Rechtsprechung
| BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R |
Volltextveröffentlichungen (14)
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Krankenversicherung
- lexetius.com
- openjur.de
Krankenversicherung; Hilfsmittel; Leistungspflicht für notwendige Wartung und technische Kontrolle auch schon vor 1.4.2007; Anspruch auf Instandsetzung ist nicht auf bewilligtes Hilfsmittel beschränkt; Begriff der Instandsetzung; Nichtgeltung des Arztvorbehaltes im ...
- rechtsinformationen.bund.de
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Leistungspflicht für notwendige Wartung und technische Kontrolle auch schon vor 1.4.2007 - Anspruch auf Instandsetzung ist nicht auf bewilligtes Hilfsmittel beschränkt - Begriff der Instandsetzung - Nichtgeltung des Arztvorbehaltes im ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 3 S 1 Alt 1 SGB 5 vom 21.12.1992, § 15 Abs 1 S 2 SGB 5 vom 20.12.1988, § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 19.06.2001, § 33 Abs 1 S 2 SGB 5 vom 19.06.2001, § 33 Abs 1 S 3 SGB 5 vom 14.11.2003
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Leistungspflicht für notwendige Wartung und technische Kontrolle auch schon vor 1.4.2007 - Anspruch auf Instandsetzung ist nicht auf bewilligtes Hilfsmittel beschränkt - Begriff der Instandsetzung - Nichtgeltung des Arztvorbehaltes im ... - rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 3 S 1 Alt 1 SGB 5 vom 21.12.1992, § 15 Abs 1 S 2 SGB 5 vom 20.12.1988, § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 19.06.2001, § 33 Abs 1 S 2 SGB 5 vom 19.06.2001, § 33 Abs 1 S 3 SGB 5 vom 14.11.2003
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Leistungspflicht für notwendige Wartung und technische Kontrolle auch schon vor 1.4.2007 - Anspruch auf Instandsetzung ist nicht auf bewilligtes Hilfsmittel beschränkt - Begriff der Instandsetzung - Nichtgeltung des Arztvorbehaltes im ... - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Übernahme von Wartungs- und Reparaturkosten für eine selbst beschaffte C-Leg-Prothese durch die Krankenversicherung - unrechtmäßige Ablehnung der Hilfsmittelversorgung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattung der Kosten für die Wartung und Reparatur einer Oberschenkelprothese mit elektronisch gesteuertem Kniegelenksystem C-Leg
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 13 Abs. 3; SGB V § 33
Erstattung der Kosten für die Wartung und Reparatur einer Oberschenkelprothese mit elektronisch gesteuertem Kniegelenksystem C-Leg - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kasse muss für Wartungen von Hilfsmitteln zahlen
- hilfsmittelmanager.eu (Kurzinformation)
Wartungskosten für Hilfsmittel
- hilfsmittelmanager.eu (Kurzinformation)
Leistungspflicht der GKV für Wartungskosten eines selbst beschafften C-Leg Kniegelenks
Verfahrensgang
- SG Hannover, 23.03.2006 - S 44 KR 101/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2008 - L 4 KR 177/06
- BSG, 29.01.2009 - B 3 KR 34/08 B
- BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96
Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl umfaßt auch Stromkosten
Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
Dies ergibt sich aus der Pflicht der Krankenkassen, die Versicherten mit dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden, stets funktionsfähigen, den individuellen Bedürfnissen angepassten, in der Nutzung jederzeit sicheren Hilfsmitteln zu versorgen und dabei auch die sich aus dem bestimmungsmäßigen Gebrauch resultierenden laufenden Kosten zu tragen (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 11 zur Haftpflichtversicherung für Elektrorollstühle; BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 zur Antriebsenergie für Elektrorollstühle; Beck in jurisPK, SGB V, 2008, § 33 RdNr 91). Die Praxis der Krankenkassen, nach der bis zum 31.3.2007 geltenden Fassung des § 33 Abs. 1 SGB V, der dem reinen Wortlaut nach lediglich die Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln vorsah, notwendige Instandsetzungsmaßnahmen nicht zu übernehmen, entsprach mithin nicht dem Gesetz. - BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R
Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit, …
Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
Rn. 24 c) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass beinamputierte Versicherte grundsätzlich einen Anspruch auf Ausstattung mit einem C-leg haben (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44 sowie BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8) . - BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem …
Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
Rn. 24 c) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass beinamputierte Versicherte grundsätzlich einen Anspruch auf Ausstattung mit einem C-leg haben (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44 sowie BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8) .
- BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R
Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen …
Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
Dass er die Forderung tatsächlich erst am 8.2.2006 erfüllt hat, ist demgegenüber unerheblich, weil der Leistungserbringer mit der Abnahme der Werkleistung eine fällige Werklohnforderung erworben hat und der Versicherte bis zur tatsächlichen Begleichung des Rechnungsbetrages von der Krankenkasse grundsätzlich bereits die Freistellung von der Zahlungspflicht verlangen kann (…BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17; BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 14; Helbig in jurisPK, SGB V, 1.8.2007, § 13 RdNr 58) . - BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R
Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts, …
Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
Zudem hat der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden, dass der Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V im Hilfsmittelbereich nicht gilt und das Fehlen einer vertragsärztlichen Verordnung den Leistungsanspruch auf ein Hilfsmittel grundsätzlich nicht ausschließt (vgl Urteile vom 16.9.1999, BSGE 84, 266 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 33 …und vom 28.6.2001, BSGE 88, 204 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41) . - BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R
Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel - …
Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
Zudem hat der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden, dass der Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V im Hilfsmittelbereich nicht gilt und das Fehlen einer vertragsärztlichen Verordnung den Leistungsanspruch auf ein Hilfsmittel grundsätzlich nicht ausschließt (…vgl Urteile vom 16.9.1999, BSGE 84, 266 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 33 und vom 28.6.2001, BSGE 88, 204 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41) . - BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - ärztliche Leistung - Mißachtung - …
Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
Dass er die Forderung tatsächlich erst am 8.2.2006 erfüllt hat, ist demgegenüber unerheblich, weil der Leistungserbringer mit der Abnahme der Werkleistung eine fällige Werklohnforderung erworben hat und der Versicherte bis zur tatsächlichen Begleichung des Rechnungsbetrages von der Krankenkasse grundsätzlich bereits die Freistellung von der Zahlungspflicht verlangen kann (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17;… BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 14; Helbig in jurisPK, SGB V, 1.8.2007, § 13 RdNr 58) . - BSG, 14.09.1994 - 1 RK 56/93
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Betriebskosten - …
Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
Dies ergibt sich aus der Pflicht der Krankenkassen, die Versicherten mit dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden, stets funktionsfähigen, den individuellen Bedürfnissen angepassten, in der Nutzung jederzeit sicheren Hilfsmitteln zu versorgen und dabei auch die sich aus dem bestimmungsmäßigen Gebrauch resultierenden laufenden Kosten zu tragen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 11 zur Haftpflichtversicherung für Elektrorollstühle;… BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 zur Antriebsenergie für Elektrorollstühle; Beck in jurisPK, SGB V, 2008, § 33 RdNr 91). Die Praxis der Krankenkassen, nach der bis zum 31.3.2007 geltenden Fassung des § 33 Abs. 1 SGB V, der dem reinen Wortlaut nach lediglich die Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln vorsah, notwendige Instandsetzungsmaßnahmen nicht zu übernehmen, entsprach mithin nicht dem Gesetz.
- SG Detmold, 05.11.2019 - S 5 KR 460/16
Krankenkasse muss Gebühren für den Transport im RTW erstatten
Im Verhältnis zum Versicherten kann sich die Krankenkasse nicht auf die fehlende Verordnung einer Leistung berufen (für den Hilfsmittelbereich: BSG, Urteil vom 10. März 2010 B 3 KR 1/09 R , SozR 4-2500 § 33 Nr. 29). - LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 16/4 KR 65/12
Gewährung eines Blindenführhundes wegen starker Sehbehinderung; Versorgung eines …
Im Übrigen ging das BSG jedenfalls bis zur Einführung des § 33 Abs. 5a SGB V zum 30. Oktober 2012 (BGBl. I 2246) davon aus, dass eine fehlende Verordnung den Leistungsanspruch nicht ausschließt (BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 1/09 R Rdnr 31 mwN; Nolte, Kasseler Kommentar, Stand: März 2017, § 33 Rdnr 64a).. - LSG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - L 5 KR 31/10
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Handbike mit zuschaltbarem Elektroantrieb - …
Insoweit schließt sich der erkennende Senat der wiederholten Rechtsprechung des 3. Senats des BSG an, dass der Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V im Hilfsmittelbereich nicht gilt und das Fehlen einer vertragsärztlichen Verordnung den Leistungsanspruch auf ein Hilfsmittel grundsätzlich nicht ausschließt (vgl. Urteile vom vom 10. März 2010 - B 3 KR 1/09 R, veröffentlicht in juris, vom 16. September 1999, BSGE 84, 266 und vom 28. Juni 2001, BSGE 88, 204).
