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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,14
BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51 (https://dejure.org/1951,14)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1951 - I ZR 31/51 (https://dejure.org/1951,14)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1951 - I ZR 31/51 (https://dejure.org/1951,14)
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Schleusenpersonal

§ 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten Bedingung

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 3, 261
 
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Wird zitiert von ... (160)Zitiert selbst (4)

  • RG, 22.06.1931 - VI 46/31

    Zum Begriff des sog. adäquaten ursächlichen Zusammenhangs.

    Auszug aus BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51
    Der Traeger'schen Formulierung schließt sich im wesentlichen die Rechtsprechung des Reichsgerichts seit der Entscheidung RGZ 133, 126, 127 in neuerer Zeit in der Fassung an, daß ein adäquater Zusammenhang vorliege, "wenn eine Tatsache im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, ganz unwahrscheinlichen und nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung eines Erfolges geeignet war.".

    Dieser bis zuletzt im wesentlichen unverändert in zahlreichen Entscheidungen beibehaltenen Fassung (RGZ 133, 126; RGZ 135, 154; RGZ 148, 165; RGZ 152, 49; RGZ 158, 38; RGZ 168, 88; RGZ 169, 91) schließt sich auch der Senat unter Beibehaltung der von Traeger festgelegten Beurteilungsgrundlagen an.

  • RG, 03.06.1921 - III 41/21

    Ärztliche Fehler. Ursächlicher Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt anerkannt worden, daß jeder, der einen Unfall verursacht hat auch für solche Folgen einzustehen habe, die sich erst im Verlaufe einer durch den Unfall unvermeidlich gewordenen Behandlung selbst durch einen dabei unterlaufenden Kunstfehler ergeben, weil nach der Lebenserfahrung damit gerechnet werden müsse, daß nicht jede Behandlung unbedingt sachgemäß ausgeführt und von dem gewünschten Erfolge begleitet werden würde (RGZ 102, 230; RGZ 105, 264; RGZ 119, 204; RGZ HRR 28, 831; RG JW 1911, 755).

    Dieser Grundsatz gilt aber nicht ausnahmslos und kann nicht dazu führen, den für die Einleitung eines Unfallherganges Verantwortlichen unterschiedslos mit allen Folgen zu belasten, die ohne sein Zutun von dritten zu einem Eingriff gar nicht befugten Personen in völlig ungewöhnlich und unsachgemäßer Weise herbeigeführt werden (vgl. die bereit genannten Entscheidungen RGZ 102, 230 und JW 1911, 755).

  • RG, 13.10.1922 - III 453/22

    Infektion im Krankenhaus - § 823 Abs. 1 BGB, wegen Schußverletzung bedingter …

    Auszug aus BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt anerkannt worden, daß jeder, der einen Unfall verursacht hat auch für solche Folgen einzustehen habe, die sich erst im Verlaufe einer durch den Unfall unvermeidlich gewordenen Behandlung selbst durch einen dabei unterlaufenden Kunstfehler ergeben, weil nach der Lebenserfahrung damit gerechnet werden müsse, daß nicht jede Behandlung unbedingt sachgemäß ausgeführt und von dem gewünschten Erfolge begleitet werden würde (RGZ 102, 230; RGZ 105, 264; RGZ 119, 204; RGZ HRR 28, 831; RG JW 1911, 755).
  • RG, 05.12.1927 - VI 257/27

    Unfallfolgen. ; Verjährung.

    Auszug aus BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt anerkannt worden, daß jeder, der einen Unfall verursacht hat auch für solche Folgen einzustehen habe, die sich erst im Verlaufe einer durch den Unfall unvermeidlich gewordenen Behandlung selbst durch einen dabei unterlaufenden Kunstfehler ergeben, weil nach der Lebenserfahrung damit gerechnet werden müsse, daß nicht jede Behandlung unbedingt sachgemäß ausgeführt und von dem gewünschten Erfolge begleitet werden würde (RGZ 102, 230; RGZ 105, 264; RGZ 119, 204; RGZ HRR 28, 831; RG JW 1911, 755).
  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

    Das steht in adäquatem Zusammenhang (siehe dazu nur BGHZ 3, 261, 267 ; 57, 25, 27 f. ;… Deutsch/Ahrens, Deliktsrecht, 4. Aufl., Rdn. 52 ff.) mit der von dem Kläger verübten verbotenen Eigenmacht.
  • OLG Hamm, 28.05.2025 - 5 U 15/17

    Peruanischer Bauer Luciano scheitert mit Klimaklage gegen RWE

    Der festgestellte Sachverhalt ist also unter Heranziehung des gesamten zur Verfügung stehenden menschlichen Erfahrungswissens darauf zu prüfen, ob er den Eintritt des Schadens in erheblicher Weise begünstigt, mithin das Risiko seines Eintritts in erheblicher Weise erhöht hat (vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 23.10.1951 - I ZR 31/51, Rn. 8 ff.; BGH…, Urteil vom 15.10.1971 - I ZR 27/70, Rn. 20; BGH…, Urteil vom 07.04.2000 - V ZR 39/99, Rn. 10; BGH…, Urteil vom 03.03.2016 - I ZR 110/15, Rn. 34; BGH…, Urteil vom 05.07.2019 - V ZR 96/18, Rn. 25;… Grüneberg/Grüneberg, a.a.O., vor § 249, Rn. 26 ff.;… Münchener Kommentar/Oetker, 9. Aufl. 2022, BGB, § 249, Rn. 109 ff.;… BeckOGK/Brandt, Stand 01.03.2022, BGB, § 249, Rn. 238 ff.).
  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im …

    Der so festgestellte Sachverhalt ist unter Heranziehung des gesamten, zur Zeit der Beurteilung zur Verfügung stehenden menschlichen Erfahrungswissens darauf zu prüfen, ob er den Eintritt des Schadens in erheblicher Weise begünstigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1951 - I ZR 31/51, BGHZ 3, 261, 266 f.; Urteil vom 15. Oktober 1971 - I ZR 27/70, VersR 1972, 67, 69).
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