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Rechtsprechung
   LG Aachen, 29.11.2019 - 99 KLs 1/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,63872
LG Aachen, 29.11.2019 - 99 KLs 1/19 (https://dejure.org/2019,63872)
LG Aachen, Entscheidung vom 29.11.2019 - 99 KLs 1/19 (https://dejure.org/2019,63872)
LG Aachen, Entscheidung vom 29. November 2019 - 99 KLs 1/19 (https://dejure.org/2019,63872)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13

    Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der …

    Auszug aus LG Aachen, 29.11.2019 - 99 KLs 1/19
    Schwere Gewaltdelikte, wie hier die Geiselnahme bzw. eine gefährliche Körperverletzung, können im konkreten Einzelfall jedoch bereits aus sich heraus regelmäßig die Schwere der Schuld begründen, wenn die Tatausführung durch massiven Gewalteinsatz, der auf eine Geringschätzung der Integrität fremder gewichtiger Rechtsgüter schließen lässt, und erhebliche verschuldete Tatfolgen bei dem Opfer/den Opfern gekennzeichnet ist (…vgl. MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl. 20.. , § 17 Rn. 71; BGH, Beschluss vom 06. Mai 20.... , 1 StR 178/13).
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 150/18

    Jugendstrafe (Maßstab zur Bestimmung der Schwere der Schuld)

    Auszug aus LG Aachen, 29.11.2019 - 99 KLs 1/19
    Entscheidend ist, inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit sowie die Tatmotivation der Heranwachsenden in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (BGH, Urteil vom 18. Juli 20.. - 2 StR 150/18 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17

    Fortbestehende Möglichkeit zum Verzicht auf eine Einziehungsanordnung bei …

    Auszug aus LG Aachen, 29.11.2019 - 99 KLs 1/19
    Rn. 583 b) Eine Einziehung der bei der sichergestellten Tatmittel war angesichts des durch die Angeklagten jeweils erklärten Verzichts nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 20.. - 5 StR 611/17 -).
  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 532/17

    Anforderungen an die Begründung schädlicher Neigungen bei einem bislang …

    Auszug aus LG Aachen, 29.11.2019 - 99 KLs 1/19
    Sie können in der Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat - wenn auch gegebenenfalls verdeckt - angelegt waren und im Zeitpunkt des Urteils noch gegeben sind und deshalb weitere Straftaten befürchten lassen (BGH, Beschluss vom 06. Februar 20.. , 3 StR 532/17, NStZ 20.. , 658).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 239/17

    Verhängung von Jugendstrafe (besondere Schwere der Schuld: grundsätzlich …

    Auszug aus LG Aachen, 29.11.2019 - 99 KLs 1/19
    Rn. 556 Der Schuldgehalt der Tat ist nach jugendspezifischen Kriterien zu bestimmen, wobei sich die Schwere der Schuld nicht vorrangig anhand des äußeren Unrechtsgehalts der Tat und ihrer Einordnung nach dem allgemeinen Strafrecht bestimmt, sondern in erster Linie auf die innere Tatseite abgestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 09. Januar 20.. - 1 StR 239/17 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00

    Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung …

    Auszug aus LG Aachen, 29.11.2019 - 99 KLs 1/19
    Diese Wirkung kann aber durch Umstände, die den Unrechts- und Schuldgehalt des Regelbeispiels kompensieren und für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, dass die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint, ausgeräumt werden (vgl. so bereits OLG Köln, Beschluss vom 09. November 2000 - Ss 457/00 -).
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