Rechtsprechung
| KG, 14.09.2004 - 9 U 93/04 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Unterlassen einer Berichterstattung; Voraussetzungen für die Hinnahme wahrer Äußerungen; Öffentliche Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters; Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts; ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 93/04
Die die Sozialsphäre betreffenden Äußerungen dürfen nur im Fall schwer wiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen untersagt bzw. mit negativen Sanktionen verknüpft werden, etwa bei Stigmatisierung oder sozialer Ausgrenzung sowie bei Eintreten einer Prangerwirkung (vgl. BVerfGE 35, 202, 234 f; 97, 391, 406;… BVerfG, NJW 2000, S. 2413, 2414).Wer durch seine Tat Mitmenschen oder Rechtsgüter anderer oder der Gemeinschaft angreift oder verletzt, muss es neben der Verurteilung dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse in einer nach dem Prinzip freier Kommunikation lebenden Gemeinschaft auf dem dafür üblichen Weg befriedigt wird (BVerfG, NJW 1973, 1226, 1230 -Lebach I; BGH, NJW 2000, 1036, 1037;… Wenzel, a.a.O., Kap. 10.198).
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 93/04
Es ist jedoch bereits fraglich, ob diese von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für die (Un)-Zulässigkeit der Berichterstattung über schwere Straftaten einer bis dahin unbekannten Personen (vgl. BGHZ 143, 199 = BGH, NJW 2000, 1036) auf das vorliegende Sachgeschehen übertragen werden können.Wer durch seine Tat Mitmenschen oder Rechtsgüter anderer oder der Gemeinschaft angreift oder verletzt, muss es neben der Verurteilung dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse in einer nach dem Prinzip freier Kommunikation lebenden Gemeinschaft auf dem dafür üblichen Weg befriedigt wird (BVerfG, NJW 1973, 1226, 1230 -Lebach I; BGH, NJW 2000, 1036, 1037;… Wenzel, a.a.O., Kap. 10.198).
- BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94
Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS
Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 93/04
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Meldung nicht die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre, sondern die Sozialsphäre betrifft (vgl. BVerfGE 80, 367, 373 f.; 99, 185, 196; BVerfG NJW 2000, S. 2413, 2415).Die die Sozialsphäre betreffenden Äußerungen dürfen nur im Fall schwer wiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen untersagt bzw. mit negativen Sanktionen verknüpft werden, etwa bei Stigmatisierung oder sozialer Ausgrenzung sowie bei Eintreten einer Prangerwirkung (vgl. BVerfGE 35, 202, 234 f; 97, 391, 406; BVerfG, NJW 2000, S. 2413, 2414).
- LG Berlin, 23.03.2004 - 27 O 844/03
Prinz Ernst August von Hannover; Anspruch auf Unterlassung einer …
Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 93/04
Auf die Berufungen der Beklagten werden die Urteile des Landgerichts Berlin (27 O 844/03 und 27 O 846/03) vom 23. März 2004 geändert und die Klagen abgewiesen.Das Landgericht hat die Beklagte durch Urteile vom 23. März 2004 zur Unterlassung sowohl der Wort- als auch und Bildberichterstattung verurteilt (27 O 844/03 und 27 O 846/03).
- EGMR, 24.06.2004 - 59320/00
Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der …
Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 93/04
An der Zulässigkeit der Berichterstattung ändert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Juni 2004 (NJW 2004, 2647) nichts. - BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 93/04
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Meldung nicht die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre, sondern die Sozialsphäre betrifft (vgl. BVerfGE 80, 367, 373 f.; 99, 185, 196;… BVerfG NJW 2000, S. 2413, 2415). - BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 93/04
Unabhängig von der Frage, ob das zwischen der Ehefrau des Klägers und der Bundesrepublik Deutschland ergangene Urteil überhaupt eine Bindungswirkung für den vorliegenden Rechstreit entfalten könnte (vgl. allgemein dazu BVerfGE 74, 358, 370; 82, 106, 120), ist festzustellen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (nachfolgend Gerichtshof genannt) ein völlig anderes Sachgeschehen zu beurteilen hatte. - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 93/04
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Meldung nicht die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre, sondern die Sozialsphäre betrifft (vgl. BVerfGE 80, 367, 373 f.; 99, 185, 196;… BVerfG NJW 2000, S. 2413, 2415). - BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88
Strafrechtliche Auslagenentscheidung
Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 93/04
Unabhängig von der Frage, ob das zwischen der Ehefrau des Klägers und der Bundesrepublik Deutschland ergangene Urteil überhaupt eine Bindungswirkung für den vorliegenden Rechstreit entfalten könnte (vgl. allgemein dazu BVerfGE 74, 358, 370; 82, 106, 120), ist festzustellen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (nachfolgend Gerichtshof genannt) ein völlig anderes Sachgeschehen zu beurteilen hatte. - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus KG, 14.09.2004 - 9 U 93/04
Die die Sozialsphäre betreffenden Äußerungen dürfen nur im Fall schwer wiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen untersagt bzw. mit negativen Sanktionen verknüpft werden, etwa bei Stigmatisierung oder sozialer Ausgrenzung sowie bei Eintreten einer Prangerwirkung (vgl. BVerfGE 35, 202, 234 f; 97, 391, 406;… BVerfG, NJW 2000, S. 2413, 2414). - BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99
Begriff der Schmähkritik
- BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98
Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung …
- BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff …
- BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99
Schutz der Intimsphäre
- OLG Hamburg, 10.02.1994 - 3 U 238/93
Straftäter - keine absolute Person der Zeitgeschichte / Honka II
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