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Rechtsprechung
   VG Ansbach, 15.02.2016 - AN 6 K 15.00789   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10092
VG Ansbach, 15.02.2016 - AN 6 K 15.00789 (https://dejure.org/2016,10092)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.02.2016 - AN 6 K 15.00789 (https://dejure.org/2016,10092)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - AN 6 K 15.00789 (https://dejure.org/2016,10092)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 04.02.2003 - 12 C 02.1942
    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2016 - AN 6 K 15.00789
    Rn. 19 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (BayVGH, Beschlüsse v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942 - und v. 28.4.2003 - 12 C 03.488).

    Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (BayVGH, B. v. 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (BayVGH, B. v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942).

  • VGH Bayern, 28.04.2003 - 12 C 03.488
    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2016 - AN 6 K 15.00789
    Rn. 19 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (BayVGH, Beschlüsse v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942 - und v. 28.4.2003 - 12 C 03.488).

    Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (BayVGH, B. v. 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (BayVGH, B. v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942).

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag - …

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2016 - AN 6 K 15.00789
    Die Frage, welche Rechtsvorschrift anzuwenden ist, richtet sich vorliegend nach dem materiellen Recht (vgl. BVerwG vom 11.2.1999 Buchholz 239.2, § 28 SVG Nr. 2; BVerwG vom 1.12.1989 BVerwGE 84, 157 ff.).
  • VG Freiburg, 10.01.2014 - 4 K 515/13

    Unterhaltsvorschuss bei faktischem Getrenntleben der Ehegatten wegen …

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2016 - AN 6 K 15.00789
    Unterlässt er hingegen derartige zumutbare Bemühungen, die Bedeutung eines Bescheides korrekt zu verstehen, so handelt er grob fahrlässig (vgl. auch VG Freiburg, B. v. 10.1.2014 - 4 K 515/13 - juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 1439/88
    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2016 - AN 6 K 15.00789
    Prozesskostenhilfe muss danach nicht schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Frage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als schwierig erscheint (BVerfG, B. v. 13.3.1990 - 2 BvR 1439/88).
  • VGH Bayern, 28.12.2004 - 12 CE 04.2960
    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2016 - AN 6 K 15.00789
    Als Zeitpunkt der Entscheidungsreife wird grundsätzlich der Zeitpunkt nach Eingang der Behördenakten und der (Klage- bzw. Antrags-)Erwiderung angenommen (BayVGH, B. vom 28.12.2004 - 12 CE 04.2960 u. a.).
  • VG Aachen, 13.01.2014 - 2 K 2378/12

    Unterhaltsvorschuss; Zusammenleben mit dem anderen Elternteil; …

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2016 - AN 6 K 15.00789
    Rn. 46 Dem Kläger war es ferner zumutbar, etwaige Unklarheiten wegen der Bedeutung des Bewilligungsbescheides vom 11. März 2015, der erkennbar allein die Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs zum Gegenstand hatte, durch Nachfrage bzw. Erkundigung bei der Beklagten zu klären (vgl. auch B. der Kammer v. 22.9.2015 - AN 6 K 14.01164; VG Aachen, Gerichtsbescheid v. 13.1.2014 - 2 K 2378/12 - juris, Rn. 30), bevor er - auf eigenes Kostenrisiko - eine Monatskarte erwirbt.
  • VG Ansbach, 03.07.2020 - AN 6 K 18.00861

    Kein Ausschluss der rückwirkenden Gewährung von Fahrtkostenzuschuss und …

    Dies bestimmt sich in erster Linie durch die Entfernung von der Wohnung (mindestens drei Kilometer) und zusätzlich in besonderen Fällen durch persönliche Eigenarten der betreffenden Person (vgl. VG Ansbach, B.v. 15.2.2016 - AN 6 K 15.00789 - BeckRS 2016, 45663, Rn. 34).
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