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Rechtsprechung
   VG Ansbach, 18.05.2020 - AN 19 K 19.01281   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19874
VG Ansbach, 18.05.2020 - AN 19 K 19.01281 (https://dejure.org/2020,19874)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18.05.2020 - AN 19 K 19.01281 (https://dejure.org/2020,19874)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18. Mai 2020 - AN 19 K 19.01281 (https://dejure.org/2020,19874)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 17.01

    Widerspruchsbescheid; Rücknahme; Ausgangsbehörde; Ermessen.

    Auszug aus VG Ansbach, 18.05.2020 - AN 19 K 19.01281
    Der ursprüngliche Bescheid und der Widerspruchsbescheid sind eine einheitliche Verwaltungsentscheidung (BVerwG U. v. 28.2. 2002 - 7 C 17/01).
  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2010
    Auszug aus VG Ansbach, 18.05.2020 - AN 19 K 19.01281
    Jede innerhalb dieses Rahmens bleibende Entscheidung des Ortsgesetzgebers ist der gerichtlichen Überprüfung entzogen (vgl. BayVGH B. v. 10.06.2005 - 23 CS 05.927; U. v. 29.4.2010 - 20 BV 09.2010).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus VG Ansbach, 18.05.2020 - AN 19 K 19.01281
    Für die Rechtmäßigkeit des Bescheides ist daher grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Vorauszahlungsbescheides maßgeblich (vgl. BVerwG vom 3.11.1986 BVerwGE 78, 243).
  • VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1723

    Keine Erledigung des Vorauszahlungsbescheids durch den Erlass des endgültigen, …

    Auszug aus VG Ansbach, 18.05.2020 - AN 19 K 19.01281
    Damit sind Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Vorauszahlungsbescheids nur bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids zu berücksichtigen (vgl. BayVGH U.v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723; ebenso OVG Berlin-Brandenburg B. v. 22.11.2011 - Az.: 9 S 29.10).
  • VGH Bayern, 19.08.2004 - 23 B 04.200

    Erhebung von Beiträgen durch die Gemeinde auf Grund des Investitionsaufwands; …

    Auszug aus VG Ansbach, 18.05.2020 - AN 19 K 19.01281
    Dass es sich bei der Errichtung des Betriebsgebäudes nicht um Verbesserungsmaßnahmen handelt, aus denen den Abgabepflichtigen ein zusätzlicher Vorteil erwachse oder das neue Betriebsgebäude keine positiven Auswirkungen auf die Gesamtanlage habe, wurde nicht substantiiert dargelegt noch drängt sich derartiges offensichtlich auf (vgl. auch VGH, B. v. 19.8.2014 - 23 B 04.200).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - 9 S 29.10

    Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bei Anforderung von …

    Auszug aus VG Ansbach, 18.05.2020 - AN 19 K 19.01281
    Damit sind Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Vorauszahlungsbescheids nur bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids zu berücksichtigen (vgl. BayVGH U.v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723; ebenso OVG Berlin-Brandenburg B. v. 22.11.2011 - Az.: 9 S 29.10).
  • VGH Bayern, 18.02.1998 - 23 B 97.2810
    Auszug aus VG Ansbach, 18.05.2020 - AN 19 K 19.01281
    Das Wesen der Vorauszahlung als eine Zahlung vor Entstehung der Beitragspflicht und die darin begründete Abhängigkeit von einer künftigen Beitragsschuld nach Grund und Höhe erfordern für eine Festsetzung jedoch das Vorhandensein einer gültigen Beitragsregelung in Gestalt einer Abgabesatzung nach Art. 2 Abs. 1 KAG, weil nur so die rechtliche Voraussetzung für die spätere Begründung einer Beitragspflicht geschaffen wird (st. Rspr., vgl. BayVGH Urteil v. 18.2.1998, 23 B 97.2810).
  • VGH Bayern, 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417
    Auszug aus VG Ansbach, 18.05.2020 - AN 19 K 19.01281
    Unter Verweis auf BayVGH, B.v. 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417 führte die Widerspruchsbehörde weiter aus, nach der typisierenden Betrachtungsweise werde bei einer typischen gewerblichen Lagerhalle kein Anschlussbedarf an die öffentliche Entwässerungseinrichtung gesehen, so dass diese gemäß den Voraussetzungen des § 5 Abs. 7 Satz 1 VES-EWS als eigenständiges Gebäude ohne tatsächlichen Anschluss bzw. ohne Anschlussbedarf als beitragsfrei gelte.
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