zusammenhang mit unverbindlichen Optionsscheingeschäften einen wirtschaftlich nutzbaren Vermögenswert und müsse die daraus erzielten Nutzungen gemäß § 818 Abs. 1 BGB an den Kunden herausgeben (OLG Frankfurt ZIP 1993, 1855, 1859 f.; OLG Zweibrücken WM 1995, 1272, 1275 f.; OLG Stuttgart ZIP 1996, 2162, 2163 f.; OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1961 f.; OLG Karlsruhe EWiR 1997, 983; LG Hamburg ZIP 1992, 615, 616; LG Frankfurt ZIP 1997, 975, 976; LG Düsseldorf EWiR 1997, 981;… Tilp, in: Allmendinger/Tilp, Börsentermin- und Differenzgeschäfte Rdn. 535; Kälberer ZIP 1997, 1055, 1056 f.; Drygala EWiR 1997, 981, 982).
  • OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03

    Bankenhaftung: Pflichten einer Depotbank im Zusammenhang mit …

    Rn. 42 Soweit seit der Börsengesetznovelle von 1989 auch das gewerbsmäßige Betreiben von Börsentermingeschäften Börsentermingeschäftsfähigkeit begründet, gehen obergerichtliche Rechtsprechung und Literatur vor dem Hintergrund des Gesetzeswortlauts - zusätzliche Einführung des Begriffs "gewerbsmäßig" neben dem bisherigen Begriff "berufsmäßig" - und der Gesetzesbegründung, wonach das Merkmal der Berufsmäßigkeit keine sachgerechte Abgrenzung zuließ, was im Übrigen auch den Bedenken des Bundesgerichtshofs entsprach (vgl. WM 1988, 857), überwiegend davon aus, dass § 53 Abs. 1 Satz 2 BörsG n.F. nunmehr auch Personengruppen erfassen soll, deren Betätigung unterhalb der Schwelle der Berufsmäßigkeit liegt, so dass gewerbsmäßiges Handeln weniger voraussetzt als berufsmäßiges (OLG Nürnberg, WM 1999, 426 f.; OLG Stuttgart ZIP 1996, 2162 f.;… Schimansky/Bunte/Lwowski, a.a.O., § 106 Rdnr. 90;… Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., Rdnr. 6 zu § 53 BörsG n.F.;… Schwark, BörsG, § 53 Rdnr. 8; Ebenroth-Boujong-Joost, HGB, Band 2, Anm. IX 252;… Ellenberger, a.a.O., S. 7; Horn, ZIP 1990, 2, 6; anderer Ansicht OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1284 ff. - unter Bezugnahme auf die allerdings nicht zwischen "berufsmäßig" und "gewerbsmäßig" unterscheidende Entscheidung des BGH in ZIP 1992, 1642 - für einen Fall, in dem auch ein Mindestmaß an organisatorischer und geschäftlicher Ausstattung nicht festzustellen war).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.1997 - 7 U 694/96

    Rückforderung von zur Erfüllung unverbindlicher Börsentermingeschäfte dienender …

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  • KG, 07.01.1997 - 19 U 4688/96

    Anspruch auf Ausgleich des Verlustes aus Wertpapiergeschäften; Begriff des …

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