- SG Berlin, 11.04.2016 - S 81 KR 1181/14
Krankenversicherung - keine Erstattung von Kosten für von einem Berliner …
Rn. 24 Zu berücksichtigen ist insoweit überdies, dass es bis zur Einführung des § 33 Abs. 5a SGB V (durch das Gesetz vom 23. Oktober 2012, BGBl. I S. 2246) nach ständiger Rechtsprechung des BSG für das Bestehen eines Sachleistungsanspruchs nach § 33 SGB V einer vertragsärztlichen Verordnung grundsätzlich nicht bedurfte, weil der Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V im Hilfsmittelbereich nicht gilt (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 1/09 R -, Rn. 31, m.w.N.). - LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - L 9 KR 152/08
Krankenversicherung - beinamputierter Versicherter - grundsätzlicher Anspruch auf …
Davon gehe auch das Bundessozialgericht in verschiedenen Urteilen aus (Hinweis u.a. auf das Urteil vom 10. März 2010, B 3 KR 1/09 R).So hat auch das Bundessozialgericht mehrfach und ausdrücklich entschieden, dass beinamputierte Versicherte grundsätzlich einen Anspruch auf Ausstattung mit einem C-Leg haben (vgl. Urteil vom 10. März 2010, B 3 KR 1/09 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24 m.w.N.).
- LSG Hessen, 07.05.2007 - L 9 SO 54/06
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Werkstatt für behinderte Menschen - …
Die gewillkürte Verfahrensstandschaft hätte jedoch bereits im Verwaltungsverfahren erfolgen müssen ( BSG , Beschluss vom 24. August 2009, Az.: B 3 KR 1/09 R, veröffentlicht in Juris, m.w.N. ), was im vorliegenden Fall nicht geschah. - LSG Sachsen, 17.05.2013 - L 1 KR 146/11
Zu den Voraussetzungen der Versorgung mit einem C-leg - Krankenversicherung; …
So habe auch das BSG mehrfach und ausdrücklich entschieden, dass beinamputierte Versicherte grundsätzlich einen Anspruch auf Ausstattung mit einem C-Leg hätten (Hinweis auf BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 1/09 R - juris Rn. 24).Ergänzend ist (nochmals) darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des BSG beinamputierte Versicherte grundsätzlich einen Anspruch auf Ausstattung mit einem C-Leg haben, sofern sie mit dieser Art von künstlichem Kniegelenk im Alltag sicher umgehen können und das Hilfsmittel auch im Übrigen im Einzelfall geeignet und erforderlich ist, um die Behinderung weitestgehend auszugleichen (BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 1/09 R - juris Rn. 24).
- LSG Rheinland-Pfalz, 12.03.2014 - L 6 R 414/12
Rentenversicherung - Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Übergabe der …
Ob das Fehlen einer vertragsärztlichen Verordnung den Leistungsanspruch auf das Hilfsmittel ausschließt (dagegen BSG, Urteil vom 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R -, juris RdNr. 31), braucht nicht entschieden zu werden. - LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2012 - L 1 KR 140/12
Leistungsausschluss der Krankenversicherung für die Kopforthesentherapie - …
Rn. 29 Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat dies mit Urteil vom 16. September 1999 - B 3 KR 1/99 R- mit der Begründung verneint, dass der Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V nur bezüglich der "Hilfeleistungen anderer Personen" gelte, nach § 15 Abs. 3 SGB V jedoch für die Inanspruchnahme "anderer Leistungen" nicht anzuwenden sei (zuletzt: Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 1/09 R). - LSG Berlin-Brandenburg, 11.04.2011 - L 9 KR 94/11
Krankenversicherung - Hilfsmittel (hier Hörhilfe) - Abhängigkeit von …
Rn. 4 2.) Dem steht jedenfalls für den vorliegenden Fall der Versorgung mit Hörhilfen nicht entgegen, dass der 3. Senat des BSG bereits wiederholt entschieden hat, dass der Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V im Hilfsmittelbereich nicht gelte und das Fehlen einer vertragsärztlichen Verordnung den Leistungsanspruch auf ein Hilfsmittel grundsätzlich nicht ausschließe (vgl. zuletzt Urteil vom 10. März 2010, B 3 KR 1/09 R m.w.N., zitiert nach juris). - SG Dresden, 23.11.2011 - S 18 KR 597/08
Erstattung der Kosten für die Beschaffung einer Brille und zweier Kontaktlinsen
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