Rechtsprechung
| VG Ansbach, 18.01.2013 - AN 10 K 12.01736 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69
Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO
Auszug aus VG Ansbach, 18.01.2013 - AN 10 K 12.01736
Rn. 17 Die Klage ist hinsichtlich der Gutachtensanforderung bereits unzulässig, denn die Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens ist nach herrschender Rechtsprechung und Lehre, welcher sich die erkennende Kammer angeschlossen hat (vgl. beispielsweise Beschluss vom 14.3.2005, Az.: AN 10 E 05.00679 in VRS 108, 390) kein Verwaltungsakt, sondern nur eine unselbständige Maßnahme der Beweiserhebung (vgl. bereits BVerwG vom 28.11.1969 - Az.: VII C 18.69 , Dauer in Hentschel/König/Dauer, § 46 FeV, RdNr. 15 und die hierin zitierten Entscheidungen). - VGH Bayern, 15.05.2008 - 11 CS 08.616
Begutachtung auf die Eignung im Sinne von § 3 FeV ohne dahingehende klare …
Auszug aus VG Ansbach, 18.01.2013 - AN 10 K 12.01736
Ein gewisser, zumindest faktischer Ausgleich für die insoweit Betroffenen wird durch die erhöhten Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung gemäß der herrschenden Rechtsprechung bewirkt (vgl. etwa BVerwG vom 5.7.2001 - Az.: 3 C 13/1 , BayVGH vom 15.5.2008 - Az.: 11 CS 08.616 ). - VG Ansbach, 14.03.2005 - AN 10 E 05.00679
Auszug aus VG Ansbach, 18.01.2013 - AN 10 K 12.01736
Rn. 17 Die Klage ist hinsichtlich der Gutachtensanforderung bereits unzulässig, denn die Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens ist nach herrschender Rechtsprechung und Lehre, welcher sich die erkennende Kammer angeschlossen hat (vgl. beispielsweise Beschluss vom 14.3.2005, Az.: AN 10 E 05.00679 in VRS 108, 390) kein Verwaltungsakt, sondern nur eine unselbständige Maßnahme der Beweiserhebung (vgl. bereits BVerwG vom 28.11.1969 - Az.: VII C 18.69 , Dauer in Hentschel/König/Dauer, § 46 FeV, RdNr. 15 und die hierin zitierten Entscheidungen).
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