Rechtsprechung
| VG Augsburg, 30.08.2013 - Au 5 S 13.1203 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einstweiliger Rechtsschutz; Nachbarklage; Errichtung von drei Reihenhäusern; Befreiung von der Baugrenze; Rücksichtnahmegebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85
Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …
Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2013 - Au 5 S 13.1203
Eine gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßende Riegelwirkung oder erdrückende Wirkung einer Bebauung kommt nur bei übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - BauR 1981, 354: 12-geschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zu 2-geschossigem Nachbarwohnhaus; BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85-NVwZ 1987, 34: 11, 5 m hohe und über 13 m lange Siloanlage in einem Abstand von 6 m zu einem 2-geschossigen Wohnhaus).Auch wenn die Verletzung des Rücksichtnahmegebotes nicht in jeden Fall davon abhängt, ob die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind, kommt dem aber durchaus eine indizielle Bedeutung zu und ist bei deren Einhaltung grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt ist (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516; BVerwG, Bv. 16.9.1993 BVerwGE 94, 151;… BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 22; BVerwG U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - NVwZ 1987, 34).
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2013 - Au 5 S 13.1203
Auch wenn die Verletzung des Rücksichtnahmegebotes nicht in jeden Fall davon abhängt, ob die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind, kommt dem aber durchaus eine indizielle Bedeutung zu und ist bei deren Einhaltung grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt ist (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516; BVerwG, Bv. 16.9.1993 BVerwGE 94, 151;… BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 22; BVerwG U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - NVwZ 1987, 34). - BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2013 - Au 5 S 13.1203
Eine gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßende Riegelwirkung oder erdrückende Wirkung einer Bebauung kommt nur bei übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - BauR 1981, 354: 12-geschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zu 2-geschossigem Nachbarwohnhaus; BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85-NVwZ 1987, 34: 11, 5 m hohe und über 13 m lange Siloanlage in einem Abstand von 6 m zu einem 2-geschossigen Wohnhaus).
- BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93
Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …
Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2013 - Au 5 S 13.1203
Auch wenn die Verletzung des Rücksichtnahmegebotes nicht in jeden Fall davon abhängt, ob die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind, kommt dem aber durchaus eine indizielle Bedeutung zu und ist bei deren Einhaltung grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt ist (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516; BVerwG, Bv. 16.9.1993 BVerwGE 94, 151; BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 22; BVerwG U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - NVwZ 1987, 34). - BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - …
Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2013 - Au 5 S 13.1203
Das gilt insbesondere für Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll (vgl. BVerwG, B.v. 19.10.1995 - BauR 1996, 82). - BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96
Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen …
Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2013 - Au 5 S 13.1203
Auch wenn die Verletzung des Rücksichtnahmegebotes nicht in jeden Fall davon abhängt, ob die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind, kommt dem aber durchaus eine indizielle Bedeutung zu und ist bei deren Einhaltung grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt ist (vgl. BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516; BVerwG, Bv. 16.9.1993 BVerwGE 94, 151;… BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - juris Rn. 22; BVerwG U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - NVwZ 1987, 34). - VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017
Nachbarrechtsstreit
Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2013 - Au 5 S 13.1203
Ob die Festsetzung danach ausnahmsweise auch dem Schutz eines bestimmbaren und von der Allgemeinheit abgrenzbaren Personenkreises zu dienen bestimmt ist oder nicht, kann sich dabei aus dem Bebauungsplan selbst oder auch aus der Begründung des Bebauungsplanes ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris). - VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570
Bauplanungsrecht: Kinocenter als Vergnügungsstätte, Zulässigkeit in einem …
Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2013 - Au 5 S 13.1203
Das gilt ungeachtet des durch die in § 212 a BauGB gesetzlich angeordnete sofortige Vollziehbarkeit veränderten Ansatzes der gerichtlichen Prüfung (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570 - BayVBl 2003, 48 ff.).Aus diesem Grund ist bei der Entscheidung über den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in erster Linie auf die Erfolgsaussichten des Nachbarrechtsbehelfs abzustellen. - VGH Bayern, 12.04.1991 - 1 CS 91.439
Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2013 - Au 5 S 13.1203
Fällt die Erfolgsprognose danach zu Gunsten des Nachbarn aus, erweist sich also nach summarischer Prüfung die angefochtene Baugenehmigung gegenüber dem Nachbarn als rechtswidrig, so ist die Vollziehung der Genehmigung regelmäßig auszusetzen (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.1991 - 1 CS 91.439 - BayVBl 1991, 720 ff.).
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