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| VG Bayreuth, 06.02.2009 - B 5 K 07.503 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ansprüche auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung des Dienstherrn über das Jahr 1996 hinaus;Aushändigung des FMS vom 21.12.1990 auf Veranlassung des Dienstherrn;Regelung in Art. 14 § 3 ReföDG 1997 nicht geeignet, Vertrauen in die Fortgeltung des FMS zu erschüttern ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Bayern, 27.08.2007 - 3 B 06.3368
Auszug aus VG Bayreuth, 06.02.2009 - B 5 K 07.503
Regelung in Art. 14 § 3 ReföDG 1997 nicht geeignet, Vertrauen in die Fortgeltung des FMS zu erschüttern (entgegen BayVGH vom27.08.2007; 3 B 06.3368).Verletzt der Dienstherr diese Pflicht schuldhaft und ruft die unrichtige oder irreführende Auskunft bei dem Beamten einen Irrtum hervor, der ihn veranlasst, eine rechtserhebliche Handlung zu unterlassen und erleidet der Beamte dadurch einen Vermögensschaden, hat der Dienstherr diesen Schaden zu ersetzen (BayVGH, Urteil vom 27. August 2007, Az.: 3 B 06.3368).
Die vorliegende Situation ist damit vergleichbar mit der Sachlage im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, wo die betroffenen Beamten auf Veranlassung des Dienstherrn durch Kennzeichnung des FMS vom 21. Dezember 1990 mit ihrem Namenskürzel Kenntnis von diesem Schreiben erlangt hatten, daraufhin keine höhere Besoldung einforderten, weshalb ihnen vom BayVGH jetzt Schadensersatz zugesprochen worden ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. August 2007, Az.: 3 B 06.3368).
Rn. 49 Das Gericht kann damit unter Würdigung aller Gesamtumstände nicht erkennen, dass die Regelung in Art. 14 § 3 ReföDG geeignet gewesen ist, das Vertrauen in die Inhalte des FMS vom 21. Dezember 1990 zu erschüttern mit der Folge, dass der Kläger hätte erkennen müssen, dass er ab dem Jahr 1997 nur noch bei ausdrücklicher Geltendmachung eine höhere familienbezogene Besoldung gewährt bekommen würde (anders BayVGH, Beschluss vom 27. August 2007, Az.: 3 B 06.3368).
Rn. 59 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 27. August 2007, Az.: 3 B 06.3368 ausgeführt, dass lediglich bis zum Jahr 1996 von einer Ursächlichkeit des FMS vom 21. Dezember 1990 für das Untätigbleiben eines Beamten ausgegangen werden könne und dass dieses Vertrauen aufgrund des 1997 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechts entfallen sei.
- VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.1532
Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr …
Auszug aus VG Bayreuth, 06.02.2009 - B 5 K 07.503
Rn. 17 Unter Verweis auf die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit den Aktenzeichen 3 B 02.1741 und 3 B 02.1532 beantragte das Landesamt für Finanzen (LfF), Dienststelle ..., für den Beklagten die Fortsetzung des Verfahrens, das nunmehr unter dem obigen Aktenzeichen geführt wird.Auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Oktober 2005 (Az.: 3 B 02.1532) werde insoweit hingewiesen.
Allein das Antragsbegehren auf Zahlung eines höheren Kindergeldes konnte vom Beklagten nach diesem eindeutigen Wortlaut und dem auch im Betreff des Schreibens genannten Zweck des Antrags und aller sonstiger erkennbarer Begleitumstände nicht gleichzeitig als Antrag auf höhere Besoldungsleistungen verstanden werden (vgl. zur Auslegung von Anträgen auf Kindergeld: BayVGH, Urteil vom 24. Oktober 2005, Az.: 3 B 02.1532).
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus VG Bayreuth, 06.02.2009 - B 5 K 07.503
Rn. 45 Art. 14 § 3 Abs. 1 ReföDG bestimmt, dass Kläger des Ausgangsverfahrens der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 1/86 für den Zeitraum vom 1. Januar 1977 bis 31. Dezember 1989 für das dritte und jedes weitere Kind einen monatlichen Erhöhungsbetrag erhalten.
- BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 7.06
Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. …
Auszug aus VG Bayreuth, 06.02.2009 - B 5 K 07.503
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. September 2006 (AZ. 2 C 7/06) zu dieser Frage ausführt, ist die in Art. 9 § 1 Abs. 1 BBVAnPG 99 genannte Frist der Geltendmachung des Anspruchs im laufenden Haushaltsjahr eine materielle Tatbestandsvoraussetzung für den Anspruch, jedoch keine einer Wiedereinsetzung zugängliche gesetzliche Frist im Sinn des Art. 32 BayVwVfG. - BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus VG Bayreuth, 06.02.2009 - B 5 K 07.503
Er bezog sich dabei auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts mit den Aktenzeichen 1 BvL 20/84, 26/84 und 4/86. - BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00
Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei …
Auszug aus VG Bayreuth, 06.02.2009 - B 5 K 07.503
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001 (Az. 2 C 48.00) habe ein Beamter dann einen Anspruch gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 BBVAnPG 99, wenn er in der Vergangenheit zum Ausdruck gebracht habe, dass er die ihm gewährte Besoldung im Hinblick auf den kinderbezogenen Anteil für zu niedrig halte. - BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 46.00
Anspruch kinderreicher Beamter auf Nachzahlung von Besoldung
Auszug aus VG Bayreuth, 06.02.2009 - B 5 K 07.503
Nach Art. 9 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1999 (BBVAnPG 99) und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001 (Az.: 2 C 46/00) sei es ausreichend, wenn der Beamte zum Ausdruck gebracht habe, dass er die ihm gewährte Besoldung im Hinblick auf ihren zu niedrig bemessenen kinderbezogenen Anteil für rechtswidrig halte. - VGH Bayern, 03.06.2004 - 3 B 02.1741
Auszug aus VG Bayreuth, 06.02.2009 - B 5 K 07.503
Rn. 17 Unter Verweis auf die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit den Aktenzeichen 3 B 02.1741 und 3 B 02.1532 beantragte das Landesamt für Finanzen (LfF), Dienststelle ..., für den Beklagten die Fortsetzung des Verfahrens, das nunmehr unter dem obigen Aktenzeichen geführt wird.
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