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Rechtsprechung
   BSG, 13.06.2007 - B 12 KR 25/06 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9674
BSG, 13.06.2007 - B 12 KR 25/06 R (https://dejure.org/2007,9674)
BSG, Entscheidung vom 13.06.2007 - B 12 KR 25/06 R (https://dejure.org/2007,9674)
BSG, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - B 12 KR 25/06 R (https://dejure.org/2007,9674)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    SGB V § 9 Abs 1 Satz 1 Nr 8

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen des Bezuges von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) für die Möglichkeit eines freiwilligen Beitritts zur gesetzlichen Krankenversicherung; Auswirkungen des Erhalts von Leistungen für eine Grundsicherung im Alter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der Krankenversicherung bei Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.09.2005 - B 12 P 6/04 R

    Pflegeversicherung - kein Beitrittsrecht - Leistungsbezieher einer …

    Auszug aus BSG, 13.06.2007 - B 12 KR 25/06 R
    Bei beiden Leistungen handelt es sich um steuerfinanzierte, bedarfsorientierte Sozialhilfeleistungen (vgl insoweit - zum GSiG - Urteil des Senats vom 21.9.2005, B 12 P 6/04 R, SozR 4-3300 § 26a Nr. 2 RdNr 11 ff), die ergänzt werden durch Ansprüche auf Krankenbehandlung gemäß § 48 SGB XII bzw nach § 264 SGB V. Ein Grund für eine Differenzierung zwischen Beziehern von Grundsicherungsleistungen und Beziehern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt ist deshalb nicht ersichtlich (vgl hierzu auch Urteil des Senats vom 21.9.2005, B 12 P 6/04 R, SozR 4-3300 § 26a Nr. 2 RdNr 14).
  • BSG, 18.05.2005 - B 12 P 3/04 R

    Soziale Pflegeversicherung - kein Beitrittsrecht für Personen, die Leistungen zum …

    Auszug aus BSG, 13.06.2007 - B 12 KR 25/06 R
    Da die Sozialhilfeträger den Krankenkassen deren Aufwendungen nach § 264 Abs. 2 SGB V zu erstatten haben, könnte der Beitritt allein und ausschließlich zur Entlastung der Sozialhilfeträger führen (vgl insoweit - zum Beitrittsrecht zur sozialen Pflegeversicherung - Urteil des Senats vom 18.5.2005, B 12 P 3/04 R, SozR 4-3300 § 26a Nr. 1 RdNr 12).
  • SG Augsburg, 19.10.2006 - S 12 KR 283/06
    Am 24.01.2006 beantragte der Kläger beim Sozialgericht Augsburg vorläufigen Rechtsschutz (Az.: S 12 KR 25/06 ER).

    Zur Ergänzung des Sachverhalts im Übrigen wird auf die Akte der Beklagten, die Gerichtsakte sowie die erledigten Gerichtsakten S 12 KR 25/06 ER, S 12 KR 282/06 ER und L 4 B 130/06 KR ER Bezug genommen.

  • SG Kassel, 19.12.2007 - S 12 KR 317/06

    Krankenversicherung/Pflegeversicherung - freiwillige Versicherung - …

    Auch mit der hierzu zwischenzeitlich vorliegenden Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 13. Juni 2007, B 12 KR 25/06 R und B 12 KR 32/06 R), schließen nämlich sowohl der Bezug laufender Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII als auch der Bezug laufender Leistungen der Grundsicherung im Alter bzw. bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII ein entsprechendes Beitrittsrecht gerade aus.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2007 - L 1 KR 25/06

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitrittsrecht für Leistungsbezieher nach dem …

    Rn. 22 Angesichts all dessen können weder der Umstand, dass Anlass für die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SGB V die Petition eines Selbständigen, der zuvor Sozialhilfe bezogen hatte, war und der die Möglichkeit eingeräumt haben wollte, der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten, noch Erwägungen über den mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers im Hinblick auf das GKV-Modernisierungsgesetz [GMG] (vgl. insoweit Urteile des Landessozialgerichts [LSG] Berlin-Brandenburg vom 28.3. 2006 - L 24 KR 1057/05 - [Revisions-Aktenzeichen: B 12 KR 29/06 R] und des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.4. 2006 - L 11 KR 8/06 - [Revisions-Aktenzeichen: B 12 KR 25/06 R] )- letztlich entgegen dem Gesetzeswortlaut - dazu führen, Sozialhilfebezieher nach dem SGB XII vom Beitrittsrecht nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SGB V auszuschließen.
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